Archiv der Kategorie: Kapital

Die Arbeitskraft in der Zeit – gesetzlicher Schutz und private Vorsorge

Erfahre, wie eine intelligente Absicherung deiner Arbeitskraft dir finanzielle Sicherheit bieten kann. Entdecke Strategien und Tipps, um deine Zukunft zu sichern.

In einer Welt, die sich ständig verändert und in der Unsicherheit oft die einzige Konstante zu sein scheint, ist es unerlässlich, die eigene Arbeitskraft zu schützen. Die Absicherung der Arbeitskraft kann einen entscheidenden Unterschied zwischen finanzieller Stabilität und unerwarteten finanziellen Herausforderungen ausmachen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte der Absicherung der Arbeitskraft erkunden und Strategien aufzeigen, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

Buche hier einen Online-Termin (kostenlos für Kunden)

# Die Bedeutung der Absicherung der Arbeitskraft

In einer Zeit, in der Karrierewege unberechenbarer denn je sind, ist die Absicherung der Arbeitskraft von entscheidender Bedeutung für den individuellen finanziellen Schutz.

# Warum ist die Absicherung der Arbeitskraft wichtig?

Die Absicherung der Arbeitskraft geht über die traditionelle Vorstellung von Versicherungen hinaus. Es geht darum, sicherzustellen, dass man im Falle von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen weiterhin ein Einkommen hat.

# Schutz vor finanziellen Risiken

Ohne Absicherung der Arbeitskraft sind wir den finanziellen Risiken ungeschützt ausgesetzt. Plötzliche Krankheiten oder Verletzungen können zu Einkommensverlusten führen, die schwerwiegende Auswirkungen auf unsere finanzielle Stabilität haben können.

Strategien zur Absicherung der Arbeitskraft mit Versicherungslösungen

Im Rahmen der Absicherung der Arbeitskraft spielen verschiedene Versicherungslösungen eine wichtige Rolle, um finanzielle Risiken abzudecken und langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

1. Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein entscheidender Schutz

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen finanziellen Schutz, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Sie zahlt eine monatliche Rente, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Statistisch gesehen, wird jeder 4. Berufstätige im Laufe seines Lebens berufsunfähig.

2. Grundfähigkeitsversicherung: Schutz für grundlegende Fähigkeiten

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt im Falle des Verlustes grundlegender Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder der Fähigkeit zu Gehen eine vorab vereinbarte Summe aus. Sie bietet finanzielle Unterstützung, um die Kosten für notwendige Anpassungen oder Pflege zu decken.

3. Schwere-Krankheiten-Vorsorge: Absicherung bei schwerwiegenden Erkrankungen

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge zahlt eine vereinbarte Summe aus, wenn eine versicherte Person an einer schwerwiegenden Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erkrankt. Diese Versicherung bietet finanzielle Sicherheit, um medizinische Behandlungen oder Lebenshaltungskosten zu decken. Überlegung: Wieviele Leute kennen Sie, die eine der genannten Krankheiten erlitten hat? Wieviele kennen Sie, die berufsunfähig geworden sind?

4. Unfallversicherung: Schutz bei Unfällen

Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz im Falle von Unfällen, die zu Verletzungen und dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Sie zahlt eine Leistung, um medizinische Kosten zu decken oder den Verdienstausfall während der Genesung auszugleichen.

5. Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Absicherung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn eine Person dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Lösung zielt auf eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit ab und ist nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicheurng gleichzusetzen. Sie bietet finanzielle Unterstützung, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und den Verlust des Einkommens auszugleichen.

6. Krankentagegeld: Einkommenssicherung bei Krankheit

Das Krankentagegeld zahlt eine tägliche Geldleistung, wenn eine versicherte Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Es bietet finanzielle Sicherheit, um den Einkommensausfall während der Krankheitsdauer zu kompensieren. Der Übergang in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei nicht fließend: Wer krank ist, ist erstmal nicht berufsunfähig. Bei einigen Anbietern gibt es deswegen Garantien, dass hier keine Lücken zwischen Arbeitsunfähigkeit („gelber Schein“) und Berufsunfähigkeit entstehen.

Durch die Kombination dieser Versicherungslösungen mit anderen Strategien wie Notfallfonds und Einnahmequellen-Diversifizierung kann eine umfassende Absicherung der Arbeitskraft erreicht werden, die langfristige finanzielle Stabilität gewährleistet.

Buche hier einen Online-Termin (kostenlos für Kunden)

Beispiele für Definitionen:

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande sein wird, seinem Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.“

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens zwei Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen.“

Grundfähigkeit

Leistung bei Verlust einer der folgenden Fähigkeiten: Sehen, Sprechen, sich orientieren, Hände gebrauchen – oder

Leistung bei Verlust drei der folgenden Fähigkeiten: Hören, Sitzen, Gehen, Stehen, Auto fahren, Greifen, Treppe steigen, Knien o. Bücken, Heben und Tragen, Arme bewegen.

Schwere Krankheiten

Leistung bei Feststellung einer der folgenden Krankheiten:

Krebs (1) ·  Schwere Verbrennungen · Schlaganfall · Herzinfarkt · Muskeldystrophie · Querschnittslähmung ·Nierenversagen · Sprachverlust · Blindheit · Koma · Taubheit · Verlust von Gliedmaßen (2) · Aortenplastik ·

Bypass-Operation der Herzkranzgefäße · Erkrankung des Herzmuskels · Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) · Fortgeschrittene Lebererkrankung · Kinderlähmung (Poliomyelitis) · Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenentzündung · Multiple Sklerose (2) · Gutartiger Hirntumor · Fortgeschrittene Alzheimer Krankheit  (vor Alter 65) · Systemischer Lupus Erythematodes · Schwere Kopfverletzung · HIV-Infektion durch Bluttransfusion · HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten · Schwere rheumatoide Arthritis · Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit · Enzephalitis · Bakterielle Meningitis · Motor – Neurone – Erkrankung · Abhängigkeit von einer dritten Person (3) · Fortgeschrittene Lungenerkrankung…. und mehr

Fondsdepot Bank – wichtige Mitteilung –

heute möchte ich darüber informieren, dass Sie als Kunde der Fondsdepot Bank von dieser um eine aktive Zustimmung zu vereinbarten Vertragsbedingungen und geänderten Preisen gebeten werden. Das Gleiche hat die Commerzbank und die Comdirectbank in den letzten Wochen auch schon gemacht.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Geplanter Versand ab dem 19.11.2021
  • Ihre „aktive Zustimmung“ per QR-Code, Fax, Email oder Brief ist bis 03.02.2022 notwendig.
  • Keine Konsolidierung der Anschreiben. Sie können Anschreiben mehrfach erhalten und müssen jedem Anschreiben einzeln zustimmen.
  • Einführung neuer Grenze des Verwahrentgelts – es wird zunächst ein Freibetrag von 5.000€ vereinbart, zunächst wird dieser bis zu einem Freibetrag von 100.000€ nicht angewendet, kann dann aber ohne weitere Info auf 5.000€ reduziert werden. Das Verwahrentgelt beträgt Stand Oktober 0,5% p.a.
  • Erhöhung der Gebühren für Offline-Transaktionen (Fax, Post, Brief, Überweisung), wenn nicht über Ihren Berater eingereicht wird auf 10 €, vorher 5 €.
  • Der Info-Manager (kostenlose elektronische Info-Box) wird quasi „gesetzlich“ verpflichtend, weil die FoDB jedem Kunden bestimmte Informationen elektronisch zur Verfügung stellen muss.
  • Entfall des Rabattes (5€ p.a.) für den Info-Manager. Keine Änderung für Kunden mit Fondsdepot Online oder VL-Depot-Kunden. 

Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden für Rückfragen gerne zur Verfügung!

Hier finden Sie die FAQ sowie die Musteranschreiben des Kundenmailings:

Muster Fondsdepot

Muster Geldkonto

FAQ´s

Großer Unterschied zwischen Rentnern und Pensionären

Wenn es um die Themen Ruhestandsversorgung und Altersarmut geht, wird meist pauschal von Rentnern und Pensionären gesprochen. Dass diese beiden Gruppen jedoch wirtschaftlich nicht viel gemein haben, zeigt eine Sonderauswertung des Mikrozensus. Für diese Datensammlung werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig an die 400.000 Haushalte zu verschiedenen Lebensaspekten befragt.

Betrachtet man Ruhestandshaushalte insgesamt, liegt die Armutsgefährdungsquote bei 16 Prozent. Dieser Wert entspricht in etwa dem der Gesamtbevölkerung. Während aber Rentner ein fast 20- prozentiges Altersarmutsrisiko haben, kommen die Beamten im Ruhestand auf weniger als 1 Prozent. Damit hat sich die Gefährdung der Rentner seit 2007 deutlich erhöht, denn damals lag das statistische Risiko bei 14 Prozent. Pensionäre hingegen können sich seit eh und je auf ihren Dienstherrn verlassen.

In dieser Diskrepanz zeigt sich, dass in der freien Wirtschaft tätige Arbeitnehmer – und Selbstständige sowieso – ihren Lebensabend vorausschauend planen sollten. Ohne private Vorsorge lässt sich der Lebensstandard in Zukunft nach Renteneintritt kaum noch halten.

Schlechtes Zeugnis für neue Anleger-Pflichtinformationen

Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II sollte für mehr Transparenz sorgen und bessere Entscheidungsgrundlagen für Investments schaffen. Wie eine neue Studie belegt, für die Prof. Stephan Paul von der Bochumer Ruhr-Universität neben rund 3.000 Kunden auch mehr als 150 Sparkassen und Banken befragt hat, gelingt das nur bedingt. „Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden“, lautet ein Fazit des Autors. Und weiter: „Den hohen Kosten steht ein bestenfalls zweifelhafter und tendenziell sogar negativer Nutzen entgegen.“ Im Endeffekt würden viele Privatanleger durch die unüberschaubare Informationsvielfalt von den Kapitalmärkten abgeschreckt.

Die Bundesregierung hält die Maßnahmen dennoch für grundsätzlich zielführend und richtig. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage kontert sie: „Die Geeignetheitserklärung, die Ex-ante- Kosteninformationen sowie die Basisinformationsblätter nach der PRIIPs-VO ermöglichen es Kunden, Anlageentscheidungen auf einer besseren Grundlage zu treffen, und stellen aus Sicht derBundesregierung grundsätzlich einen Nutzen für den Anleger dar.“ Ferner wird darauf verwiesen,dass die Evaluierung der Neuregelungen noch nicht abgeschlossen sei.

Anleger auf Immobilienjagd

Offene Immobilienfonds konnten im ersten Quartal dieses Jahres circa drei Milliarden Euro an Anlegergeldern einsammeln. Damit ließen sie Aktienfonds weit hinter sich, die auf rund 1,4 Milliarden Euro kamen. Ein Minus von satten fünf Milliarden Euro gab es sogar bei Renten- und Geldmarktfonds, wie der Fondsverband BVI mitteilte.

Das viele Geld in „Betongold“ umzusetzen, fällt den Immobilienfondsmanagern angesichts der hohen Kaufpreise allerdings zunehmend schwerer. Immerhin flossen ihnen in den letzten Jahren bereits jeweils fünf bis sechs Milliarden Euro an frischen Geldern zu, die angelegt sein wollten. Die Ratingagentur Scope hat kürzlich in einer Studie festgestellt, dass die Risiken der Immobilienfonds tendenziell gestiegen, die Renditen hingegen gesunken sind. Scope-Analystin Sonja Knorr betont jedoch: „Trotz aller Risiken bleibt der offene Immobilienfonds ein sicherheitsorientiertes Anlageprodukt.“ Auch die Anbieter selbst blicken in der Mehrheit optimistisch in die Zukunft. Zuletzt lagen die Renditen der Fonds laut Scope durchschnittlich bei etwa 3 Prozent p. a.

Kapitalanlagen in 2018

Was wäre aus 10.000 Euro bis zum 31. Dezember geworden, wenn man sie am 1. Januar letzten Jahres in gängige Assets investiert hätte? Bei Aktienanlagen lautet die Antwort in der Regel: eine vierstellige Summe. So hätte man mit US-Aktien ein Minus von 550 Euro verbucht und mit deutschen Titeln gar 1.830 Euro eingebüßt. Dazwischen rangieren Schwellenländer-Aktien, mit denen aus 10.000 Euro am Jahresende rund 8.700 Euro wurden. „Überraschungssieger“ in dieser Kategorie wurden eher exotische Assets: Wer kühn genug war, 10.000 Euro in jamaikanische Aktien zu investieren, konnte sich Ende Dezember über ein Plus von 3.050 Euro freuen.

Einen kleinen Preiszuwachs gab es beim Gold, mit dem man zum Jahreswechsel bei 10.300 Euro gestanden hätte. Die gleiche Marge verzeichneten auch Bundesanleihen. Einen Gewinn von 450 Euro konnten Währungsspekulanten einheimsen, die 10.000 Euro in US-Dollar gesteckt hatten. Schlimm traf es dagegen Bitcoin-Anleger: 10.000 Euro schrumpften mit der bekanntesten aller Kryptowährungen auf 2.700 Euro zusammen.

Die Verluste relativieren sich natürlich, wenn man den Januar und Februar 2019 berücksichtigt. In diesen zwei Monaten haben Mischfonds teilweise bis zu 6 % und Aktienfonds bis zu 15 % und mehr wieder aufgeholt.

Kaufkraftverlust in 2018 auf Rekordniveau

Wenn die Inflation am Wert des Geldes nagt, das Vermögen aber zugleich zinsarm oder gar zinslos aufbewahrt wird, entstehen reale Verluste. So mussten jene Deutschen, die ihr Geld auf Sparbüchern & Co. geparkt haben, im Jahr 2018 einen Kaufkraftverlust von rund 40 Milliarden Euro hinnehmen. Das bisherige Rekordjahr 2017 (32 Milliarden) wurde damit noch einmal deutlich übertroffen. Seit 2011 haben die deutschen Sparer auf diese Weise fast 110 Milliarden Euro eingebüßt.

Grund für die ungute Entwicklung ist die im vergangenen Jahr vergleichsweise hohe Inflation von 1,9 Prozent. Ihr steht eine Verzinsung von rund 0 Prozent bei Sparbüchern und von knapp 0,4 Prozent bei Festgeld gegenüber. Da die Deutschen diesen Sparformen in weiten Teilen eisern die Treue halten, verzichten sie nicht nur auf Milliarden an möglicher Rendite, sondern lassen ihr Vermögen kontinuierlich durch die Inflation abschmelzen. Das dürfte auch noch einige Zeit so weitergehen, denn die Zeichen stehen nicht auf eine baldige Zinserhöhung im Euroraum; sollte sie noch in diesem Jahr kommen, dürfte sie nur marginal ausfallen. Einem entschiedenen Zinsschritt stehen schwächelnde Konjunkturen in Deutschland und Italien sowie hohe Staatschulden in einigen wichtigen Euroländern entgegen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über sinnvolle Anlagestrategien.

2019 könnte durchaus ein gutes Börsenjahr werden

Für Kapitalmarktanleger endete 2018 mehr als enttäuschend, denn es geht als schlechtestes Börsenjahr seit der Finanzkrise 2008 in die Geschichte ein. Der DAX schloss am letzten Handelstag (28. Dezember) bei lediglich 10.559 Punkten, ein Minus von 18 Prozent auf Jahressicht. Am Vortag wurde mit 10.279 Punkten der tiefste Stand seit zwei Jahren verzeichnet. Der Dow Jones verlor zwar im vergangenen Jahr „nur“ 5,6 Prozent, doch auch hier stand zuletzt 2008 ein solches Minus zu Buche.

2019 hat hingegen nach Meinung vieler Analysten durchaus gute Chancen auf eine positive Entwicklung. Der Konjunkturzyklus ist zwar in eine späte Phase eingetreten, doch verschiedene Faktoren sprechen noch immer für Aktien: die nach wie vor robuste US-Konjunktur etwa, das weltweit anhaltend geringe Zinsniveau, der niedrige Ölpreis und die neuesten konjunkturstützenden Maßnahmen der chinesischen Regierung. Der Kreditversicherer Euler Hermes erwartet ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent. In Deutschland dürfte die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auf über 45 Millionen klettern, ein neuer Rekord. Als Hauptrisikofaktoren werden die unberechenbare US-Handelspolitik, der Ende März anstehende Brexit und die italienische Schuldenpolitik gesehen.

Was sich im neuen Jahr für Fondsanleger steuerlich ändert

So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.

Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.

Abwärtstrend in der Lebensversicherung gestoppt?

Es gab Zeiten – die Älteren werden sich erinnern –, in denen die Lebensversicherungskunden eine Gesamtverzinsung von über 7 Prozent p. a. einstreichen konnten. In der Niedrigzinsphase ging dieser Wert auf Sinkflug; 2012 fiel er auf unter 4 Prozent, 2016 auf unter 3. Im gerade abgelaufenen Jahr wurden im Schnitt auch die 2,5 Prozent unterschritten. Und höhere Leitzinsen sind noch immer nicht in Sicht.

Dennoch scheint so langsam die Talsohle erreicht zu sein – denn die bisher für 2019 bekannt gegebenen Überschussbeteiligungen brechen mit dem Abwärtstrend. Stabil bleibt die laufende Verzinsung beispielsweise bei LVM, Stuttgarter, Württembergischer, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, Axa und Bayerischer. Eine Anhebung haben Ideal und DEVK angekündigt.

Für manche Versicherten verwirrend sind die Begrifflichkeiten. Die laufende Gesamtverzinsung umfasst den Garantiezins, der für die gesamte Vertragsdauer gilt, und den jeweils für ein Jahr garantierten Überschuss. Daneben gibt es noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und einen Schlussüberschuss, die manchmal mit der Gesamtverzinsung zu einem Gesamtzins zusammengefasst werden. Der sieht dann optisch höher aus, ist aber nicht garantiert.

Leider vergessen fast alle, dass die angegebenen Renditen nicht – wie meine Kunden immer vermuten – für die eingezahlten Beiträge, sondern nur für den Sparanteil der Beiträge. Also Beitrag abzüglich Verwaltungs-, Provisions- und Risikokosten.

Das reduziert die beim Kunden ankommende Rendite erheblich.

Ein Beispiel anhand eines echten Vertrages: Bei einer Rentenversicherung eines der größten und bisher immer sehr gut renditetechnisch abschneidenden Unternehmens mit 42 Jahren Laufzeit, einer vom Versicherer (in 2016) angegebenen Verzinsung von 3,1% verbleiben beim Kunden gerade 1,42 % errechnete Effektivrendite. Dafür aber immerhin steuerfrei, da noch vor dem Altersvermögensgesetz abgeschlossen.