Archiv der Kategorie: Allgemein

Wasserschaden durch Silikonfugen kein Versicherungsfall?

Der Bundesgerichtshof (BHG) entschied jüngst zu Ungunsten eines Kunden: Nässeschäden, die durch undichte Silikonfugen an wasserführenden Anlagen entstanden sind, müssen nicht reguliert werden.

Dennoch gibt es einige Gesellschaften, die hier leisten, geleistet haben und auch in Zukunft leisten würden. Grundlage der Leistung ist aber wie so oft auch der Umstand der Pflege. Bei deutlich vernachlässigten Fugen wird dann sicher die Leistung gekürt – Thema: „Grobe Fahrlässigkeit“.

Das führt mich wiederum zu dem Hinweis: Bitte überprüfen und dokumentieren Sie ein Mal im Jahr die Porösität von Abwasserschläuchen von Waschmaschine, Spülmaschine, Spüle etc… Nur so können Sie Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit entgehen. 

Das betrifft die Hausrat- und auch die Gebäudeversicherung.

Achten Sie daher beim Vergleich auch immer darauf, dass die Versicherung Leistungen bei grober Fahrlässigkeit beinhaltet…

Alle Vergleiche

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Die Links öffnen in einem neuen „Tab“.

Dieselskandal – Rekordschaden für Rechtsschutzversicherer

wie dem Artikel der Tagesschau zu entnehmen ist, haben bereits über 380.000 Kunden die Rechtsschutzversicherung wegen des Streits um Abgaswerte in Anspruch genommen. Der Streitwert summiert sich auf nun fast 10 Milliarden Euro. Die Kosten für die Versicherer betrugen bisher 1,21 Milliarden Euro.

Es dauert nicht mehr lange, dann werden die Neugeschäftsbeiträge stark steigen, evtl. sogar die Leistung zu diesem Thema aus den Bedingungen gestrichen. 

Ähnliches erlebten wir mit Streit um Geldanlagen. Diese Leistung ist genauso wie die um Versicherungen und Hausbau längst aus dem Leistungskatalog gestrichen. Im Zuge der exorbitanten Streitwerte um den Widerruf von Lebensversicherungen sind ja die Beiträge auch schon signifikant gestiegen.

Am besten lieber gleich vergleichen:

Fondsdepot Bank – wichtige Mitteilung –

heute möchte ich darüber informieren, dass Sie als Kunde der Fondsdepot Bank von dieser um eine aktive Zustimmung zu vereinbarten Vertragsbedingungen und geänderten Preisen gebeten werden. Das Gleiche hat die Commerzbank und die Comdirectbank in den letzten Wochen auch schon gemacht.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Geplanter Versand ab dem 19.11.2021
  • Ihre „aktive Zustimmung“ per QR-Code, Fax, Email oder Brief ist bis 03.02.2022 notwendig.
  • Keine Konsolidierung der Anschreiben. Sie können Anschreiben mehrfach erhalten und müssen jedem Anschreiben einzeln zustimmen.
  • Einführung neuer Grenze des Verwahrentgelts – es wird zunächst ein Freibetrag von 5.000€ vereinbart, zunächst wird dieser bis zu einem Freibetrag von 100.000€ nicht angewendet, kann dann aber ohne weitere Info auf 5.000€ reduziert werden. Das Verwahrentgelt beträgt Stand Oktober 0,5% p.a.
  • Erhöhung der Gebühren für Offline-Transaktionen (Fax, Post, Brief, Überweisung), wenn nicht über Ihren Berater eingereicht wird auf 10 €, vorher 5 €.
  • Der Info-Manager (kostenlose elektronische Info-Box) wird quasi „gesetzlich“ verpflichtend, weil die FoDB jedem Kunden bestimmte Informationen elektronisch zur Verfügung stellen muss.
  • Entfall des Rabattes (5€ p.a.) für den Info-Manager. Keine Änderung für Kunden mit Fondsdepot Online oder VL-Depot-Kunden. 

Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden für Rückfragen gerne zur Verfügung!

Hier finden Sie die FAQ sowie die Musteranschreiben des Kundenmailings:

Muster Fondsdepot

Muster Geldkonto

FAQ´s

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Den meisten privat vollversicherten Klienten flattert diese Tage wieder eine Beitragsanpassung (BAP) in der Krankenversicherung ins Haus. In vielen Fällen fällt diese geringer aus, als letztes Jahr – da wo sie höher ausfällt, sollte unbedingt eine Tarifoptimierung ins Auge gefasst werden. Es ist manchmal unglaublich, was sich durch eine einfache Umstellung sparen lässt… Dabei können in vielen Fällen auch Leistungen beibehalten werden.

Mehr Info zur PKV-Tarifoptimierung

In der Pflegepflichtversicherung allerdings wird wegen der Corona-Pandemie ein Sonderzuschlag erhoben:

Zitat: „Um die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrausgaben der Pflegeversicherung zur Bewältigung der Corona-Pandemie auszugleichen, ist ab dem 01.01.2022 ein bis zum 31.12.2022 befristeter Corona-Zuschlag zu zahlen.“

Er beträgt für Beamte 7,30 € monatlich, für alle anderen 3,40 € pro Monat.

Zumindest können wir darauf hoffen, dass dieser Zuschlag auch wieder entfällt. Sofern ihn nicht das gleiche Schicksal ereilt, wie der Soli, der ja auch einheitlich zeitlich begrenzt sein sollte.

Beitrag der Gebäudeversicherung steigt – was nun/tun?

Wie jedes Jahr müssen die Versicherer die Beiträge in den Gebäudeversicherungen anpassen. Hierfür gibt es mehrere Gründe, die ich an dieser Stelle auch schon mehrfach aufgeführt habe.

Zuallererst muss aber wissen, dass man heute die Gebäude ja zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Damit versucht man, die sich jährlich ändernden Kosten in die Versicherung einzubauen. Es macht ja keinen Sinn, ein Haus mit einer festen Versicherungssumme zu versichern, sagen wir mal 500.000€, dann fackelt die Hütte ab und am Ende kostet der Wiederaufbau halt 750.000€. Diese Kostensteigerung ist auch seit Corona innerhalb kürzerer Zeit möglich. Deshalb wird eine Versicherungssumme zum Wert 1914 in Mark berechnet (Wert 1914 = Neubauwert in Euro/ Baupreisindex). Von dieser Basis aus kann dann mit den Faktoren einen passenden Beitrag ermitteln.

Der Beitrag wird dann anhand von verschiedenen Faktoren errechnet. Wenn diese dann steigen, steigt eben der Beitrag.

  • Der Baupreisindex: Er steigt z.B. seit 2010 um 35 %, dieses Jahr um 6,4 %
  • Der Anpassungsfaktor oder der gleitende Neuwertfaktor zum Inflationsausgleich (je nach VGB). Von 2010 bis 2020 stieg der Anpassungsfaktor von 15,20 auf 19,36 – eine Steigerung um mehr als 20%.

Hinzu kommen noch die steigenden Schadenzahlen durch die immer stärker udn immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse, dessen Kulmination jüngst ganz Deutschland geschockt und wohl auch überrascht hat. Wer sich gegen Elementarschäden versichern möchte, sollte das tun,  und zwar am besten vor einem Schaden. Danach sind die Aussichten, Versicherungsschutz zu bekommen, sehr stark gesunken.

Hier kann man mal einen kurzen Vergleich rechnen:


Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum (Quelle: destatis)

Baupreisindex und weitere Indizes zu Bau oder Erwerb von Wohneigentum (Quelle: destatis.de)

 

Reisekrankenversicherung und Covid-19 (Corona-Erkrankung)

Wichtiger Hinweis für alle Urlauber

Achtung bei der Urlaubsplanung – keine Buchung ohne Reiseversicherung

Endlich wieder Urlaub in Sicht! Nach über einem Jahr Pandemie, wird das Reisen wieder möglich!Aber Vorsicht!

Das Reisen hat sich auch verändert und einige Länder haben neue Bestimmungen für die Einreise. In Thailand zum Beispiel muss bei Einreise ein Nachweis erbracht werden, dass eine Versicherung für eine Covid-19 Erkrankung besteht und für den Quarantäne-Fall aufkommt. Ähnliche Regelungen haben z.B. auch Costa Rica oder Chile.

Auslandsreisekrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung in Finanztest:

SEHR GUT (0,8)Die Auslandsreisekrankenversicherung TravelSecure® wurde in der aktuellen Ausgabe von Finanztest (Ausgabe 06/2021) mit der Note SEHR GUT (0,8)bewertet. 
Finanztest hat insbesondere auch auf den Versicherungsschutz bei CoVid-19 Erkrankungen geachtet und unser Angebot sieht hier keine Einschränkungen vor!
Im Test wurde die Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelpersonen mit SEHR GUT (0,8) bewertet.
Hier direkt online abschließen und mit gutem Gewissen in Urlaub fahren!
Link zur Würzburger Reiseversicherung

Keine Zinsen – miese Rendite? Wirklich?

Wer hat den Beitrag der ARD „Keine Zinsen – Miese Rente“ angeschaut?

Und wer hat da konkrete Lösungsvorschläge MIT Risikohinweis entdeckt?

Macht Euch mal ’nen Kaffee und schaut gerne den Film eines Kollegen an – fachlich hervorragend und vor allem sehr kurzweilig. 

Und die richtige Antwort auf so reißerische und schlechte Beiträge der „anerkannten“ Medien…

Sturmtief „Klaus“

am 11.03. zog das Sturmtief „Klaus“ über uns hinweg. Mit hat es eine schlaflose Nacht beschert, da es so sehr gerüttelt hat. Zum Glück ist bei uns nichts passiert.

Wie ist es bei Ihnen? Haben Sie schon geguckt? Wenn Sie einen Schaden entdecken, machen Sie fleißig gut aufgelöste Fotos und melden den Schaden umgehend.

Für Ihre bei der Domcura versicherten Gebäude kann ich folgende Nachricht zitieren: 

Wenn Sie einen Sturmschaden melden möchten, geben wir die schadenbedingte Reparatur an den versicherten Sachen in gleichwertiger Ausführung – vorbehaltlich einer endgültigen Schadenprüfung und Einreichung von Schadenfotos – bis zu einer Höhe von max. 1.500,00 EUR frei. Bitte reichen Sie uns nach Ausführung der Arbeiten die Rechnung und die Schadenfotos zur Prüfung ein.

Sollte der Schaden höher sein, bitten wir um Einreichung eines Kostenvoranschlages. Für eventuell entstandene Folgeschäden bitten wir ebenfalls um Einreichung entsprechender Kostenvoranschläge.

Bitte beachten Sie, dass reine Schadenminderungsmaßnahmen (z. B. Notabdichtung, aber keine Reparatur) vom Versicherungsnehmer zu veranlassen sind. Eventuell vereinbarte Selbstbehalte werden von den schadenbedingten Kosten abgezogen.

Über eine abschließende Kostenübernahme kann erst entschieden werden, nachdem alle angeforderten Unterlagen uns zur Prüfung eingereicht worden sind.

Zitat aus Nachricht vom 12.03.2021

Ich werde diese Meldung aktualisieren mit den Freigaben anderer Gesellschaften.

Schadenmeldungen können auch über mich erfolgen, wenn ein gültiger Maklervertrag vorliegt.

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Schadenmeldung bei Domcura AG: https://www.schadenbot.de

Schadenmeldung bei VHV Allgemeine Versicherung AG: https://www.vhv.de/kundenservice/schaden-melden