Rauchmelder-Pflicht

seit dem 01.01.2013 gilt auch in Bayern eine neue Landesbauordnung, die es zur Pflicht macht, Rauchmelder zu installieren oder bei Bestandsbauten bis 2017 (Bayern, Rh-P seit 07-2012, Hessen bis 12-2014, siehe Link) nachzurüsten.

Unabhängig davon, dass der Sinn der Rauchmelder unbestritten ist, wollte ich einfach nur kurz darauf hinweisen.

Auch Vermieter sollten ihre Mieter rechtzeitig darauf hinweisen.

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