Archiv des Autors: Boris Collmann

Warum PKV-Beiträge steigen

..und warum es der GKV auch nicht besser geht…

Das wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat die letzten Jahre mal durchgerechnet: Die Beitragssteigerungen von 2010 bis 2020 in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) betragen insgesamt 45,6 %, im Jahresdurchschnitt also 3,8 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) gesamt um 25,3 %, im Jahresschnitt also um 2,3 %.

Selbstverständlich ist das bei jedem höchst individuell. Manche konnten durch einen intelligente Tarifumstellung nach § 204 VVG erheblich Beiträge sparen, andere, die sich nicht um die Beiträge kümmern, haben öfter erhebliche Beitragssteigerungen zu verkraften. Die Steigerungen bei der GKV resultieren natürlich aus der Zunahme des beitragspflichtigen Einkommens (Gehaltssteigerungen, Zurechnung sonstiger Einkünfte) und auch der stetigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die die GKV-pflichtigen von den freiwillig Versicherten trennt).

Warum aber steigen die Beiträge in der Krankenversicherung immer mal wieder besonders stark?  Zum einen ist da der Gesetzgeber verantwortlich.

Denn die Versicherer dürfen die Beiträge gar nicht anpassen, wenn nicht die Kostensteigerung gegenüber der Kalkulation 10% beträgt. Bei der Sterbewahrscheinlichkeit liegt die Schwelle bei 5%.

Das bedeutet grob gesagt, dass bei zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit eigentlichen Steigerungen von z.B. 8 % der privat Versicherte erst im dritten Jahr eine Steigerung erfährt, dann aber um 16%.

Natürlich gibt es weitere Gründe: Nicht zuletzt reißen die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt immer tiefere Löcher in das Geschäftsergebnis.

Denn die Krankenversicherer haben schon Alterungsrückstellungen in Höhe von ca. 233 Mrd. Euro (Stand 2016, Quelle: PKV-Verband) angesammelt. Diese werden verwendet, um im Alter die Beiträge niedrig zu halten.

Je besser also das Anlageergebnis, desto mehr kann an die Versicherten zurückgegeben werden.

In den nachfolgenden Bildern haben wir mal versucht, die Gründe für Beitragssteigerungen zu verdeutlichen:

Ausgangslage ist die sehr vereinfachte Berechnung des Beitrags eines neu zu Versichernden.

Die Versicherung annimmt, dass dieser Neukunde bei einer angenommenen Lebenserwartung von 95 Jahren und einem Eintrittsalter von 40 Jahren insgesamt Kosten von 330.000  verursacht.

Das wären mtl. 500€. Unberücksichtigt bleiben Abzinseffekte, geringere Kosten bei Eintritt und höhere Kalkulationen im Alter. 

Die Darstellungen dienen nur der Versinnbildlichung!

Die Kostensteigerung (Leistungsfälle) und die gestiegene Lebenserwartung erhöhen den Beitrag, Stornogewinne senken ihn leicht. Der angenommene Rechnungszins lag bisher bei 3,5%

Nun gehen wir davon aus, dass der Versicherer 3,5% nicht mehr dauerhaft erzielen kann. Er rechnet nun mit einem Rechnungszins von 2,9 p.a. Bis 2018 haben die Versicherer durchgängig 3,5% erwirtschaften können. Nachdem der Leitzins der EZB zwischendurch aber auch schon bei Null lag, können die Unternehmen dies nicht mehr halten. Die Folge für unser Beispiel sehen Sie im nächsten Bild:

Der niedrige Zins trifft also nicht nur die Lebensversicherer, Anleger, Sparer, sondern auch die privat Krankenversicherten.

Und am Ende ist es schon erheblich wichtig, in welchem Versichertenkollektiv man sich befindet. Denn dieses Kollektiv macht alle kalkulierten Kosten unter sich aus, nicht etwa alle Versicherten einer Gesellschaft!

Zu einem Kollektiv gehören alle Versicherten eines Geburtsjahrgangs im gleichen Tarif, evtl. noch nach Geschlecht unterteilt bei den älteren Bisextarifen.

Sofern eine Erhöhung ansteht, erhalten alle Versicherten im Kollektiv absolut in Euro die selbe Erhöhung. Hr. Muster hat einen Beitrag von 400€ mtl. der deutlich länger im Tarif versicherte Hr. Collmann hat einen Monatsbeitrag von 200 €. Beide erhalten eine Anpassung um 20 Euro. Bei Hr. Collmann steigt der Beitrag also um 10%, wohingegen Hr. Muster „nur“ eine Beitragsanpassung von 5% hinnehmen muss.

Nun kann Hr. Muster aber überlegen, ob ein Tarifwechsel sinn macht. Hierzu darf er aber nicht den Fehler machen, aus der alten Tairfwelt (Bisex) in die neue Tarifwelt ab 2009 zu wechseln. Denn ein Zurück gibt es nicht. Deswegen sollte ein Tarifwechsel immer von einem Profi begleitet werden.

Datenpannen werden immer teurer

Die IBM Security hat zusammen mit dem Ponemon Institut im Juli 2019 eine interessante Studie veröffentlicht.

Dabei wurden weltweit 500 Unternehmen befragt, in Deutschland haben sich 36 Unternehmen beteiligt.

Nach der Studie sind die Kosten für Datenpannen innerhalb der letzten 5 Jahre um 12 % gestiegen – auf nunmehr durchschnittlich 3,92 Mio. US$. 

Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (meist Umsatz bis 50 Mio. US$) verloren im globalen Durchschnitt durchschnittlich 2,5 Mio US$

In Deutschland kostet eine Panne durchschnittlich 4,25 Mio. Euro – +9,76 % zum Vorjahr.

Die Firma 1&1 Telecom aus Deutschland ist gerade erst zu einem Bußgeld von 9,5 Mio. Euro verdonnert worden, die „Deutsche Wohnen“ sogar zu 14,5 Millionen Euro. Beide wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Warum eine Absicherung wichtig ist, zeigen einige Anhaltspunkte:

  • Datenpannen werden immer teurer: Datenpannen kosten in Deutschland im Schnitt 172 Euro pro verlorenem oder gestohlenem Datensatz, das sind 9,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Finanzbranche zahlt am meisten: Das Finanzwesen verzeichnet hierzulande mit 301 Euro pro kompromittiertem Datensatz die höchsten von Datenpannen verursachten Kosten – gefolgt vom Dienstleistungsgewerbe (230 Euro) und der Industrie (229 Euro).
  • Pannen durch Cyberangriffe am weitesten verbreitet: Über die Hälfte aller Datenpannen in Deutschland (56 Prozent) war das Ergebnis böswilliger oder krimineller Angriffe.
  • „Mega-Datenpannen” führen zu Mega-Verlusten: Obwohl nicht so weit verbreitet, verursachen Datenpannen mit über einer Million Datensätzen hochgerechnet satte 42 Millionen US-Dollar an Verlusten weltweit. Vorfälle mit über 50 Millionen betroffenen Datensätzen verursachen sogar Verluste von bis zu 388 Millionen US-Dollar insgesamt.

(Quelle: IBM Newsroom „Cost of Data Breach“ -Studie 2019)

Beratung bei KFZ-Versicherungsvergleich lohnt sich

KFZ-Versicherungen vergleichen ist gerade mal wieder in… und Werbung läuft hierzu ohne Ende!

Interessant dabei, dass z.B. eine Huk-Coburg sich gerne als die günstigste, schönste, größte und beste Versicherung darstellt.

Aktueller Fall:
Beitrag Haftpflicht inkl. TK für VW Passat TDI, Bj 2014, 26.000 km/Jahr, SF 5 bei HUK-Coburg: 1.340 p.a.

Beitrag bei der VHV Allgemeine ceteris paribus: 1.233 € p.a.

Und jetzt die Beratungsleistung: Beitrag bei VHV bei 25.000 km/p.a. Jahresfahrleistung: 1.088 € p.a.

Also schlappe 252 Euro weniger!!

Da sag mir einer, Beratung lohnt sich nicht!

Hier direkt zum KFZ-Vergleichsrechner für Kunden, bitte Angebot anfordern und dann das Telefon in die Hand nehmen
https://www.kinderleicht-versichern.de/autoversicherung

Thomas Cook-Pleite: Insolvenz und die Folgen

Das Reiseunternehmen Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet. Mit betroffen sind einige verbundene Unternehmen wie Öger Tours GmbH, Bucher Reisen, Condor und Air Marin…

Nach der doch einigermaßen überraschenden Pleite des Reiseunternehmens Thomas Cook stehen viele Betroffene vor etlichen Fragen. Insbesondere die gerade im Ausland Reisenden stehen vor großen Problemen. Aber auch diejenigen, die eine Reise gebucht, aber noch nicht angetreten haben, evtl. aber schon Zahlungen geleistet haben, möchten wissen, was sie tun sollen. Hier deshalb einige kleine Hinweise:

Pauschalreisen: Hier leistet die Insolvenzversicherung des Unternehmens. Ob Thomas Cook ausreichend versichert war, wissen wir nicht. Wenn nicht, wird nicht jeder Geld aus der Versicherung erhalten können. Laut Handelsblatt besteht eine Unterversicherung

Einzelleistungen: Bei einzelnen Bausteinen wie Flügen, Hotelreservierungen greift die Insolvenzversicherung nicht! 

  • Sind Sie schon am Urlaubsziel angekommen und das Hotel fordert die Übernachtungskosten, müssen Sie sich leider darauf einstellen, die Kosten selber zu übernehmen und die Rückreise selbstständig zu planen.
  • Sind Sie noch nicht losgefahren, sollten Sie eine verbindliche Auskunft des Hotels, der Fluggesellschaft einfordern, ob die Reise bezahlt ist und angetreten werden kann.
  • Falls das nicht möglich ist, sollte die Reise nicht angetreten werden.
  • Dann bleibt wieder nur der übliche Rechtsweg.

Vorauszahlungen: Haben Sie bereits Vorauszahlungen geleistet, bleibt eigentlich nur der normale Rechtsweg. Fragen Sie Ihre Hotline der Rechtsschutzversicherung.

Reiserücktrittsversicherung: Diese leistet nur bei Nichtantritt der Reise aus den versicherten Gründen: Krankheit oder Unfall, evtl.  auch Schwangerschaft, Verlust Arbeitsplatz… Bei Nichtantritt wegen Insolvenz leisten diese nicht.

Großer Unterschied zwischen Rentnern und Pensionären

Wenn es um die Themen Ruhestandsversorgung und Altersarmut geht, wird meist pauschal von Rentnern und Pensionären gesprochen. Dass diese beiden Gruppen jedoch wirtschaftlich nicht viel gemein haben, zeigt eine Sonderauswertung des Mikrozensus. Für diese Datensammlung werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig an die 400.000 Haushalte zu verschiedenen Lebensaspekten befragt.

Betrachtet man Ruhestandshaushalte insgesamt, liegt die Armutsgefährdungsquote bei 16 Prozent. Dieser Wert entspricht in etwa dem der Gesamtbevölkerung. Während aber Rentner ein fast 20- prozentiges Altersarmutsrisiko haben, kommen die Beamten im Ruhestand auf weniger als 1 Prozent. Damit hat sich die Gefährdung der Rentner seit 2007 deutlich erhöht, denn damals lag das statistische Risiko bei 14 Prozent. Pensionäre hingegen können sich seit eh und je auf ihren Dienstherrn verlassen.

In dieser Diskrepanz zeigt sich, dass in der freien Wirtschaft tätige Arbeitnehmer – und Selbstständige sowieso – ihren Lebensabend vorausschauend planen sollten. Ohne private Vorsorge lässt sich der Lebensstandard in Zukunft nach Renteneintritt kaum noch halten.

Was tun bei einem Wildunfall?

ÜBer 700  Wildunfälle ereigneten sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) durchschnittlich jeden Tag auf deutschen Straßen. Auch die Schadenssumme kletterte mit über740 Millionen Euro auf ein Hoch. Pro Schaden entstanden im Schnitt um 5 Prozent höhere Kosten als im Vorjahr, was hauptsächlich an der modernen Technik in den Autos liegt: Die hilft zwar Unfälle zu vermeiden oder begrenzen, doch ihre Reparatur oder ihr Ersatz ist eben auch teuer.

Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollten Autofahrer nach GDV-Empfehlungen folgendermaßen vorgehen:

  1. Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)

  2. Polizei informieren

  3. Umgekommene oder verletzte Tiere in Ruhe lassen, nicht anfassen (Förster oder Jagdpächter holt Tiere gegebenenfalls ab)

  4. Schäden und Unfallstelle mit Fotos dokumentieren (insbes. auch Blut und Haare am Auto)

  5. Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen (von Polizei, Förster oder Jagdpächter)

  6. Versicherer anrufen (vor Reparatur, Verkauf oder Verschrottung des Autos)

Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E- Scooters.

Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.

Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Versicherers, bitte sprechen Sie uns gerne an.

Wert gestohlener Fahrräder seit 2008 um 70 Prozent gestiegen

Der Markt für elektrisch verstärkte Fahrräder, sogenannte Pedelecs, boomt, und auch Designräder von minimalistisch bis protzig liegen bei den Deutschen hoch im Kurs. Als logische Konsequenz daraus greifen die Käufer zunehmend tiefer in die Tasche. Der Trend zu immer teureren Fahrrädern lässt sich an den Entschädigungen ablesen, die die deutschen Versicherer nach Diebstählen zahlen müssen: 2018 stieg die Durchschnittssumme auf 630 Euro, während es 2008 noch 370 Euro waren, eine Steigerung um rund 70 Prozent.

Insgesamt wurden rund 160.000 versicherte Fälle registriert, deren Schäden sich auf rund 100 Millionen Euro summierten. Da nur ein kleiner Teil der fast 70 Millionen Räder hierzulande versichert ist, dürfte die Dunkelziffer beträchtlich sein. Auch der Polizei werden bei Weitem nicht alle Fälle zur Anzeige gebraucht. Versicherungsschutz gibt es über eine Hausratpolice, gegebenenfalls mit Zusatzklausel für das Abstellen auf der Straße. In Deutschland verfügt knapp jede zweite der rund 26 Millionen Hausratversicherungen über eine solche Fahrradklausel.

Wir prüfen gerne, ob es sich für Sie beim Wert Ihres Fahrrades lohnt und ob Ihre Hausratversicherung dies bereits beinhaltet. Sprechen Sie uns gerne an.

Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“

Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der„höchstpersönlichen Verrichtungen“.

Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.

Sind Sie bereits privat unfallversichert? Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

GetSafe – Online-Anbieter (Aben)teuer

…und ohne Vertragsinfos?

Also ehrlich, ich bin ja nun schon seit einigen Jahren Versicherungsmakler, aber ich habe heute wieder mal nicht begriffen, wie es funktioniert, dass ein Online-Versicherungs-Anbieter, ein sog. Fintech so etwas machen darf.

Der Reihe nach: Als Nutzer eines web.de-Mailkontos kam heute mal wieder eine Werbung ins Postfach geflattert. Mit einem Angebot zu einer Haftpflichtversicherung. Und ganz toll – in der ersten 6 Monaten kostenlos.

Nun gut, ich bin ja neugierig, also flugs den Link geklickt, eingeloggt bei web.de und ab zum Angebot.

Nur, irgendetwas fehlt da: Wo ist eine Beschreibung der Leistungen? Außer dass ich eine Drohne gegen Mehrpreis versichern kann, steht da noch gar nichts von Preisen und Leistungen. Na, ich bin ja nicht nur neugierig sondern auch guten Mutes und erwarte ja immer das Beste von allen. Also mal schnell durch die Datenaufnahme durchgeklickt. Nun hat GetSafe schon meinen Namen, mein Geburtsdatum, meine Mail-adresse. Ich dagegen habe immer noch keinen Beitrag, keinen Link zu irgendwelchen Bedingungen oder Leistungsübersichten. Ich zähle mal die „Vorteile“ einer Online-App nicht zur Leistungsübersicht…

Nun bin ich bei Schritt 9 von 14 und habe das erste Mal den Gesamtpreis meiner Familienhaftpflicht gesehen:

Stolze 8,37 € pro Monat wollen die dafür haben – das sind 100,44 € p.a. Und noch immer keine Drohnen versichert. Und noch immer sehe ich keine Bedingungen zum Herunterladen oder wenigstens zum Anschauen. Beim Schritt 10 bleibe ich dann hängen, denn nun wollen die auch meine Bankverbindung und das ganze soll ich dann „Bestätigen“.

FAZIT: eine Adressammelmaschine oder ein schlecht gemachtes Versicherungsangebot, ohne Angebot? Ich habe keine Ahnung, aber ich bleibe dran! Eine gute private Familienhaftpflichtversicherung gibt es schon für weniger als 80 Euro p.a. – , Singles für 51 Euro. Gerne mal hier nachprüfen: www.kinderleicht-versichern.de – und hier sind nur gute Verträge im Angebot.

#Getsafe – #web.de – # web.cent – #Haftpflichtversicherung