Ab dem 01.01.2011 fällt die bisher geltende dreijährige Sperrfrist, die besagte, dass erst ab dreimaliger Überschreiten der jährlichen Versicherungspflichtgrenze eine freiwillige Versicherung in der privaten Krankenversicherung möglich ist.
Somit reicht es aus, in diesem Jahr und voraussichtlich im nächsten Jahr die Pflichtgrenze zu überschreiten, um sich privat versichern zu können.
Die Grenze beträgt im Jahr 2010 genau 49.950 Euro p.a.. Im Jahr 2011 beträgt sie voraussichtlich 49.500 Euro p.a. (Änderungen vorbehalten)