Wasserschaden durch Silikonfugen kein Versicherungsfall?

Der Bundesgerichtshof (BHG) entschied jüngst zu Ungunsten eines Kunden: Nässeschäden, die durch undichte Silikonfugen an wasserführenden Anlagen entstanden sind, müssen nicht reguliert werden.

Dennoch gibt es einige Gesellschaften, die hier leisten, geleistet haben und auch in Zukunft leisten würden. Grundlage der Leistung ist aber wie so oft auch der Umstand der Pflege. Bei deutlich vernachlässigten Fugen wird dann sicher die Leistung gekürt – Thema: „Grobe Fahrlässigkeit“.

Das führt mich wiederum zu dem Hinweis: Bitte überprüfen und dokumentieren Sie ein Mal im Jahr die Porösität von Abwasserschläuchen von Waschmaschine, Spülmaschine, Spüle etc… Nur so können Sie Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit entgehen. 

Das betrifft die Hausrat- und auch die Gebäudeversicherung.

Achten Sie daher beim Vergleich auch immer darauf, dass die Versicherung Leistungen bei grober Fahrlässigkeit beinhaltet…

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