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Großer Unterschied zwischen Rentnern und Pensionären

Wenn es um die Themen Ruhestandsversorgung und Altersarmut geht, wird meist pauschal von Rentnern und Pensionären gesprochen. Dass diese beiden Gruppen jedoch wirtschaftlich nicht viel gemein haben, zeigt eine Sonderauswertung des Mikrozensus. Für diese Datensammlung werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig an die 400.000 Haushalte zu verschiedenen Lebensaspekten befragt.

Betrachtet man Ruhestandshaushalte insgesamt, liegt die Armutsgefährdungsquote bei 16 Prozent. Dieser Wert entspricht in etwa dem der Gesamtbevölkerung. Während aber Rentner ein fast 20- prozentiges Altersarmutsrisiko haben, kommen die Beamten im Ruhestand auf weniger als 1 Prozent. Damit hat sich die Gefährdung der Rentner seit 2007 deutlich erhöht, denn damals lag das statistische Risiko bei 14 Prozent. Pensionäre hingegen können sich seit eh und je auf ihren Dienstherrn verlassen.

In dieser Diskrepanz zeigt sich, dass in der freien Wirtschaft tätige Arbeitnehmer – und Selbstständige sowieso – ihren Lebensabend vorausschauend planen sollten. Ohne private Vorsorge lässt sich der Lebensstandard in Zukunft nach Renteneintritt kaum noch halten.

Rentenpläne der Großen Koalition unrealistisch

Im Koalitionsvertrag hat die GroKo eine „doppelte Haltelinie“ für die gesetzliche Rente vereinbart: Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken, der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Fachleute halten dieses Ziel – angesichts der unaufhaltsamen Überalterung der deutschen Gesellschaft – für mindestens sehr optimistisch, wenn nicht gar utopisch.

Diese Einschätzung haben nun Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München mit Zahlen untermauert. Ihnen zufolge müssten im Jahr 2030 bereits 45 Milliarden Euro an Steuermitteln zugeschossen werden, wenn die „doppelte Haltelinie“ steht. 2035 wären es 80 Milliarden, 2048 schließlich 125 Milliarden Euro. „Unbezahlbar“, so das Urteil der Experten um den Rentenforscher Axel Börsch-Supan. Die Zahlen zeigen erneut, dass die Bürger auf private und betriebliche Vorsorge angewiesen bleiben werden, wenn sie nicht im Alter drastische Einschnitte beim Lebensstandard hinnehmen wollen. Denn die Haltelinie wird nicht zu halten sein.

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Betriebsrente nun auch für Geringverdiener attraktiver

Eine Betriebsrente zu installieren war bisher für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung und Gastronomie keine wirkliche Option. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Anfang des Jahres hat sich das geändert: Die Arbeitgeber erhalten nun für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30- prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Diese müssen zwischen 240 und 480 Euro jährlich betragen, womit sich der Zuschuss pro Beschäftigtem und Jahr auf 72 bis 144 Euro beläuft. Damit sinkt die Hürde vor der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, mit der sich Arbeitgeber nicht zuletzt im Ringen um Arbeitskräfte profilieren können.

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Auch für die Arbeitnehmer wird die Betriebsrente lohnenswerter. Für viele Geringverdiener bestand bisher das Problem, dass ihre gesetzliche Rente voraussichtlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und eine Betriebsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet würde. Mit dem BRSG gibt es die Betriebsrente nun bis einer Höhe von 100 Euro ohne Abzüge bei der Grundsicherung. Über diese Grenze hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei, allerdings nur bis zur Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 416 Euro monatlich).