Legaler Betrug der Kapitalversicherungen

 Gemeinsame Presseerklärung der Verbraucherzentralen Hamburg, Hessen
und Sachsen sowie des Bundes der Versicherten (BdV)

Verbraucherverbände warnen vor Abschluss von Kapitalversicherungen

Die Verbraucherzentralen Hamburg, Hessen, Sachsen und der Bund der Versicherten warnen Verbraucher davor, sich wegen der Hinweise auf die künftige Besteuerung neuer Kapitallebens-versicherungs- und Rentenversicherungsverträge zum Abschluss von Verträgen verleiten zu lassen, um sich vermeintliche Steuervorteile zu sichern. Auch mit den jetzigen Steuervorteilen sei die Kapitalversicherung ein schlechter Sparvertrag und eine unzureichende Versicherung, meinen die Genannten. Auch die Schutzgemeinschaft für Bankkunden schließt sich dem an.
Die wirtschaftlichen Nachteile der Kapitallebensversicherung lägen insbesondere in deren Intransparenz begründet (hohe versteckte Abschluss- und Verwaltungskosten) sowie bei den enormen Verlusten, die die Verbraucher beim vorzeitigen Ausstieg hinnehmen müssten. Immerhin werde nahezu jeder zweite Vertrag vorzeitig gekündigt. Zudem sei es nicht sinnvoll, Geldanlage und Versicherungsschutz miteinander zu verknüpfen.
Hintergrund der Warnung ist die Äußerung der Rürup-Kommission, die Kapitallebensversicherung müsse mit allen anderen Formen der Geldanlage gleichbehandelt werden, denn Kapitallebensversicherungs-verträge seien Geldanlage- und nicht Versicherungsverträge. Deswegen fordert die Rürup-Kommission auch die Besteuerung der Erträge künftig abgeschlossener Kapitallebensversicherungen.
Bereits Mitte 1999 hatte Finanzminister Eichel angekündigt, Erträge aus Kapitalversicherungen besteuern zu wollen. Daraufhin schwärmten Heerscharen von Versicherungsvermittlern aus und schwatzten den Verbrauchern mit dem Argument der drohenden Besteuerung kurzfristig Millionen neuer Kapitallebensversicherungsverträge auf. Den unüberlegten Abschluss bereuten viele Verbraucher später und kamen nur mit großer Mühe oder hohen Verlusten aus den Verträgen heraus.
Hierzu dürfe es nicht wieder kommen, warnen die Verbraucherschützer.
Bund der Versicherten, 19.03.2003

Hinweis:

Legaler Betrug 74 047/83, LG Hamburg
April 1983: Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen verklagt den BdV auf Unterlassung der Aussage: „Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug.“ Das LG Hamburg weist die Klage als unbegründet ab.
22.03.2007