Archiv des Autors: softwerk

Warnung vor gefälschten Schreiben an Rentner

Wieder ein Mal sind Rentner das Ziel von Trickbetrügern:

Rentner erhalten derzeit Anschreiben von einer „Deutschen Rentnerversicherung“ mit der Aufforderung, Zusatzbeiträge zu bezahlen, ansonsten würden Renten gekürzt.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung.de/) warnt ausdrücklich davor, die im Schreiben genannten Überweisungen vorzunehmen und weist daraufhin, dass sie nicht Absender des Schreibens ist. Trickbetrüger greifen immer wieder auf ähnlich klingende Namen von Behörden oder seriösen Instituten zurück, um den Anschein zu erwecken, dass das Schreiben korrekt ist. Wer sich nicht sicher ist, darf als Kunde der Fa. Collmann Finanz-Service auch gerne bei uns nachfragen.

3-Jahres-Sperrfrist für PKV fällt

Ab dem 01.01.2011 fällt die bisher geltende dreijährige Sperrfrist, die besagte, dass erst ab dreimaliger Überschreiten der jährlichen Versicherungspflichtgrenze eine freiwillige Versicherung in der privaten Krankenversicherung möglich ist.

Somit reicht es aus, in diesem Jahr und voraussichtlich im nächsten Jahr die Pflichtgrenze zu überschreiten, um sich privat versichern zu können.

Die Grenze beträgt im Jahr 2010 genau 49.950 Euro p.a.. Im Jahr 2011 beträgt sie voraussichtlich 49.500 Euro p.a. (Änderungen vorbehalten)

Beteiligungen an Finanzvertrieben

Eine Unabhängigkeit von großen Finanzvertrieben kann es nicht geben, solange diese mehrheitlich oder zum großen Teil Versicherungsgesellschaften gehören.
So sehen derzeitige Beteiligungsverhältnisse aus:

  • AWD: Swiss Life hält 95 %.
  • MLP: Swiss Life 24,3 %, Allianz SE 6,27 %, Axa S.A. 4,72 %, Berenberg Bank 5,01 %
  • OVB: Deutscher Ring Bet. Hold. 35,93 %, Iduna Ver.LV 25,72 %, Dt. Ring Fin.Serv. 14,17 %, Generali 10,74 %.
  • Bonnfinanz: Zurich (Deutscher Herold) 100 %.

Einzig unabhängig kann nur ein Versicherungsmakler sein.

Lassen Sie sich von Ihrem Berater beim ersten Termin auf jeden Fall die Pflichtinformation aushändigen. Aus ihr müssen Beteiligungsverhältnisse über 10 % hervorgehen.

(BC, eigene Recherchen)

„Einbauküchen“ in der Wohngebäudeversicherung

Nach der neuesten Rechtsprechung ist die Zuordnung von Einbauküchen im Rahmen der
Wohngebäude- bzw Hausratversicherung anhand folgender Kriterien vorzunehmen.
Sogenannte Küchenzeilen oder Anbauküchen sind keine Gebäudebestandteile. Sie sind
der Hausratversicherung zuzuordnen und auch summarisch in der Versicherungssumme
zu berücksichtigen.
 
Eine serienmässig vorgefertigte Einbauküche ist weder als Gebäudebestandteil noch als
Zubehör in der Wohngebäudeversicherung mitversichert (AG Düren, Urteil v. 12.2.2003,
45 C 477/02).
 
Einbauküchen fallen unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung,
wenn sie individuell handwerklich hergestellt worden sind und so in das Gebäude
eingefügt worden sind, dass nicht ohne erheblichen Wertverlust eine Trennung vom
Gebäude möglich ist.
 
Diese Voraussetzungen liegen heutzutage in den meisten Fällen nicht mehr vor.
Um dem Begriff der Einbauküche im Sinne der Wohngebäudeversicherung gerecht zu
werden, muß die Einbauküche speziell für den betreffenden Raum angefertigt und im
Wesentlichen individuell gestaltet sein.
 
Somit handelt es sich bei einer an der Wand aufgestellten oder aufgehängten Küche,
deren Zwischenräume zwischen Decke und Seitenwände durch Blend- und Passleisten
geschlossen worden sind, nicht um eine Küche im Sinne der Wohngebäudeversicherung
(vgl. OLG Köln, Urteil v. 30.7.1992, 5 U 36/92)

 

Umtauschangebot an Axa Immoselect-Anteilsinhaber

Information der Axa: 1 / 1 AXA Immoselect:

Angebot der Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A, datiert Mitte November 2008

Wir haben erfahren, dass viele Anleger kürzlich über ihre depotführende Stelle die Information erhielten, dass die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A. ein offenes, unaufgefordertes Angebot an Anleger des AXA Immoselect über den elektronischen Bundesanzeiger platzierte.

Der elektronische Bundesanzeiger leitet automatisch alle ad hoc Informationen hinsichtlich eines Wertpapieres oder eines Fonds an Banken weiter, die ihrerseits diese Information an die Anteilinhaber weitergeben. In dem vorliegenden Fall bietet die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A einen Tausch von Anteilen des AXA Immoselect gegen Anteile des KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A an. Wir möchten Sie informieren, dass weder AXA Investment Managers noch andere Unternehmen der AXA IM Gruppe mit diesem Umtauschangebot in Verbindung stehen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Angebote dieser Art genau zu prüfen und sich gegebenenfalls an Ihren Steuer- und oder Anlageberater zu wenden. Wir empfehlen Ihnen sich im Rahmen eines solchen Gespräches auch über die steuerlichen Aspekte / Kosten sowie über mögliche Risiken eines solchen oder ähnlichen Angebotes ausführlich beraten zu lassen Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Rücknahme der Anteile des AXA Immoselect seit dem 28. Oktober 2008 auf Fondsebene für zunächst drei Monate ausgesetzt ist.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr AXA Investment Managers Team

Trend zu geschlossenen Fonds

der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 20.11.2008, S. 24) äußert sich Herr Klaus Martini, der Chef-Investmentstratege der Deutschen Bank wie folgt:

„Profiteure der akuellen Situation an den Finanzmärkten sind zudem Private Equity-Fonds mit viel Bargeld, die keine Kreditfinanzierungen brauchen‘, sagt der Chef-Investmentstratege. Diese Fonds hätten Gelegenheit, gute Unternehmen günstig einzukaufen. Generell, so Martini, gehe der Trend hin zu illiquiden Investments, etwa zu geschlossenen Fonds (…).“

Nutzen Sie meine 16jährige Erfahrung zu dem Thema!
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Produkttest: Teuer erkaufter Rabatt

Die Risikoleben der Cosmos Direkt ist günstig, bietet aber weniger Leistung als viele Konkurrenzprodukte.

Den vollständigen Artikel können Sie sich unter dieser Adresse anschauen:
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/162/183589/

Was wieder ein Mal beweist, dass es nicht nur auf die Werbung ankommt. Auch mit „normalen“ Versicherern lässt sich Geld sparen – und das bei besserer Leistung und oft sogar günstiger als die Direktversicherer, wie der Vergleich zeigt! 

Und am besten und leichtesten bekommen Sie diese Produkte bei Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler.

Legaler Betrug der Kapitalversicherungen

 Gemeinsame Presseerklärung der Verbraucherzentralen Hamburg, Hessen
und Sachsen sowie des Bundes der Versicherten (BdV)

Verbraucherverbände warnen vor Abschluss von Kapitalversicherungen

Die Verbraucherzentralen Hamburg, Hessen, Sachsen und der Bund der Versicherten warnen Verbraucher davor, sich wegen der Hinweise auf die künftige Besteuerung neuer Kapitallebens-versicherungs- und Rentenversicherungsverträge zum Abschluss von Verträgen verleiten zu lassen, um sich vermeintliche Steuervorteile zu sichern. Auch mit den jetzigen Steuervorteilen sei die Kapitalversicherung ein schlechter Sparvertrag und eine unzureichende Versicherung, meinen die Genannten. Auch die Schutzgemeinschaft für Bankkunden schließt sich dem an.
Die wirtschaftlichen Nachteile der Kapitallebensversicherung lägen insbesondere in deren Intransparenz begründet (hohe versteckte Abschluss- und Verwaltungskosten) sowie bei den enormen Verlusten, die die Verbraucher beim vorzeitigen Ausstieg hinnehmen müssten. Immerhin werde nahezu jeder zweite Vertrag vorzeitig gekündigt. Zudem sei es nicht sinnvoll, Geldanlage und Versicherungsschutz miteinander zu verknüpfen.
Hintergrund der Warnung ist die Äußerung der Rürup-Kommission, die Kapitallebensversicherung müsse mit allen anderen Formen der Geldanlage gleichbehandelt werden, denn Kapitallebensversicherungs-verträge seien Geldanlage- und nicht Versicherungsverträge. Deswegen fordert die Rürup-Kommission auch die Besteuerung der Erträge künftig abgeschlossener Kapitallebensversicherungen.
Bereits Mitte 1999 hatte Finanzminister Eichel angekündigt, Erträge aus Kapitalversicherungen besteuern zu wollen. Daraufhin schwärmten Heerscharen von Versicherungsvermittlern aus und schwatzten den Verbrauchern mit dem Argument der drohenden Besteuerung kurzfristig Millionen neuer Kapitallebensversicherungsverträge auf. Den unüberlegten Abschluss bereuten viele Verbraucher später und kamen nur mit großer Mühe oder hohen Verlusten aus den Verträgen heraus.
Hierzu dürfe es nicht wieder kommen, warnen die Verbraucherschützer.
Bund der Versicherten, 19.03.2003

Hinweis:

Legaler Betrug 74 047/83, LG Hamburg
April 1983: Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen verklagt den BdV auf Unterlassung der Aussage: „Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug.“ Das LG Hamburg weist die Klage als unbegründet ab.
22.03.2007

Zertifikate

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