Archiv der Kategorie: Allgemein

Beitragserhöhung in der GKV!

Mit dem Beschluss des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) durch den Bundesrat ist es nun besiegelt:

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 01.07.2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % angehoben.

Kinderlose zahlen noch mehr: Sie müssen 4,0 % bezahlen.

Bei zwei oder mehr Kindern (bis max. 25. Lj) reduziert sich der Satz um je 0,25%Punkte.

Der Arbeitgeber-Anteil bleibt weiter bei 1,7% stehen.

Ein freiwillig GKV-Versicherter mit Einkommen ab 4.987,50 € (also ab Beitragsbemessungsgrenze) zahlt statt 977,56 € ab dem 01.07. dann 1.007,49 € mtl. GKV-Beitrag.

Zeit, über den Wechsel zu einer PKV nachzudenken.

Vergleichen Sie hier Ihre private Krankenvollversicherung.

Oder vereinbaren Sie hier am besten gleich einen Termin:

https://calendly.com/collmannconsilio/60min

Ich erkläre bei Bedarf auch, warum die Geschichten über unbezahlbare Beiträge im Alter oder ein unmögliche Rückkehr in die GKV Märchen sind. 

Für Kunden sind Beratungen kostenlos, für alle anderen lohnen sie sich auf jeden Fall!

Neuregelung ab 2023 – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht elementar

Guten Tag alle zusammen,

sicher habt Ihr Euch schon ein oder mehrere Male Gedanken über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und evtl. sogar über Testamenterstellung gemacht.

Ich habe jedenfalls gelernt, dass ein Unglück manchmal schneller passiert, als man sich vorstellen mochte.

Nun gab es zum 01.01. des Jahres einige gesetzliche Neuerungen. Fakt war schon vorher, dass viele alte Vorsorgevollmachten und Verfügungen keine rechtliche Gültigkeit mehr besitzen und auch von Ärzten schon abgelehnt wurden.

Änderungen:

  • Das Notvertretungsrecht ist richtigerweise ein Ehegattenvertretungsrecht und gilt im Notfall nur für den Gesundheitsbereich und für maximal 6 Monate. Familienangehörige sind ausgeschlossen und können nicht ohne Vollmacht vertreten! Die selbstbestimmt erstellte Vorsorgevollmacht wird also elementar und ein Grundschutz.
  • Einige Paragrafen und Bezeichnungen werden geändert. So entfällt zukünftig der veraltete Begriff des „Mündels“. Paragrafen wurden neu sortiert.
  • Unterschriftsbeglaubigungen bleiben weiter mind. für Grundbuchangelegenheiten (Immobilien) dringend notwendig. Neu ist, dass eine vom Notar beglaubigte Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig bleibt. Unternehmer benötigen in jedem Fall eine Unterschrifts-Beglaubigung für die speziell zu erstellenden Vollmachten!

Webinar-Termine:

Testament und Nachlass regeln – Familie entlasten – Erbschaft optimieren

Termin am 30.1.2023 um 18 Uhr

Für Eltern: Sichern Sie das Glück Ihrer Kinder mit einer Sorgerechtsverfügung

Termin am 26.1.2023 um 9 Uhr

Für Privatpersonen: Vollmachten, Testament und 24-Stunden-Notfallhilfe

Termin am 14.1.2023 um 11 Uhr

Termin am 18.1.2023 um 18 Uhr

 

Ihr findet ein 16min.-Video unter nachfolgendem Link und die Termine in folgendem Veranstaltungskalender:

https://collmann.juradirekt.com/de/veranstaltungen/

Ich selber habe meine Dinge über JuraDirekt geregelt und empfehle daher dieses Unternehmen zur Regelung auch Eurer Vollmachten und Patientenverfügungen.

Link zum Kalender und zum Video

5 Millionen Pflegefälle

Laut Statistischem Bundesamt waren Zu Ende 2021 fast 5 Millionen Menschen, genau 4,96 Mio., pflegebedürftig, wovon der Großteil (84%) zu Hause ambulant gepflegt wird. Fast 80% sind über 65 Jahre alt.

Zum 01.01.2017 wurde der Pflegebegriff erweitert, was die sehr starke Zunahme in den Jahren ab 2017 erklärt.

Dass die Kosten steigen, muss wohl nicht extra erwähnt werden.

Vergleichen Sie hier Ihre Pflegetagegeld-Tarife

 

Infografik: Fast 5 Millionen Pflegebedürftige | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Fake-Shops erkennen

#StiftungWarentest hat im jüngsten Heft LCD- und OELD-Fernseher und Beamer getestet, passend zur bald beginnenden WM.

DAbei googlet man natürlich nach dem Testsieger von #Philips #65OLED706/12.

Die Angebote fangen bei fast allen bekannten Shops und Vergleichsseiten bei 1299€ an oder etwas darüber, etwas darunter. Nur ein einziger bietet das Gerät für unter 1.000€ an.

#Fake-Shop?

Also ab in die Recherche: Impressum zeigt GmbH an. Also habe ich im Unternehmensregister nach der GmbH gegoogelt – kein Treffer.

So weit – so schlecht.

#Who.is (Denic-Domain-Abfrage) erzählt uns den Firmennamen mit Sitz in einem nördlichen Bundesland. Laut Impressum sitzt die Firma aber in einem südlichen.

Noch ein Hinweis: Der Registrar der Domain sitzt in Hongkong.

Dann wird auf der Seite das Logo von #Paypal gezeigt. Im Bestellprozess ist leider nur Vorkasse ausgewählt – ohne weitere Option.

Alles in allem: Billig ist möglicherweise nicht immer gut – ich habe jedenfalls mal nicht bestellt…

BSI – Warnung an Nutzer von Microsoft „Exchange-Servern“

das BSI warnt aktuell vor einer als hohe Gefährdung eingestuften Sicherheitslücke bei Microsoft „Exchange-Servern“. Nutzer von Microsoft Exchange Online scheinen nicht betroffen.
Es ist denkbar, dass unter Nutzung der Zugriffsrechte eines Exchange-Servers mit wenig Aufwand weitreichende Angriffe auf die gesamte Struktur ermöglicht werden.
Das BSI sieht die Bedrohungslage als geschäftskritisch an und befürchtet massive Beeinträchtigungen des normalen Betriebes.
Es ist laut BSI zwingend erforderlich, dass die betroffenen Server mit einem von Microsoft zur Verfügung gestellten Sicherheitsupdate versehen werden.
Eine Maßnahmenbeschreibung mit hilfreichen Links finden Sie im Anhang.

Ukrainische Flüchtlinge im Haushalt aufgenommen?

Sie haben Ukrainische Flüchtlinge in Ihrem Haushalt aufgenommen? Dazu erstmal ein ganz großes Hutab von mir und ein von Herzen kommendes Dankeschön!

Wenn Sie nun bei der Haftpflichtkasse Darmstadt versichert sind, kann ich Ihnen folgende gute Nachricht weiterreichen:

Zitat: „Nehmen Kunden der Haftpflichtkasse Schutzsuchende im eigenen Haushalt kostenlos auf, gewähren wir beitragsfreien Versicherungsschutz im Rahmen der Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung. Nachfolgend haben wir alles Wichtige für Sie zusammengefasst.

Undichte Fugen? (K)ein Leitungswasserschaden?

Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 20.10.2021 – Az. IV ZR 236/20) sind Wasserschäden, die durch undichte Fugen entstanden sind nicht automatisch versicherte Leitungswasser-Schäden im Sinne der Bedingungen der Gebäudeversicherung.

  • Bisher wurden derartige Schäden meist reguliert und auch in den gerichtlichen Instanzen so abgeurteilt, weil die Fugen und die Wände z.B. der Dusche zu den „sonstigen Einrichtungen“ des Rohrleitungssystems gezählt wurden und bestimmungswidrig aus Rohren und eben sonstigen Einrichtungen austretendes Leitungswasser  für den Schaden ursächlich waren.
  • Dem hat nur der BGH widersprochen. Laut Urteil kann der Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen, dass mit „sonstigen Einrichtungen“ laut Bedingung auch undichte Fugen bzw. undichte Duschkabinen- / Wände gemeint sind. 
  • Für den allgemein verständigen Versicherungsnehmer sei erkennbar und auch anzunehmen, dass aus dem Passus „Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung […] den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen […] ausgetreten sein“ eine physische Verbindung mit dem Rohrsystem notwendig sei. 

Für Kunden der Collmann CONSILIO GmbH

VHV: bedingungsseitig nicht, aber laut Mitteilung des Versicherers mitversichert (inkl. angekündigter Aufnahme ins Bedingungswerk):

https://www.vhv-partner.de/magazin/2022/02/wasserschaden

Domcura: „den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen (u.a. auch ein im häuslichen Badezimmer verfliester, bodenebener Duschbereich mit festen Abtrennungen, der unmittelbar an einen mit dem Rohrsystem verbundenen Ablauf angrenzt) oder deren wasserführenden Teilen“ – also mitversichert (telefonisch bestätigt) – gültig für AVB ab 01.07.2017 / 01.10.2020 / 

#CollmannFinanz Aktien Altersvorsorge Aufsichtspflicht Aufsichtspflichtverletzung Auto Autoversicherung BBoard Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung board Börse CityBlitz Deliktunfähig E-Board eboard elektrisches Skateboard Eltern Gebäudeversicherung Haften haftpflichtversicherung Haftung Hoverboard Investment KFZ KFZ-Vergleich KFZ-Versicherung Kinder Lebensversicherung MediaMarkt MiFID Monowheel Monowheels Pflege Pflegeversicherung Reiseabbruch Reiserücktritt Rendite Rente Unfall vergleichen Vergleichsportale Vermögen versichern Versicherungsvergleich

Achtung! An alle Skifahrer in Italien und Südtirol

Italien und Südtirol verlangen eine PHV-Bestätigung auf der Ski-Piste

Wegen der möglichen Verletzungsgefahr fordern italienische Behörden auf italienischen Pisten für alle Pistenbenutzer einen Haftpflichtversicherungsschutz, der für Personenschäden und Sachschäden aufkommt, die man beim Ausüben des Skisportes Dritten zufügt. Wer ohne Versicherungsnachweis auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro oder gar der Verlust des Skipasses.

Diesen Nachweis gilt es bei Kontrollen namentlich nachzuweisen – und zwar auch für Mitversicherte wie Kinder oder Ehepartner. Hierfür brauchen Sie eine Bestätigung vom Versicherer. Kein Problem! Die meisten von uns vermittelten Privathaftpflichtversicherungen  gewähren auch im Ausland Versicherungsschutz.

Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure 

Sie Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure (Würzburger) erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten.

  • Digitales Versicherungszertifikat für das Smartphone: keine unnötigen Papiere mehr ausdrucken
  • Versicherungsbestätigung auf Italienisch: keine Verständigungsprobleme in Italien
  • Gilt auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft: bestens geschützt gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
  • Versicherungsabschluss auch vor Ort schnell digital möglich: keine Enttäuschung vor Ort