Zahlt Ihre Haftpflicht ?!
Haftung bei Deliktunfähigkeit von Kindern…
Ein Junge (5 Jahre) fährt mit seinem Fahrrad gegen den Neuwagen des Nachbarn.
Schaden: 2.389 Euro.
Wenn Sie die richtige Versicherung haben, zahlt sie den Schaden in voller Höhe!
Wenn nicht, beruft sich die Versicherung auf das BGB, nachdem Ihr Kind bis 7 (im Straßenverkehr sogar bis 10) gar nicht verantwortlich für sein Handeln sein und daher auch gar keine Schuld haben kann – es gilt als deliktunfähig. Die Versicherung prüft nun, ob die Eltern ein Verschulden trifft. Zum Beispiel, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann zahlt die Versicherung. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, tragen auch Sie keine Schuld – der Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn Sie nicht aus eigener Tasche zahlen, um die gute Nachbarschaft nicht zu riskieren.
Nur wenn die Versicherung bedingungsgemäß auf die Prüfung der Aufsichtspflicht bei Kindern verzichtet, haben Sie eine Chance auf Erstattung des Schadens.
Haben Sie die richtige Versicherung? Vergleichen Sie mal – es ist kinderleicht!
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