seit dem 01.07.2012 gibt es Wechselkennzeichen: Es dürfen zwei Fahrzeuge (der gleichen Klasse!) wechselweise mit nur einem Kennzeichen genutzt werden.
Aber Vorsicht: ob es günstiger wird, hängt stark von der Versicherungsgesellschaft ab und das Fahrzeug ohne Kennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen stehen!
Weitere Voraussetzungen:
– nur innerhalb derselben Fahrzeugklasse (M1, L und 01)
– Anbringung mit Wechselteil
– TÜV-Plakette auf festem Teil
– Jedes Fahrzeug wird separat zugelassen
– bei erstmaliger Zulassung sind beide Fahrzeuge erforderlich
– auch für Oldtimer
Kombimögllichkeiten: PKW-PKW, PKW-Wohnmobil, PKW-Oldtimer,
Oldie-Oldie, Oldie-Wohnmobil, Wohnmobil-Wohnmobil, Motorrad-Motorrad, Motorrad-Quad/Trike/Leichtkraftrad, Anhänger-Anhänger