Pflege-Bahr

Pflege-Bahr?! Nie gehört?

So wie Hr. Riester und Hr. Rürup wollte sich wohl auch der Gesundheitsminister Daniel Bahr eine bleibende Erinnerung schaffen: Er führte die staatliche Förderung zur Pflegeversicherung zum 01.01.2013 ein.

Hintergrund ist die ständig steigende Zahl der Pflegebedürftigen und die Versorgungslücken, die entweder der Staat auffangen muss oder – vorrangig – Angehörige. So haften in diesem Fall zum Beispiel die Eltern für ihre Kinder.

Pflegestatistik_2009

Das Bild zeigt eine Statistik des Bundesamtes für Statistik

Die Förderung in Höhe von immerhin 5 Euro monatlich gibt es bei folgender Voraussetzung:
– mind. 18 Jahre alt, keine Höchstalterbeschränkung
– nur Pflegetagegelder (PTG)
– nur Tarife mit Rückstellungen
– mindestens 10€ Eigenbetrag 
– mind. 600€ PTG in P-Stufe III, max.Verdoppelung der gesetzl. Leistung
– keine Risikoprüfung, Kontrahierungszwang
– max. 5 Jahre Karenzzeit
– Dynamisierung möglich
– Anrechnung auf Sozialhilfe

Demnächst gibt es endlich auch zum Pflege-Bahr sinnvolle Tarife.
Informieren Sie sich jetzt bei uns über die Vorteile und Nachteile.

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