Beitragserhöhung in der GKV!

Mit dem Beschluss des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) durch den Bundesrat ist es nun besiegelt:

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 01.07.2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % angehoben.

Kinderlose zahlen noch mehr: Sie müssen 4,0 % bezahlen.

Bei zwei oder mehr Kindern (bis max. 25. Lj) reduziert sich der Satz um je 0,25%Punkte.

Der Arbeitgeber-Anteil bleibt weiter bei 1,7% stehen.

Ein freiwillig GKV-Versicherter mit Einkommen ab 4.987,50 € (also ab Beitragsbemessungsgrenze) zahlt statt 977,56 € ab dem 01.07. dann 1.007,49 € mtl. GKV-Beitrag.

Zeit, über den Wechsel zu einer PKV nachzudenken.

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Ich erkläre bei Bedarf auch, warum die Geschichten über unbezahlbare Beiträge im Alter oder ein unmögliche Rückkehr in die GKV Märchen sind. 

Für Kunden sind Beratungen kostenlos, für alle anderen lohnen sie sich auf jeden Fall!