Bei der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gibt es mehrere Möglichkeiten der Beitragssteigerungen: von der Pflegepflicht und den Zusatzbeiträgen über Beitragssätze bis zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Nun sollen zum 01.072023 laut Gesetzentwurf vom 24.05.23 die Pflegepflichtbeiträge von 3,05 auf 3,4% erhöht werden, ein Plus von fast 12%.
Kinderlose müssen mehr bezahlen, da sich hier der Beitrag von 0,35% auf 0,6% erhöht. Ohne Arbeitgeberbeteiligung!
Damit steigt der Höchstbeitrag in der GKV auf über 1.000 € mtl.!
Zusätzlich plant Rot/Grün gerade eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Höhe des Rentenversicherungsbeitrags, was für Gutverdiener definitiv ein eKatastrophe wäre. Dann würde der Beitrag auf über 1.470€ im Monat steigen.
Sie wollen trotzdem zurück in die GKV? Kein Problem:
am 11.03. zog das Sturmtief „Klaus“ über uns hinweg. Mit hat es eine schlaflose Nacht beschert, da es so sehr gerüttelt hat. Zum Glück ist bei uns nichts passiert.
Wie ist es bei Ihnen? Haben Sie schon geguckt? Wenn Sie einen Schaden entdecken, machen Sie fleißig gut aufgelöste Fotos und melden den Schaden umgehend.
Für Ihre bei der Domcura versicherten Gebäude kann ich folgende Nachricht zitieren:
Wenn Sie einen Sturmschaden melden möchten, geben wir die schadenbedingte Reparatur an den versicherten Sachen in gleichwertiger Ausführung – vorbehaltlich einer endgültigen Schadenprüfung und Einreichung von Schadenfotos – bis zu einer Höhe von max. 1.500,00 EUR frei. Bitte reichen Sie uns nach Ausführung der Arbeiten die Rechnung und die Schadenfotos zur Prüfung ein.
Sollte der Schaden höher sein, bitten wir um Einreichung eines Kostenvoranschlages. Für eventuell entstandene Folgeschäden bitten wir ebenfalls um Einreichung entsprechender Kostenvoranschläge.
Bitte beachten Sie, dass reine Schadenminderungsmaßnahmen (z. B. Notabdichtung, aber keine Reparatur) vom Versicherungsnehmer zu veranlassen sind. Eventuell vereinbarte Selbstbehalte werden von den schadenbedingten Kosten abgezogen.
Über eine abschließende Kostenübernahme kann erst entschieden werden, nachdem alle angeforderten Unterlagen uns zur Prüfung eingereicht worden sind.
Zitat aus Nachricht vom 12.03.2021
Ich werde diese Meldung aktualisieren mit den Freigaben anderer Gesellschaften.
Schadenmeldungen können auch über mich erfolgen, wenn ein gültiger Maklervertrag vorliegt.
Wer mit dem Auto ins Ausland reist, muss belegen können, dass er (Haftpflicht-) versichert ist.
Hierzu diente die Internationale Versicherungskarte (IVK), wegen ihrer Frage auch „Grüne Karte“ genannt.
Ab dem nächsten Jahr wird diese nun auch digital bereitgestellt und wird daher in Zukunft schwarz-weiß sein, damit man sie auch selbst ausdrucken kann. Der Name ändert sich allerdings nicht.
Seit langem reicht im EWR-Raum (europäischer Wirtschaftsraum) meist das KFZ-Kennzeichen als Nachweis. In manchen Ländern außerhalb und z.B. auch in ITALIEN muss aber auch die ausgedruckte oder vom KFZ-Versicherer bereit gestellte IVK mitgeführt werden. Teilweise muss sie auch bei Einreise (z.B. Türkei) vorgelegt werden, und zwar in ausgedruckter Form. Im Kosovo reicht auch die nicht mehr – da muss man noch eine zusätzliche Versicherung abschließen.
Es empfiehlt sich daher, sich hierzu beim Versicherungsmakler zu informieren oder einfach die Grüne Karte immer im Auto zu haben. Bei Verkauf muss diese aber unbedingt zerstört werden.
Das wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat die letzten Jahre mal durchgerechnet: Die Beitragssteigerungen von 2010 bis 2020 in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) betragen insgesamt 45,6 %, im Jahresdurchschnitt also 3,8 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) gesamt um 25,3 %, im Jahresschnitt also um 2,3 %.
Selbstverständlich ist das bei jedem höchst individuell. Manche konnten durch einen intelligente Tarifumstellung nach § 204 VVG erheblich Beiträge sparen, andere, die sich nicht um die Beiträge kümmern, haben öfter erhebliche Beitragssteigerungen zu verkraften. Die Steigerungen bei der GKV resultieren natürlich aus der Zunahme des beitragspflichtigen Einkommens (Gehaltssteigerungen, Zurechnung sonstiger Einkünfte) und auch der stetigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die die GKV-pflichtigen von den freiwillig Versicherten trennt).
Warum aber steigen die Beiträge in der Krankenversicherung immer mal wieder besonders stark? Zum einen ist da der Gesetzgeber verantwortlich.
Denn die Versicherer dürfen die Beiträge gar nicht anpassen, wenn nicht die Kostensteigerung gegenüber der Kalkulation 10% beträgt. Bei der Sterbewahrscheinlichkeit liegt die Schwelle bei 5%.
Das bedeutet grob gesagt, dass bei zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit eigentlichen Steigerungen von z.B. 8 % der privat Versicherte erst im dritten Jahr eine Steigerung erfährt, dann aber um 16%.
Natürlich gibt es weitere Gründe: Nicht zuletzt reißen die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt immer tiefere Löcher in das Geschäftsergebnis.
Denn die Krankenversicherer haben schon Alterungsrückstellungen in Höhe von ca. 233 Mrd. Euro (Stand 2016, Quelle: PKV-Verband) angesammelt. Diese werden verwendet, um im Alter die Beiträge niedrig zu halten.
Je besser also das Anlageergebnis, desto mehr kann an die Versicherten zurückgegeben werden.
In den nachfolgenden Bildern haben wir mal versucht, die Gründe für Beitragssteigerungen zu verdeutlichen:
Ausgangslage ist die sehr vereinfachte Berechnung des Beitrags eines neu zu Versichernden.
Die Versicherung annimmt, dass dieser Neukunde bei einer angenommenen Lebenserwartung von 95 Jahren und einem Eintrittsalter von 40 Jahren insgesamt Kosten von 330.000verursacht.
Das wären mtl. 500€. Unberücksichtigt bleiben Abzinseffekte, geringere Kosten bei Eintritt und höhere Kalkulationen im Alter.
Die Darstellungen dienen nur der Versinnbildlichung!
Die Kostensteigerung (Leistungsfälle) und die gestiegene Lebenserwartung erhöhen den Beitrag, Stornogewinne senken ihn leicht. Der angenommene Rechnungszins lag bisher bei 3,5%
Nun gehen wir davon aus, dass der Versicherer 3,5% nicht mehr dauerhaft erzielen kann. Er rechnet nun mit einem Rechnungszins von 2,9 p.a. Bis 2018 haben die Versicherer durchgängig 3,5% erwirtschaften können. Nachdem der Leitzins der EZB zwischendurch aber auch schon bei Null lag, können die Unternehmen dies nicht mehr halten. Die Folge für unser Beispiel sehen Sie im nächsten Bild:
Der niedrige Zins trifft also nicht nur die Lebensversicherer, Anleger, Sparer, sondern auch die privat Krankenversicherten.
Und am Ende ist es schon erheblich wichtig, in welchem Versichertenkollektiv man sich befindet. Denn dieses Kollektiv macht alle kalkulierten Kosten unter sich aus, nicht etwa alle Versicherten einer Gesellschaft!
Zu einem Kollektiv gehören alle Versicherten eines Geburtsjahrgangs im gleichen Tarif, evtl. noch nach Geschlecht unterteilt bei den älteren Bisextarifen.
Sofern eine Erhöhung ansteht, erhalten alle Versicherten im Kollektiv absolut in Euro die selbe Erhöhung. Hr. Muster hat einen Beitrag von 400€ mtl. der deutlich länger im Tarif versicherte Hr. Collmann hat einen Monatsbeitrag von 200 €. Beide erhalten eine Anpassung um 20 Euro. Bei Hr. Collmann steigt der Beitrag also um 10%, wohingegen Hr. Muster „nur“ eine Beitragsanpassung von 5% hinnehmen muss.
Nun kann Hr. Muster aber überlegen, ob ein Tarifwechsel sinn macht. Hierzu darf er aber nicht den Fehler machen, aus der alten Tairfwelt (Bisex) in die neue Tarifwelt ab 2009 zu wechseln. Denn ein Zurück gibt es nicht. Deswegen sollte ein Tarifwechsel immer von einem Profi begleitet werden.
ÜBer 700 Wildunfälle ereigneten sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) durchschnittlich jeden Tag auf deutschen Straßen. Auch die Schadenssumme kletterte mit über740 Millionen Euro auf ein Hoch. Pro Schaden entstanden im Schnitt um 5 Prozent höhere Kosten als im Vorjahr, was hauptsächlich an der modernen Technik in den Autos liegt: Die hilft zwar Unfälle zu vermeiden oder begrenzen, doch ihre Reparatur oder ihr Ersatz ist eben auch teuer.
Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollten Autofahrer nach GDV-Empfehlungen folgendermaßen vorgehen:
Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E- Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Versicherers, bitte sprechen Sie uns gerne an.
Der Markt für elektrisch verstärkte Fahrräder, sogenannte Pedelecs, boomt, und auch Designräder von minimalistisch bis protzig liegen bei den Deutschen hoch im Kurs. Als logische Konsequenz daraus greifen die Käufer zunehmend tiefer in die Tasche. Der Trend zu immer teureren Fahrrädern lässt sich an den Entschädigungen ablesen, die die deutschen Versicherer nach Diebstählen zahlen müssen: 2018 stieg die Durchschnittssumme auf 630 Euro, während es 2008 noch 370 Euro waren, eine Steigerung um rund 70 Prozent.
Insgesamt wurden rund 160.000 versicherte Fälle registriert, deren Schäden sich auf rund 100 Millionen Euro summierten. Da nur ein kleiner Teil der fast 70 Millionen Räder hierzulande versichert ist, dürfte die Dunkelziffer beträchtlich sein. Auch der Polizei werden bei Weitem nicht alle Fälle zur Anzeige gebraucht. Versicherungsschutz gibt es über eine Hausratpolice, gegebenenfalls mit Zusatzklausel für das Abstellen auf der Straße. In Deutschland verfügt knapp jede zweite der rund 26 Millionen Hausratversicherungen über eine solche Fahrradklausel.
Wir prüfen gerne, ob es sich für Sie beim Wert Ihres Fahrrades lohnt und ob Ihre Hausratversicherung dies bereits beinhaltet. Sprechen Sie uns gerne an.
Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der„höchstpersönlichen Verrichtungen“.
Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.
Sind Sie bereits privat unfallversichert? Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
Manche sind schon in Urlaub, manche fahren aber erst noch. In Bayern geht es Ende des Monats los. Zeit, sich nochmal Gedanken zu machen, was man noch braucht. Unbedingt empfehlenswert, und zwar egal ob privat oder gesetzlich versichert: Eine Auslandsreisekrankenversicherung. Für den privat Versicherten als Schutz vor Inanspruchnahme des Selbstbehaltes, für gesetzlich Versicherte ein Muss wegen der Versorgungslücke!
Was ist aber, wenn jemand krank wird? Reise abbrechen, von der Reise zurücktreten? DAs kostet: Manchmal den vollen Reisepreis, bei kurzfristigem Rücktritt aber mind. 90 % des Reisepreises.
Informieren SIe sich bei unserem Würzburger Partner, der Würzburger Versicherung AG, zufällig die bestmögliche Versicherung für Reisen, denn:
TravelSecure® ist einfach unschlagbar, wenn es um Leistung und Service geht! Nachdem Finanztest diese zum besten Reisebegleiter für Familien gekürt hat, geht nun auch der eKomi Award 2019 des größten unabhängigen europäischen Anbieters transaktionsbasierter Kundenmeinungen und Produktbewertungen wieder nach Würzburg. In der Award- Kategorie #VERSICHERER konnte sie sich gegen 94 Unternehmen durchsetzen und hat dank der positiven Kundenbewertungen die Mitbewerber auf hintere Plätze verwiesen.
TravelSecure®: Testsieger und Kundenfavorit, Bestleistung und Topservice