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Mediamarkt – E-Board im Angebot!

Da im aktuellen Media Markt Prospekt das City Blitz E-Board im Angebot ist und der ein oder andere bei diesem Preis über eine Anschaffung nachdenkt, wollten wir nochmal auf die versicherungsrechtliche Situation auf öffentlichen Straßen aufmerksam machen. Details in unserem Beitrag vom Oktober 2017, siehe unten!

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören u.a. Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen, Parkplätze von Einkaufszentren, etc. Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger.

Sollten Sie diese dennoch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen Sie sich strafbar, und das gleich mehrfach:

  • Sie verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung und erhalten ein Bußgeld und 1 Punkt
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen sonst begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Pflichtversicherung“! Diese greift aber nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken und nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
  • Des Weiteren ist eine Fahrerlaubnis (Klasse B) erforderlich, auch hier begehen Sie bei Zuwiderhandlung eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sogar Erziehungsberechtigte können durch das Gestatten des Gebrauchs eine Straftat begehen und müssen bei einem Unfall oder Schaden mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen!

Risiken vermeiden hilft Geld sparen!

Versicherungsvergleiche unter www.kinderleicht-versichern.de

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören u.a. Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen, Parkplätze von Einkaufszentren, etc. Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger.

Sollten Sie diese dennoch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen Sie sich strafbar, und das gleich mehrfach:

  • Sie verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung und erhalten ein Bußgeld und 1 Punkt
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen sonst begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Pflichtversicherung“! Diese greift aber nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken und nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
  • Des Weiteren ist eine Fahrerlaubnis (Klasse B) erforderlich, auch hier begehen Sie bei Zuwiderhandlung eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sogar Erziehungsberechtigte können durch das Gestatten des Gebrauchs eine Straftat begehen und müssen bei einem Unfall oder Schaden mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen!

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