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Im Zweifel besser die Polizei verständigen

Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro.

Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.

KFZ – Versicherungen vergleichen

Mit dem Jahresende nähert sich auch wieder Volkssport Nummer Zwei – KFZ-Versicherungen vergleichen.

Die neuen Tarife sind jetzt da – nur die Beitragsrechnungen Ihrer alten Versicherung noch nicht, bei Axa sind die neuen Beiträge ab 2015 z.B. ab dem 27.10.2014 zu erfragen. Versand? Wer weiß…

Kündigen können Sie bie Ende November – bei Beitragserhöhungen auch noch bis 4 Wochen nach Rechnungserhalt!! Also keine Eile und lassen Sie sich nicht blenden – der Teufel steckt hier besonders häufig im Detail.

Machen Sie es sich diesmal einfach – vergleichen Sie auf meiner Homepage, denn vergleichen ist gut, Vertrauen ist besser, aber Kontrolle ist am besten!

Achten Sie auf die richtigen Details und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie! Denn Fallstricke gibt es immer noch genügend…