Archiv der Kategorie: KFZ-Versicherung

Straßenverkehr gefährlicher?

Ist der Straßenverkehr gefährlicher geworden oder nicht? Eine Statistik von Statista zeigt, dass zumindest gefühlsmäßig einiges im Argen liegt.

Unbestritten ist, dass die Zahl der Verkehrstoten seit Jahren sinkt.

1991 waren es noch 11.300 Verkehrstote – 2006 schon unter 5.000, 2012 waren es 3.600 und in 2017 3.177… Die Abnahme allerdings ist nicht mehr so stark wie in der letzten Dekade zum Ende des Jahrtausends.

Zum Glück ist nicht jeder Unfall tödlich – in jedem Fall aber erstmal ein Unglück! Und für Betroffenen unter Umständen auch mit langfristigen Folgen.

Dazu einige Zahlen aus 2017:

Täglich gibt es über 7.200 polizeilich erfasste Unfälle, dabei werden täglich ca. 1.100 Leute verletzt, fast 9 Menschen sterben dabei.

Und wie nah waren Sie/warst Du schon mal dran? Bisher hoffentlich Glück gehabt!

Für alle anderen Fälle ist eine Unfallversicherung sicher sinnvoll, um die finanziellen Folgen abzufedern. 

Dass diese nicht teuer sein muss, kann man hier gleich überprüfen:

www.kinderleicht-versichern.de/unfallversicherung

Aber wie bei allen Versicherungen: Am besten ist es, man braucht sie niemals!

Das wünsche ich allen !

Quellen:

Unfallstatistiken der DVR

Infografik: Wird der Straßenverkehr immer gefährlicher? | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen!

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.

Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.

Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören u.a. Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen, Parkplätze von Einkaufszentren, etc. Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger.

Sollten Sie diese dennoch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen Sie sich strafbar, und das gleich mehrfach:

  • Sie verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung und erhalten ein Bußgeld und 1 Punkt
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen sonst begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Pflichtversicherung“! Diese greift aber nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken und nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
  • Des Weiteren ist eine Fahrerlaubnis (Klasse B) erforderlich, auch hier begehen Sie bei Zuwiderhandlung eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sogar Erziehungsberechtigte können durch das Gestatten des Gebrauchs eine Straftat begehen und müssen bei einem Unfall oder Schaden mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen!

Risiken vermeiden hilft Geld sparen!

Versicherungsvergleiche unter www.kinderleicht-versichern.de

KFZ – Versicherungen vergleichen

Mit dem Jahresende nähert sich auch wieder Volkssport Nummer Zwei – KFZ-Versicherungen vergleichen.

Die neuen Tarife sind jetzt da – nur die Beitragsrechnungen Ihrer alten Versicherung noch nicht, bei Axa sind die neuen Beiträge ab 2015 z.B. ab dem 27.10.2014 zu erfragen. Versand? Wer weiß…

Kündigen können Sie bie Ende November – bei Beitragserhöhungen auch noch bis 4 Wochen nach Rechnungserhalt!! Also keine Eile und lassen Sie sich nicht blenden – der Teufel steckt hier besonders häufig im Detail.

Machen Sie es sich diesmal einfach – vergleichen Sie auf meiner Homepage, denn vergleichen ist gut, Vertrauen ist besser, aber Kontrolle ist am besten!

Achten Sie auf die richtigen Details und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie! Denn Fallstricke gibt es immer noch genügend…

Wechsel-Kennzeichen – KFZ-Versicherung

seit dem 01.07.2012 gibt es Wechselkennzeichen: Es dürfen zwei Fahrzeuge (der gleichen Klasse!) wechselweise mit nur einem Kennzeichen genutzt werden.
Aber Vorsicht: ob es günstiger wird, hängt stark von der Versicherungsgesellschaft ab und das Fahrzeug ohne Kennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen stehen!

Weitere Voraussetzungen:
– nur innerhalb derselben Fahrzeugklasse (M1, L und 01)
– Anbringung mit Wechselteil
– TÜV-Plakette auf festem Teil
– Jedes Fahrzeug wird separat zugelassen
– bei erstmaliger Zulassung sind beide Fahrzeuge erforderlich
– auch für Oldtimer
Kombimögllichkeiten: PKW-PKW, PKW-Wohnmobil, PKW-Oldtimer,
Oldie-Oldie, Oldie-Wohnmobil, Wohnmobil-Wohnmobil, Motorrad-Motorrad, Motorrad-Quad/Trike/Leichtkraftrad, Anhänger-Anhänger