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Mediamarkt – E-Board im Angebot!

Da im aktuellen Media Markt Prospekt das City Blitz E-Board im Angebot ist und der ein oder andere bei diesem Preis über eine Anschaffung nachdenkt, wollten wir nochmal auf die versicherungsrechtliche Situation auf öffentlichen Straßen aufmerksam machen. Details in unserem Beitrag vom Oktober 2017, siehe unten!

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören u.a. Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen, Parkplätze von Einkaufszentren, etc. Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger.

Sollten Sie diese dennoch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen Sie sich strafbar, und das gleich mehrfach:

  • Sie verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung und erhalten ein Bußgeld und 1 Punkt
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen sonst begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Pflichtversicherung“! Diese greift aber nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken und nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
  • Des Weiteren ist eine Fahrerlaubnis (Klasse B) erforderlich, auch hier begehen Sie bei Zuwiderhandlung eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sogar Erziehungsberechtigte können durch das Gestatten des Gebrauchs eine Straftat begehen und müssen bei einem Unfall oder Schaden mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen!

Risiken vermeiden hilft Geld sparen!

Versicherungsvergleiche unter www.kinderleicht-versichern.de

Zahlt Ihre Haftpflicht?

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Zahlt Ihre Haftpflicht ?!
Haftung bei Deliktunfähigkeit von Kindern…

Ein Junge (5 Jahre) fährt mit seinem Fahrrad gegen den Neuwagen des Nachbarn.

Schaden: 2.389 Euro.

Wenn Sie die richtige Versicherung haben, zahlt sie den Schaden in voller Höhe!

Wenn nicht, beruft sich die Versicherung auf das BGB, nachdem Ihr Kind bis 7 (im Straßenverkehr sogar bis 10) gar nicht verantwortlich für sein Handeln sein und daher auch gar keine Schuld haben kann – es gilt als deliktunfähig. Die Versicherung prüft nun, ob die Eltern ein Verschulden trifft. Zum Beispiel, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann zahlt die Versicherung. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, tragen auch Sie keine Schuld – der Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn Sie nicht aus eigener Tasche zahlen, um die gute Nachbarschaft nicht zu riskieren.

Nur wenn die Versicherung bedingungsgemäß auf die Prüfung der Aufsichtspflicht bei Kindern verzichtet, haben Sie eine Chance auf Erstattung des Schadens.

Haben Sie die richtige Versicherung?  Vergleichen Sie mal – es ist kinderleicht!

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