Immer wieder höre ich, dass Maklerkollegen auch Kryptowährungen vermitteln – unglaublich eigentlich.
Ganz abgesehen von dem extremen Risiko ist diese Vermittlung ein nach § 54 KWG erlaubnispflichtiges Geschäft. Diese Erlaubnis dürften die Wenigsten haben.
Damit ist die Vermittlung dann illegal.
Folge: Jeder Kursverlust kann dem Makler „in Rechnung gestellt“ werden….
Ich verstehe immer noch nicht, warum soviele Leute glauben, mit Bitcoins und Co. reich zu werden – reich werden nur einige wenige, eher nicht der Kleinanleger.
„Gier frisst Hirn“ fällt mir dazu immer wieder ein.
Schönes Wochenende Euch allen!