Kundeninformation



Kundenerstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht 

Pflichtangaben nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung
Pflichtangaben nach § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung
gem. § 15 VersVermV i. V. m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247, §§ 13 Abs. 2, 13b EGBGB

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten: 

Collmann CONSILIO GmbH 

Geschäftsführender Gesellschafter: Boris Ilja Collmann

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Fachberater f. Cyberrisiken (TÜV-Rcert)

Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV)

Georg-Büchner-Str. 35 • D-97276 Margetshöchheim

TEL: 0931 – 80 49 97 48
FAX: 0931 – 80 49 97 57
E-Mail: info@collmannconsilio.de

Gültig für folgende Internet-Präsenzen:

www.kinderleicht-sparen.de  | www.kinderleicht-versichern.de | www.collmannconsilio.de  |    

Berufsbezeichnungen

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von:

  • Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 
  • Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO)
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO) 

Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO.

Mitglied bei:  Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt                                          Mainaustraße 33 – 35
97082 Würzburg
Telefon: 0931 41940 , E-Mail: info@wuerzburg.ihk.de 

2. Tätigkeitsart und Status gemäß HGB und Gewerbeordnung (GewO):

Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und nicht an einen oder mehrere Produktanbieter gebunden. 

  • Erlaubnis nach §34c Abs.1 GewO (Immobilien, Grundstücke, Darlehen, Finanzierungen)
  • Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungen)
  • Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 S. 1 Nr. 1 GewO (Offene Investmentfonds)
  • Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 S. 1 Nr. 2 GewO (Geschlossene Fonds)
  • Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 S. 1 Nr. 3 GewO (Sonstige Vermögensanlagen)
  • Erlaubnis als Darlehensvermittler nach § 34 i Abs.1 GewO (Immobiliardarlehen)

3. Beratung:

Unsere Dienstleistung ist die Beratung. Wir bieten Ihnen umfängliche Beratung zu Finanz- und Versicherungsthemen an. Die vollumfängliche Beratung können wir allerdings nur dann erbringen, wenn Sie uns die hierfür notwendigen Informationen geben. Sollten Sie uns falsche oder unvollständige Angaben machen, so kann die Beratung falsch oder unvollständig sein. 

4. Interessenvertretung

Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird der Makler mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut. Hierunter fällt die Betreuung hinsichtlich von Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw. Wir sind also Interessenvertreter unserer Kunden.

5. Aufsichts- und Erlaubnisbehörden:

Die Erlaubnisse gem. §§ 34 d, f, i GewO wurden erteilt durch:

IHK f. München u. Oberbayern • Max-Joseph-Str. 2 • 80333 München • Telefon: 089/5116 – 0 • www.ihk-muenchen.de

Die Erlaubnis nach § 34c GewO: Landratsamt Würzburg • Zeppelinstr. 4 • 97074 Würzburg • www.landkreis-wuerzburg.de

Zuständige Aufsichtsbehörde und Berufskammer für § 34 c, d, f, i GewO: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

6. Qualifikationen von Boris Collmann:

Fachwirt für Finanzberatung (IHK) seit 2002 | Zertifizierter Experte für den Öffentlichen Dienst (DBV) seit 2014 

Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV) seit 2017 | Fachberater für Cyberrisiken (TÜV-Rcert) seit 2018

Finanzkaufmann, Versicherungs-, Anlage- und Darlehensvermittler seit 1992

7. Gemeinsame Registerstelle des Vermittler-Registers:

DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. • Breite Straße 29 • D-10178 Berlin • Tel. 030 – 20308 – 0 

oder auf der Internetseite www.vermittlerregister.info unter der jeweiligen Registernummer.

8. Registernummern im Vermittler-Register:

Versicherungsvermittler-Register Registrierungsnummer nach § 34 d GewO: D – CGFT – CNUU2 – 32

Finanzanlagenvermittler-Register Registrierungsnummer nach § 34 f GewO: D – F – 155 – N2H9 – 77

Immobilliardarlehensvermittler-Register Registrierungsnummer nach § 34 i GewO: D – W – 155 – 34HI – 54

9. Information über Emittenten und Anbieter nach § 34f Abs. 1 Satz 1 bis 3 GewO:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen und Versicherungen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes  soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 c u.f GewO und als Versicherungsmakler gem. § 34d GewO sowie als Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34i GewO zulässig und möglich ist.

Liste aller Anbieter unter: https://www.collmannfinanz.de/emittenten-und-anbieter/

10. Anschriften der Schlichtungsstellen:

  • Versicherungsombudsmann e.V. • Postfach 08 06 32 • 10006 Berlin • Internet: www.versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann Private Kranken-/Pflegeversicherung • Postfach 06 02 22 • 10052 Berlin • Internet: www.pkv-ombudsmann.de
  • Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI • Unter den Linden 42 • 10117 Berlin • www.ombudsstelle-investmentfonds.de
  • Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin www.ombudsstelle-gfonds.de
  • Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

11. Beratung ,Vermittlung und Vergütung von Finanzanlagen

Die Anlageberatung und der Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO.  Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Makler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzanlagen, die  vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie als Anleger gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese vom Vermittler angenommen und behalten werden.  

12. Beratung, Vermittlung und Vergütung von Versicherungen 

Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden. 

Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.. Soweit Zuwendungen von Dritten erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

13. Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistungen 

Wesentliches Merkmal der vom Unternehmer erbrachten Dienstleistungen ist, dass der Unternehmer den Vertragsschluss zwischen dem Kunden und einem Vertragspartner des Unternehmers vermittelt und die gewünschten Leistungen (z. B. Kauf von Fondsanteilen oder Darlehensgewährung) nicht selbst erbringt. (Bitte im Folgenden die Finanzdienstleistungen entfernen, für die Sie keine Erlaubnis besitzen).

  • Finanzanlagenvermittlung gem. § 34f Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. GewO

Der Unternehmer vermittelt Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Dabei leitet er die Willenserklärung des Kunden zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten als Bote an den Vertragspartner des Kunden weiter. Die Anlagevermittlung kann im Zusammenhang mit einer Anlageberatung oder isoliert als beratungsfreies Geschäft erbracht werden. 

  • Anlageberatung gem. § 34f Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GewO

Der Unternehmer gibt persönliche Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, die auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt werden und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Eine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit empfohlener oder vermittelter Finanzinstrumente erfolgt nicht. Finanzinstrumente, für die es einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) bedarf, sind nicht Gegenstand der Tätigkeit des Unternehmers.

  • Darlehensvermittlung gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO

Der Unternehmer vermittelt Darlehensverträge, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, oder weist die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nach.

  • Immobiliardarlehensvermittlung gem. § 34i Abs. 1 GewO

Der Unternehmer vermittelt den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB oder berät Dritte zu solchen Verträgen.

  • Spezielle Risiken der Finanzinstrumente

Die Dienstleistungen beziehen sich auf Finanzinstrumente, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. 

14. Informationen zum Vertrag und zur Vertragsdurchführung

  • Informationen über das Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein ihn bindendes Angebot zum Vertragsabschluss abgibt und dieses vom Unternehmer angenommen wird. Das Angebot des Kunden wird wirksam mit Zugang beim Unternehmer.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages 

Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen und Vertragsstrafe

Der Vertrag ist vom Unternehmer jederzeit mit einer Frist von einem Monat, vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei mehreren Vertragspartnern auf Seiten des Kunden steht das Kündigungsrecht jedem einzelnen Vertragspartner mit Wirkung für alle Vertragspartner zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.

  • Sprachen für die Informationserteilung und die Kommunikation mit dem Verbraucher

Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden dem Kunden auf Deutsch mitgeteilt. Die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages erfolgt ebenfalls auf Deutsch. 

  • Mitgliedsstaaten der Union, deren Recht der Aufnahme von Beziehungen zugrunde gelegt wird

Der Unternehmer legt der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrages das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. 

  • Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen

Diese vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Informationen unterliegen keiner spezifischen Gültigkeitsdauer, sie gelten bis auf Weiteres, d.h. so lange, bis der Unternehmer dem Kunden neue Informationen zur Verfügung stellt. Auf die Gültigkeitsdauer von Dritten zur Verfügung gestellter Informationen, z. B. zu einzelnen Finanzinstrumenten, hat der Unternehmer keinen Einfluss. Soweit Angebote oder Preise eine befristete Gültigkeitsdauer haben, ist dies den jeweiligen Angebots- bzw. Produktunterlagen zu entnehmen.

15. Kosten und Steuern

  • Gesamtpreis der Finanzdienstleistungen

Die Höhe des vom Kunden selbst an den Unternehmer zu zahlenden Honorars oder Serviceentgelts für die Dienstleistungen ergibt sich ggf. aus der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossenen vertraglichen Vereinbarung. Soweit der Unternehmer von Dritten Zuwendungen erhält, werden diese im Kostenausweis für das jeweilige Produkt ausgewiesen. Für den Gesamtpreis der Produkte und Dienstleistungen sowie die von Dritten erbrachten Leistungen gelten die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Depotstellen und die Produktunterlagen der jeweiligen Produktanbieter.

  • Vom Unternehmer abgeführte Steuern

Der Unternehmer führte keine Steuern für den Kunden ab. 

  • Weitere Steuern oder Kosten, die nicht vom Unternehmer abgeführt werden

Einkünfte aus Wertpapieren und aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren sind grundsätzlich steuerpflichtig. Hat der Kunde ein Depot oder Konto bei einer inländischen Bank, so behält diese die auf die Kapitalerträge des Kunden angefallenen Steuern ein und führt sie an das Finanzamt ab. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für das konto- und depotführende Institut, die Börse, Telefonate, Porto) hat der Kunde selbst zu tragen.

  • Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung

Einzelheiten hinsichtlich der vom Kunden an den Unternehmer zu leistenden Zahlungen in Form eines Honorars oder Serviceentgelts für die Dienstleistungen ergeben sich ggf. aus der optional zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossenen vertraglichen Vereinbarung. Im Übrigen gelten für die Zahlung und die Erfüllung der von Dritten erbrachten Leistungen die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Depotstellen und der jeweiligen Produktanbieter.

16. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Der Unternehmer ist keinem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren unterworfen. 

17. Bestehen eines Widerrufsrechts und Bedingungen zur Ausübung

  • Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei einzelnen Wertpapierdienstleistungen

Hinsichtlich der einzelnen Wertpapierdienstleistungen, die der Unternehmer aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags punktuell gegenüber dem Kunden erbringt, hat der Kunde kein Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer. Soweit ein Widerrufsrecht für einzelne Wertpapiergeschäfte oder sonstige Transaktionen gegenüber Dritten, mit denen der Unternehmer ein Geschäft vermittelt, besteht, wird der Kunde hierüber beim Abschluss des jeweiligen Geschäfts informiert.

  • Bestehen eines Widerrufsrechts bzgl. der Rahmenvereinbarung und ggf. Servicegebühren- bzw. Honorarvereinbarung und/oder des (Immobiliar-)Darlehensvermittlungsvertrages

Für jeden zwischen dem Kunden und dem Unternehmer geschlossenen Vertrag über Finanzdienstleistungen besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, oder wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Es gilt in diesen Fällen die Widerrufsbelehrung auf Seite 4 am Ende dieser Erstinfo.

18. Berufshaftpflicht

Zur Zulassung nach der Gewerbeordnung ist zwingend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit gesetzlich definierten Mindestversicherungssummen vorgeschrieben. 

Die Mindestversicherungssummen betragen ab dem 15.01.2018

1.276.000 Euro für jeden Versicherungsfall und

1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Wir unterhalten unsere Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung a.G. – Raiffeisenplatz 1 – 65189 Wiesbaden und für die Erlaubnis nach § 34 f Abs.1 S. 1 Nr. 3 GewO bei der Liberty Speciality Markets Europe S.à.r.l. NL f. Deutschland in Vollmacht für Liberty Mutual Insurance Europe SE Direktion für Deutschland – Im Mediapark 8 – 50670 Köln

19. Datenschutz 

Datenschutz und Vertraulichkeit hat seit jeher einen hohen Stellenwert für Collmann CONSILIO GmbH. Die Verarbeitung personenbezogener Daten (bspw. Name, Anschrift, E-Mailadresse…) erfolgen stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen. Bitte nehmen Sie daher auch die Datenschutzerklärung unter https://www.collmannfinanz.de/datenschutzerklaerung/ zur Kenntnis, in der wir über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung der von uns erhobenen Daten informieren und entnehmen daraus auch die Ihnen zustehenden Rechte.

Mit meiner/unserer Unterschrift bestätige ich/wir, dass ich/wir die vorvertragliche Kundeninformation und die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen habe/n.

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Ort, Datum Unterschrift des/der Kunden