Archiv der Kategorie: Sachversicherungen

Sturmtief „Klaus“

am 11.03. zog das Sturmtief „Klaus“ über uns hinweg. Mit hat es eine schlaflose Nacht beschert, da es so sehr gerüttelt hat. Zum Glück ist bei uns nichts passiert.

Wie ist es bei Ihnen? Haben Sie schon geguckt? Wenn Sie einen Schaden entdecken, machen Sie fleißig gut aufgelöste Fotos und melden den Schaden umgehend.

Für Ihre bei der Domcura versicherten Gebäude kann ich folgende Nachricht zitieren: 

Wenn Sie einen Sturmschaden melden möchten, geben wir die schadenbedingte Reparatur an den versicherten Sachen in gleichwertiger Ausführung – vorbehaltlich einer endgültigen Schadenprüfung und Einreichung von Schadenfotos – bis zu einer Höhe von max. 1.500,00 EUR frei. Bitte reichen Sie uns nach Ausführung der Arbeiten die Rechnung und die Schadenfotos zur Prüfung ein.

Sollte der Schaden höher sein, bitten wir um Einreichung eines Kostenvoranschlages. Für eventuell entstandene Folgeschäden bitten wir ebenfalls um Einreichung entsprechender Kostenvoranschläge.

Bitte beachten Sie, dass reine Schadenminderungsmaßnahmen (z. B. Notabdichtung, aber keine Reparatur) vom Versicherungsnehmer zu veranlassen sind. Eventuell vereinbarte Selbstbehalte werden von den schadenbedingten Kosten abgezogen.

Über eine abschließende Kostenübernahme kann erst entschieden werden, nachdem alle angeforderten Unterlagen uns zur Prüfung eingereicht worden sind.

Zitat aus Nachricht vom 12.03.2021

Ich werde diese Meldung aktualisieren mit den Freigaben anderer Gesellschaften.

Schadenmeldungen können auch über mich erfolgen, wenn ein gültiger Maklervertrag vorliegt.

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Schadenmeldung bei Domcura AG: https://www.schadenbot.de

Schadenmeldung bei VHV Allgemeine Versicherung AG: https://www.vhv.de/kundenservice/schaden-melden

Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E- Scooters.

Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.

Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Versicherers, bitte sprechen Sie uns gerne an.

Wert gestohlener Fahrräder seit 2008 um 70 Prozent gestiegen

Der Markt für elektrisch verstärkte Fahrräder, sogenannte Pedelecs, boomt, und auch Designräder von minimalistisch bis protzig liegen bei den Deutschen hoch im Kurs. Als logische Konsequenz daraus greifen die Käufer zunehmend tiefer in die Tasche. Der Trend zu immer teureren Fahrrädern lässt sich an den Entschädigungen ablesen, die die deutschen Versicherer nach Diebstählen zahlen müssen: 2018 stieg die Durchschnittssumme auf 630 Euro, während es 2008 noch 370 Euro waren, eine Steigerung um rund 70 Prozent.

Insgesamt wurden rund 160.000 versicherte Fälle registriert, deren Schäden sich auf rund 100 Millionen Euro summierten. Da nur ein kleiner Teil der fast 70 Millionen Räder hierzulande versichert ist, dürfte die Dunkelziffer beträchtlich sein. Auch der Polizei werden bei Weitem nicht alle Fälle zur Anzeige gebraucht. Versicherungsschutz gibt es über eine Hausratpolice, gegebenenfalls mit Zusatzklausel für das Abstellen auf der Straße. In Deutschland verfügt knapp jede zweite der rund 26 Millionen Hausratversicherungen über eine solche Fahrradklausel.

Wir prüfen gerne, ob es sich für Sie beim Wert Ihres Fahrrades lohnt und ob Ihre Hausratversicherung dies bereits beinhaltet. Sprechen Sie uns gerne an.

Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“

Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der„höchstpersönlichen Verrichtungen“.

Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.

Sind Sie bereits privat unfallversichert? Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Sommerzeit ist Reisezeit – sicher durch den Urlaub

Manche sind schon in Urlaub, manche fahren aber erst noch. In Bayern geht es Ende des Monats los.
Zeit, sich nochmal Gedanken zu machen, was man noch braucht.
Unbedingt empfehlenswert, und zwar egal ob privat oder gesetzlich versichert: Eine Auslandsreisekrankenversicherung. Für den privat Versicherten als Schutz vor Inanspruchnahme des Selbstbehaltes, für gesetzlich Versicherte ein Muss wegen der Versorgungslücke!

Was ist aber, wenn jemand krank wird? Reise abbrechen, von der Reise zurücktreten? DAs kostet: Manchmal den vollen Reisepreis, bei kurzfristigem Rücktritt aber mind. 90 % des Reisepreises.

Informieren SIe sich bei unserem Würzburger Partner, der Würzburger Versicherung AG, zufällig die bestmögliche Versicherung für Reisen, denn:

TravelSecure® ist einfach unschlagbar, wenn es um Leistung und Service geht! Nachdem Finanztest diese zum besten Reisebegleiter für Familien gekürt hat, geht nun auch der eKomi Award 2019 des größten unabhängigen europäischen Anbieters transaktionsbasierter Kundenmeinungen und Produktbewertungen wieder nach Würzburg. In der Award- Kategorie #VERSICHERER konnte sie sich gegen 94 Unternehmen durchsetzen und hat dank der positiven Kundenbewertungen die Mitbewerber auf hintere Plätze verwiesen. 
TravelSecure®: Testsieger und Kundenfavorit, Bestleistung und Topservice
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Und immer wieder sind defekte technische Geräte (hier z.B: ein Kühlschrank) oder Elektrokabel, die zu Bränden führen…

Einer der Gründe ist, dass wir heute viel leichter an Billigware herankommen.

Für alle Gewerbetreibende,Geschäftsführer, Vorstände bekommt da das Wörtchen „Elektrorevision“ nochmals eine verschärfte Bedeutung!

Ich kann nur empfehlen, Büros mit ordentlichen geprüften Steckerleisten auszustatten, keine Reihenschaltung der Leisten vorzunehmen und generell mit offenen Augen durch das Büro zu gehen.

Besonders für die Organe wie Geschäftsführer und Vorstände wird hier schnell die Unterscheidung zw. grober und einfacher Fahrlässigkeit überlebenswichtig. Da hilft dann auch irgendwann keine D&O-Versicherung mehr….

Beratung zu Prävention und Risikomanagement kann da ’ne Menge „Kohle“ sparen (sic!)

Wohngebäudeversicherung wird teurer

Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“,die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die sich läppern und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich.

Die Prämien müssen folglich angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist.

Bundeskartellamt rüffelt Vergleichsportale

Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird.

Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.

Mehr als jeder vierte Deutsche von Cyber-Kriminalität betroffen!

 

Nach Angaben des IT-Sicherheitsunternehmens Norton by Symantec wurden 2017 rund 23 Millionen Bundesbürger Opfer von Cyber-Kriminalität. Dabei entstand ein Schaden von annähernd 2,2 Milliarden Euro. Vor allem drei Delikte stechen hervor:

  • Erpressung: Eine Trojaner-Software verschlüsselt alle Daten, für die Entschlüsselung wird ein Lösegeld verlangt (dessen Zahlung allerdings nicht unbedingt zum Erfolg führt);

  • Identitätsdiebstahl: Im Namen des ahnungslosen Opfers wird hochwertige Ware zum Beispiel an eine Packstation geordert und dort abgeholt, bevor der Betrug auffliegt;

  • Kreditkartenbetrug: Mit gestohlenen Kreditkartendaten wird Geld abgehoben oder Ware bezahlt.

    Das Angebot an Cyber-Versicherungen, mit denen sich auch Privatkunden gegen derlei Gefahren wappnen können, wächst seit einigen Jahren rasant. Die Leistungen unterscheiden sich allerdings teils deutlich. Schutzbausteine gibt es beispielsweise für Online-Shopping, Online-Banking, Datenverschlüsselung, Schadsoftware, DoS-Attacken, Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch. Neuerdings lassen sich auch Smarthome-Systeme bzw. -Komponenten gegen Cyber-Angriffe versichern.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage Cyber-versicherung.co

Mehr als jeder vierte Deutsche von Cyber-Kriminalität betroffen

Infografik: Cyberkriminalität hat Konjunktur | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Nach Angaben des IT-Sicherheitsunternehmens Norton by Symantec wurden 2017 rund 23 Millionen Bundesbürger Opfer von Cyber-Kriminalität. Dabei entstand ein Schaden von annähernd 2,2 Milliarden Euro. Vor allem drei Delikte stechen hervor:
– Erpressung: Eine Trojaner-Software verschlüsselt alle Daten, für die Entschlüsselung wird ein Lösegeld verlangt (dessen Zahlung allerdings nicht unbedingt zum Erfolg führt);
– Identitätsdiebstahl: Im Namen des ahnungslosen Opfers wird hochwertige Ware zum Beispiel an eine Packstation geordert und dort abgeholt, bevor der Betrug auffliegt;
– Kreditkartenbetrug: Mit gestohlenen Kreditkartendaten wird Geld abgehoben oder Ware bezahlt.
Das Angebot an Cyber-Versicherungen, mit denen sich auch Privatkunden gegen derlei Gefahren wappnen können, wächst seit einigen Jahren rasant. Die Leistungen unterscheiden sich allerdings teils deutlich. Schutzbausteine gibt es beispielsweise für Online-Shopping, Online-Banking, Datenverschlüsselung, Schadsoftware, DoS-Attacken, Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch. Neuerdings lassen sich auch Smarthome-Systeme bzw. -Komponenten gegen Cyber-Angriffe versichern.

Die Anzahl der Angriffe steigt unaufhörlich, der Schaden damit auch.
Dabei könnte eine sinnvolle Prävention durch Schulung der Mitarbeiter schon einige Angriffsversuche entschärfen.

Wenn es dann doch passiert: Cyber-Versicherungen bieten nicht nur finanzielle Hilfe, sondern insbesondere und vor allem auch Hilfe und Beratung bei der Abwicklung im Schadenfall und stehen mit Rat und Tat zur Seite.
Experten wissen auch, wie Sie schnell an Ersatzcomputer herankommen um nahtlos mit Ihren Datensicherungen weiter arbeiten zu können.