Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Den meisten privat vollversicherten Klienten flattert diese Tage wieder eine Beitragsanpassung (BAP) in der Krankenversicherung ins Haus. In vielen Fällen fällt diese geringer aus, als letztes Jahr – da wo sie höher ausfällt, sollte unbedingt eine Tarifoptimierung ins Auge gefasst werden. Es ist manchmal unglaublich, was sich durch eine einfache Umstellung sparen lässt… Dabei können in vielen Fällen auch Leistungen beibehalten werden.

Mehr Info zur PKV-Tarifoptimierung

In der Pflegepflichtversicherung allerdings wird wegen der Corona-Pandemie ein Sonderzuschlag erhoben:

Zitat: „Um die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrausgaben der Pflegeversicherung zur Bewältigung der Corona-Pandemie auszugleichen, ist ab dem 01.01.2022 ein bis zum 31.12.2022 befristeter Corona-Zuschlag zu zahlen.“

Er beträgt für Beamte 7,30 € monatlich, für alle anderen 3,40 € pro Monat.

Zumindest können wir darauf hoffen, dass dieser Zuschlag auch wieder entfällt. Sofern ihn nicht das gleiche Schicksal ereilt, wie der Soli, der ja auch einheitlich zeitlich begrenzt sein sollte.