Archiv der Kategorie: Sachversicherungen

Gebäudeversicherung teurer? Die Gründe…

Ihre Wohngebäudeversicherung für Ihr eigenes Haus wird schon wieder teurer und Sie fragen sich warum?

Sicher liegt es auch an der steigenden Schadenzahl durch Stürme, Überschwemmungen. Sicher ist Ihnen nicht entgangen, dass die Wetterextreme zugenommen haben.

Es gibt allerdings weitere ins Gewicht fallende Gründe für jährlich steigende Beiträge in der Gebäudeversicherung (fachdeutsch: Verbundene Wohngebäudeversicherung – „verbunden“, weil mehrere Gefahren in einer Versicherung verbunden sind und versichert werden: Feuer, Leiutungswasser, Sturm/Hagel, und Elementargefahren).

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Reiseversicherung

Unverzichtbar – Auslandsreisekrankenversicherung:
Unsere Auslandreisekrankenversicherung, von Stiftung Warentest 2017 mit der sehr guten Note 0,9 bewertet, bietet weltweiten Schutz, sobald ärztliche Behandlung nötig ist. Zudem ist der medizinische Rücktransport abgesichert, was auch im europäischen Ausland nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt ist.

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Das Plus an Sicherheit – Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung :
Unser Topschutz, Testsieger 2018 bei Stiftung Warentest, schützt Sie und Ihre Familie nicht nur vor Antritt der Urlaubsreise vor anfallenden Stornierungskosten z.B. bei Erkrankung, schwerem Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum, sondern auch während der Reise gegen Mehrkosten bei Urlaubsabbruch.

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Rundum sorglos – Jahresreiseversicherung:
Unsere Jahresversicherung, Testsieger 2017 bei Stiftung Warentest (Reisekarte-Basis), gibt es als Basis- oder Komfortpaket für Einzelpersonen, Familien und Senioren. Der Jahresschutz ist ideal für alle, die mehrmals im Jahr verreisen und lässt sich individuell auf die Wünsche Ihrer Kunden abstimmen: mit Leistungen der Auslandskrankenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung.

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Gold wert – schnelle digital Schadenabwicklung:
Übrigens stimmen bei TravelSecure® nicht nur die Leistungen im Schadensfall. Auch in punkto Service und Abwicklung gehören wir zu den Besten am Markt. Ganz aktuell wurden wir von eKomi, einem unabhängigen Online-Bewertungsdienstleister, mit dem Gold-Siegel als beste Reiseversicherung im Bereich E-Commerce ausgezeichnet. Kein Wunder, denn die Schadensabwicklung erfolgt inzwischen auch digital. Kunden füllen auf unserer Website einfach ein Online-Formular aus, laden die entsprechenden Belege hoch – und erhalten innerhalb kürzester Zeit die Kosten erstattet.

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Straßenverkehr gefährlicher?

Ist der Straßenverkehr gefährlicher geworden oder nicht? Eine Statistik von Statista zeigt, dass zumindest gefühlsmäßig einiges im Argen liegt.

Unbestritten ist, dass die Zahl der Verkehrstoten seit Jahren sinkt.

1991 waren es noch 11.300 Verkehrstote – 2006 schon unter 5.000, 2012 waren es 3.600 und in 2017 3.177… Die Abnahme allerdings ist nicht mehr so stark wie in der letzten Dekade zum Ende des Jahrtausends.

Zum Glück ist nicht jeder Unfall tödlich – in jedem Fall aber erstmal ein Unglück! Und für Betroffenen unter Umständen auch mit langfristigen Folgen.

Dazu einige Zahlen aus 2017:

Täglich gibt es über 7.200 polizeilich erfasste Unfälle, dabei werden täglich ca. 1.100 Leute verletzt, fast 9 Menschen sterben dabei.

Und wie nah waren Sie/warst Du schon mal dran? Bisher hoffentlich Glück gehabt!

Für alle anderen Fälle ist eine Unfallversicherung sicher sinnvoll, um die finanziellen Folgen abzufedern. 

Dass diese nicht teuer sein muss, kann man hier gleich überprüfen:

www.kinderleicht-versichern.de/unfallversicherung

Aber wie bei allen Versicherungen: Am besten ist es, man braucht sie niemals!

Das wünsche ich allen !

Quellen:

Unfallstatistiken der DVR

Infografik: Wird der Straßenverkehr immer gefährlicher? | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Stationäre Pflege kostet im Schnitt 1.750 Euro Eigenanteil

Die Pflege in einer stationären Einrichtung ist teuer, und die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der PKV-Verband hat 11.400 Einrichtungen abgefragt und nun aktuelle Zahlen vorgelegt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen rund 1.750 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, wenn sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Regional fällt dieser Eigenanteil jedoch sehr unterschiedlich aus. Die Leistungsansprüche sind aber deutschlandweit die gleichen – siehe Bild.

Am teuersten in die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo der Eigenanteil 2.263 Euro beträgt. Es folgen das Saarland mit 2.111 und Baden-Württemberg mit 2.030 Euro. Am anderen Ende der Skala rangieren Sachsen-Anhalt (1.132 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (1.162) und Sachsen (1.170). Die Zahlen decken sich weitgehend mit denen des Pflegereports 2017 von Barmer-GEK.

Mit der jüngsten Pflegereform wurden die Pflegebedürftigen zwar etwas entlastet, an der grundlegenden Unterfinanzierung hat sich jedoch nichts geändert. Für den Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung pro Monat 2.005 Euro zu. Die verbleibende Lücke müssen die Pflegebedürftigen selbst füllen, wozu gegebenenfalls auch Vermögensgegenstände veräußert werden müssen. Reicht das Geld nicht aus, können auch die Kinder der Pflegebedürftigen zur Mitfinanzierung verpflichtet werden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium („Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung“ Stand 20.10.2017)

Mediamarkt – E-Board im Angebot!

Da im aktuellen Media Markt Prospekt das City Blitz E-Board im Angebot ist und der ein oder andere bei diesem Preis über eine Anschaffung nachdenkt, wollten wir nochmal auf die versicherungsrechtliche Situation auf öffentlichen Straßen aufmerksam machen. Details in unserem Beitrag vom Oktober 2017, siehe unten!

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören u.a. Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen, Parkplätze von Einkaufszentren, etc. Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger.

Sollten Sie diese dennoch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen Sie sich strafbar, und das gleich mehrfach:

  • Sie verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung und erhalten ein Bußgeld und 1 Punkt
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen sonst begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Pflichtversicherung“! Diese greift aber nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken und nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
  • Des Weiteren ist eine Fahrerlaubnis (Klasse B) erforderlich, auch hier begehen Sie bei Zuwiderhandlung eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sogar Erziehungsberechtigte können durch das Gestatten des Gebrauchs eine Straftat begehen und müssen bei einem Unfall oder Schaden mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen!

Risiken vermeiden hilft Geld sparen!

Versicherungsvergleiche unter www.kinderleicht-versichern.de

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören u.a. Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen, Parkplätze von Einkaufszentren, etc. Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger.

Sollten Sie diese dennoch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen Sie sich strafbar, und das gleich mehrfach:

  • Sie verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung und erhalten ein Bußgeld und 1 Punkt
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen sonst begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Pflichtversicherung“! Diese greift aber nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken und nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
  • Des Weiteren ist eine Fahrerlaubnis (Klasse B) erforderlich, auch hier begehen Sie bei Zuwiderhandlung eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sogar Erziehungsberechtigte können durch das Gestatten des Gebrauchs eine Straftat begehen und müssen bei einem Unfall oder Schaden mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen!

Risiken vermeiden hilft Geld sparen!

Versicherungsvergleiche unter www.kinderleicht-versichern.de

Alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden in Deutschland!

Jährlich werden deutschlandweit 1,1 Millionen Leitungswasserschäden gemeldet – im Schnitt entsteht alle 30 Sekunden ein Leck!

2015 betrugen die Kosten 2,3 Milliarden Euro, dazu kamen 230 Millionen Euro in der Hausratversicherung.

Dafür gibt es unterschiedliche Ursachen – mangelhafte Verlegung fällt dabei oft in die Haftung des Installateurs. Die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel bei Rohrbruch, aber beispielsweise nicht unbedingt, wenn das Rohr aus einem Verbindungsstück rutscht („Muffenversatz“).

Unter idealen Vorraussetzungen hat eine Rohrinstallation eine Lebensdauer von ca. 50 Jahren, in Würzburg wohl eher 20 Jahre aufgrund des kalkhaltigen Wassers. Je älter also die Gebäude, desto häufiger sind die Leitungswasserschäden.

Zur Vermeidung wäre es ratsam Absperrventile an den Wasserleitungen anzubringen und Hausbesitzer sollten ihre Rohrleitungssysteme regelmäßig überprüfen lassen

im Raum Würzburg am besten nach ca. 20 Jahren.

Sind Sie entsprechend abgesichert? Und kennen Sie Ihre Pflichten vor Eintritt eines Schadens?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung, sprechen Sie uns an oder informieren Sie sich auf unserer Homepage: http://www.kinderleicht-versichern.de

Zur Info, siehe auch Artikel in der Mainpost (nicht für alle lesbar!):

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Armaturen-Wasserschaden-Rohrbrueche-Schaden-Bayern;art735,9634547

Zahlt Ihre Haftpflicht?

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Zahlt Ihre Haftpflicht ?!
Haftung bei Deliktunfähigkeit von Kindern…

Ein Junge (5 Jahre) fährt mit seinem Fahrrad gegen den Neuwagen des Nachbarn.

Schaden: 2.389 Euro.

Wenn Sie die richtige Versicherung haben, zahlt sie den Schaden in voller Höhe!

Wenn nicht, beruft sich die Versicherung auf das BGB, nachdem Ihr Kind bis 7 (im Straßenverkehr sogar bis 10) gar nicht verantwortlich für sein Handeln sein und daher auch gar keine Schuld haben kann – es gilt als deliktunfähig. Die Versicherung prüft nun, ob die Eltern ein Verschulden trifft. Zum Beispiel, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann zahlt die Versicherung. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, tragen auch Sie keine Schuld – der Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn Sie nicht aus eigener Tasche zahlen, um die gute Nachbarschaft nicht zu riskieren.

Nur wenn die Versicherung bedingungsgemäß auf die Prüfung der Aufsichtspflicht bei Kindern verzichtet, haben Sie eine Chance auf Erstattung des Schadens.

Haben Sie die richtige Versicherung?  Vergleichen Sie mal – es ist kinderleicht!

KLV_Logo_mitC       http://www.kinderleicht-versichern.de

 

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„Einbauküchen“ in der Wohngebäudeversicherung

Nach der neuesten Rechtsprechung ist die Zuordnung von Einbauküchen im Rahmen der
Wohngebäude- bzw Hausratversicherung anhand folgender Kriterien vorzunehmen.
Sogenannte Küchenzeilen oder Anbauküchen sind keine Gebäudebestandteile. Sie sind
der Hausratversicherung zuzuordnen und auch summarisch in der Versicherungssumme
zu berücksichtigen.
 
Eine serienmässig vorgefertigte Einbauküche ist weder als Gebäudebestandteil noch als
Zubehör in der Wohngebäudeversicherung mitversichert (AG Düren, Urteil v. 12.2.2003,
45 C 477/02).
 
Einbauküchen fallen unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung,
wenn sie individuell handwerklich hergestellt worden sind und so in das Gebäude
eingefügt worden sind, dass nicht ohne erheblichen Wertverlust eine Trennung vom
Gebäude möglich ist.
 
Diese Voraussetzungen liegen heutzutage in den meisten Fällen nicht mehr vor.
Um dem Begriff der Einbauküche im Sinne der Wohngebäudeversicherung gerecht zu
werden, muß die Einbauküche speziell für den betreffenden Raum angefertigt und im
Wesentlichen individuell gestaltet sein.
 
Somit handelt es sich bei einer an der Wand aufgestellten oder aufgehängten Küche,
deren Zwischenräume zwischen Decke und Seitenwände durch Blend- und Passleisten
geschlossen worden sind, nicht um eine Küche im Sinne der Wohngebäudeversicherung
(vgl. OLG Köln, Urteil v. 30.7.1992, 5 U 36/92)