Archiv der Kategorie: KFZ-Versicherung

Mit dem Auto ins Ausland?

Grüne Karte in Zukunft Schwarz-Weiß

Wer mit dem Auto ins Ausland reist, muss belegen können, dass er (Haftpflicht-) versichert ist.

Hierzu diente die Internationale Versicherungskarte (IVK), wegen ihrer Frage auch „Grüne Karte“ genannt.

Ab dem nächsten Jahr wird diese nun auch digital bereitgestellt und wird daher in Zukunft schwarz-weiß sein, damit man sie auch selbst ausdrucken kann. Der Name ändert sich allerdings nicht.

Seit langem reicht im EWR-Raum (europäischer Wirtschaftsraum) meist das KFZ-Kennzeichen als Nachweis. In manchen Ländern außerhalb und z.B. auch in ITALIEN muss aber auch die ausgedruckte oder vom KFZ-Versicherer bereit gestellte IVK mitgeführt werden. Teilweise muss sie auch bei Einreise (z.B. Türkei) vorgelegt werden, und zwar in ausgedruckter Form. Im Kosovo reicht auch die nicht mehr – da muss man noch eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Es empfiehlt sich daher, sich hierzu beim Versicherungsmakler zu informieren oder einfach die Grüne Karte immer im Auto zu haben. Bei Verkauf muss diese aber unbedingt zerstört werden.


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Was tun bei einem Wildunfall?

ÜBer 700  Wildunfälle ereigneten sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) durchschnittlich jeden Tag auf deutschen Straßen. Auch die Schadenssumme kletterte mit über740 Millionen Euro auf ein Hoch. Pro Schaden entstanden im Schnitt um 5 Prozent höhere Kosten als im Vorjahr, was hauptsächlich an der modernen Technik in den Autos liegt: Die hilft zwar Unfälle zu vermeiden oder begrenzen, doch ihre Reparatur oder ihr Ersatz ist eben auch teuer.

Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollten Autofahrer nach GDV-Empfehlungen folgendermaßen vorgehen:

  1. Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)

  2. Polizei informieren

  3. Umgekommene oder verletzte Tiere in Ruhe lassen, nicht anfassen (Förster oder Jagdpächter holt Tiere gegebenenfalls ab)

  4. Schäden und Unfallstelle mit Fotos dokumentieren (insbes. auch Blut und Haare am Auto)

  5. Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen (von Polizei, Förster oder Jagdpächter)

  6. Versicherer anrufen (vor Reparatur, Verkauf oder Verschrottung des Autos)

Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E- Scooters.

Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.

Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Versicherers, bitte sprechen Sie uns gerne an.

Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.

Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.

Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.

Im Zweifel besser die Polizei verständigen

Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro.

Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.

Muss man bald vor jeder Autofahrt „ins Röhrchen pusten“?

Alkoholisierte Autofahrer sind allein in Deutschland für rund 300 Verkehrstote und mehr als 13.000 Verletzte jährlich verantwortlich. Zudem fallen die Verletzungen bei alkoholbedingten Unfällen im Durchschnitt deutlich gravierender aus als beim Rest der Verkehrsunfälle. Keine Frage: Alkohol am Steuer ist ein Problem für die öffentliche Sicherheit.

Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat sich des Themas nun angenommen und fordert, europaweit alle Neuwagen künftig mit Alkohol-Wegfahrsperren auszurüsten, sogenannten Alkolocks. Vor dem Start des Motors muss dann zunächst „gepustet“ werden, und nur wenn die Apparatur einen Wert von beispielsweise unter 0,5 Promille misst, wird der Wagen freigegeben.

Droht damit, nach Dieselfahrverboten und Tempolimit-Debatte, der nächste Aufreger für deutsche Autofahrer? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) jedenfalls hält die GDV-Idee für übertrieben: „Für Privatfahrten ist das völlig unverhältnismäßig“, findet Christian Funk vom DAV. Sinnvoll könne es aber bei Berufskraftfahrern sein, die eine besonders hohe Verantwortung trügen.

Unfallhäufigkeit in Städten

Jeder neunte deutsche Autofahrer (11,4 Prozent) hat pro Jahr einen – versicherungsrelevanten – Schaden zu beklagen. Bei knapp 4 Prozent kommt es auch zu Personenschäden. Das geht aus dem „Karambolage-Atlas 2018“ hervor, der von einem großen Versicherer erstellt wird.

Die Unfallhäufigkeit schwankt jedoch deutlich zwischen einzelnen Regionen. An der Spitze liegen Oberhausen mit 20 Prozent, Flensburg mit 19, der Hochtaunus- und der Saarpfalz-Kreis mit jeweils 16,7, Olpe mit 16,6 und Duisburg mit 15,8 Prozent. Es folgen die Großmetropolen Berlin (15,5) und Hamburg (15,4), danach Frankfurt/Main und das Weimarer Land (je 15,3). München, Köln, Schwerin, Essen, Düsseldorf, Jena, Aachen, Freiburg im Breisgau und Chemnitz rangieren ebenso zwischen 14 und 15 Prozent wie Ostholstein, der Saale-Holzland- und der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Landkreise Regensburg und Landshut.

Die Kosten belaufen sich im Bundesschnitt auf rund 2.300 Euro pro Auto und Karambolage. Nur gut jeder dritte Schadensfall wird von den Haftpflichtversicherern übernommen, 60 Prozent entfallen auf den Kaskobereich. Zwischen den Geschlechtern gibt es übrigens keinen nennenswerten Unterschied in puncto Schadenshäufigkeit.

Link

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine neue Typklassenstatistik herausgebracht, die alle Schadensfälle aus den Jahren 2015 bis 2017 einbezieht. Insgesamt wurden für rund 29.000 Kfz-Modelle die angefallenen Schäden und Versicherungsleistungen erfasst. Die Auswertung dient den Versicherern als (unverbindliche) Kalkulationsgrundlage für ihre Tarife.

Fazit: Fast drei Viertel der Automodelle bleiben in der derselben Typklasse wie zuvor. Für elf Millionen Autofahrer bzw. ihre Modelle gibt es allerdings eine Veränderung, die sich in der Regel in der Kfz-Versicherungsprämie niederschlagen wird. Unter Umständen kann sich diese mehr als verdoppeln, aber auch eine Senkung um bis zu ein Drittel ist möglich.

So müssen sich etwa die Halter eines Toyota RAV4 Hybrid 2.5 (alte Typklasse: 27; neue: 32) auf eine Steigerung der Teilkaskobeiträge um 112 Prozent einstellen. Die Vollkaskobeiträge für einen BMW X4 xDrive 20D könnten sich um 44 Prozent verteuern, da das Modell um vier Klassen hochgestuft wurde. Günstiger wird dagegen die Kfz-Haftpflicht für einen VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion (alt: 14; neu: 11), und zwar um 32 Prozent.

Was sich für Ihr Fahrzeug etwas ändert, können Sie hier prüfen www.typklasse.de 

5 Tipps bei KFZ-Versicherungsvergleichen – die Geld sparen!

Pünktlich zum Oktober ist wieder die Zeit der KFZ-Vergleiche gekommen. Die Versicherer überschlagen sich mit tollen Werbeaussagen, den günstigsten Preisen, den besten Leistungen und vielen weiteren glaubhaften oder auch nicht so glaubhaften Hinweisen…

Und prompt rechnen wieder Millionen Deutsche hin und her, um ja den günstigsten Preis nicht zu verpassen.

Leider werden dabei ganz viele Dinge entweder nicht berücksichtigt, einfach nicht beachtet oder sogar vergessen.

Und manches kann ein Onlinerechner gar nicht berücksichtigen, das verfälscht den Vergleich! 

Deswegen hier einige wichtige Hinweise:

1. Optionen nicht vergessen!

Viele wichtige Optionen bieten nicht alle Versicherer, z.B. den wichtigen Fahrerschutz.  Dies wäre sowohl im Preis, als auch im Leistungsvergleich zu berücksichtigen.

2. Rabattschutz und Schaden

Viele haben einen Rabattschutz abgeschlossen und wollen nun den Versicherer wechseln. Vergessen wird dabei, dass der alte Versicherer einen evtl. regulierten Schaden aus den Vorjahren an die neue Versicherung meldet. Somit entfällt die bisherige SF-Klasse. Beim neuen Versicherer wird man dann in der Schadenfreiheits-Klasse herabgestuft. Das kostet!

Wir haben hierzu eine Lösung – das geht aber nicht über den Vergleichsrechner 😉

3. Zweitwagen richtig einstufen

Sie wollen einen neuen Wagen anmelden? Welche Zweitwageneinstufung dürfen Sie nehmen? Und wussten Sie, dass manche „Sondertarife“ für Zweitwagen eine ganz andere Tarifeinstufung haben und deswegen gar nicht so billig sind, wie sie aussehen?

4. Vergleichsrechner ist nicht gleich Vergleichsrechner

Die hinterlegten Versicherungsunternehmen sind nicht bei jedem Rechner gleich. Bei Check24 finde ich für meinen Wagen z.B. nicht mal die VHV Allgemeine – eine der wichtigsten Versicherer im KFZ-Markt. Mit sehr starken Leistungen und sehr günstigen Beiträgen. Die VHV kann auch viel günstiger als  die HUK-Coburg sein. 

5. Jahresfahrleistung in Kilometer

Naturgemäß kann man die voraussichtlich zu fahrenden Kilometer nur schätzen. Aber was geben Sie dann ein? Und was ist, wenn Sie (viel) zu wenig eingegeben haben. Oder viel zu viel? Wieviel Kulanz gibt es seitens der Versicherer? Oder gibt es überhaupt welche.

Und wenn Sie schwanken zwischen 12.000 km pro Jahr und 13.000 Kilometer pro Jahr – was geben Sie ein – und was tun Sie, wenn es am Ende 14.000 geworden sind? 

Ihr Versicherungsmakler vor Ort kann Ihnen da helfen – und was viel wichtiger ist: Im Schadenfall steht er Ihnen zur Seite. Und das ist sehr oft mit Geld gar nicht aufzuwiegen!

 

Vergleiche können Sie hier durchführen   kinderleicht-versichern.de

 

Aus der Reihe „Versicherungen, die die Welt nicht unbedingt braucht“

Wer dazu neigt, nach ein paar Gläsern Bier, Wein oder Spirituosen allen Vorsichtsmaßregeln zum Trotz noch selbst Auto zu fahren, findet bald ein passende Versicherung für den möglichen Führerscheinverlust. Ein kleiner Bremer Versicherer will nämlich in Kürze – ein genaues Datum ist nicht bekannt – eine Police einführen, die bei bis zu dreimonatigem Fahrverbot die Mobilität sicherstellt. Die „Führerscheinverlustversicherung“ übernimmt im Schadensfall die Kosten für zum Beispiel Taxi oder Chauffeur, voraussichtlich bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Schutz greift auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Anlässen für Führerscheinverlust, weshalb die Police in der Branche den Spitznamen „Raser-Versicherung“ erhalten hat. Die Prämie soll pauschal bei 300 Euro jährlich liegen.

Laut dem Anbieter haben sich bereits erste Interessenten gemeldet. Weniger begeistert von dem Angebot sind Verbraucherschützer: „Das lädt doch gerade dazu ein, sich nicht an geltende Vorschriften zu halten“, moniert etwas der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Der Versicherer beruft sich auf ein Versicherungs-Vorbild aus England; in Österreich hingegen wurde 2004 die Einführung einer ähnlichen Police verboten.