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Kryptowährungen von Maklern? Bei uns nicht!

Immer wieder höre ich, dass Maklerkollegen auch Kryptowährungen vermitteln – unglaublich eigentlich.

Ganz abgesehen von dem extremen Risiko ist diese Vermittlung ein nach § 54 KWG erlaubnispflichtiges Geschäft. Diese Erlaubnis dürften die Wenigsten haben.
Damit ist die Vermittlung dann illegal.

Folge: Jeder Kursverlust kann dem Makler „in Rechnung gestellt“ werden….

Ich verstehe immer noch nicht, warum soviele Leute glauben, mit Bitcoins und Co. reich zu werden – reich werden nur einige wenige, eher nicht der Kleinanleger.

„Gier frisst Hirn“ fällt mir dazu immer wieder ein.

Schönes Wochenende Euch allen!