Das Reiseunternehmen Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet. Mit betroffen sind einige verbundene Unternehmen wie Öger Tours GmbH, Bucher Reisen, Condor und Air Marin…
Nach der doch einigermaßen überraschenden Pleite des Reiseunternehmens Thomas Cook stehen viele Betroffene vor etlichen Fragen. Insbesondere die gerade im Ausland Reisenden stehen vor großen Problemen. Aber auch diejenigen, die eine Reise gebucht, aber noch nicht angetreten haben, evtl. aber schon Zahlungen geleistet haben, möchten wissen, was sie tun sollen. Hier deshalb einige kleine Hinweise:
Pauschalreisen: Hier leistet die Insolvenzversicherung des Unternehmens. Ob Thomas Cook ausreichend versichert war, wissen wir nicht. Wenn nicht, wird nicht jeder Geld aus der Versicherung erhalten können. Laut Handelsblatt besteht eine Unterversicherung
Einzelleistungen: Bei einzelnen Bausteinen wie Flügen, Hotelreservierungen greift die Insolvenzversicherung nicht!
- Sind Sie schon am Urlaubsziel angekommen und das Hotel fordert die Übernachtungskosten, müssen Sie sich leider darauf einstellen, die Kosten selber zu übernehmen und die Rückreise selbstständig zu planen.
- Sind Sie noch nicht losgefahren, sollten Sie eine verbindliche Auskunft des Hotels, der Fluggesellschaft einfordern, ob die Reise bezahlt ist und angetreten werden kann.
- Falls das nicht möglich ist, sollte die Reise nicht angetreten werden.
- Dann bleibt wieder nur der übliche Rechtsweg.
Vorauszahlungen: Haben Sie bereits Vorauszahlungen geleistet, bleibt eigentlich nur der normale Rechtsweg. Fragen Sie Ihre Hotline der Rechtsschutzversicherung.
Reiserücktrittsversicherung: Diese leistet nur bei Nichtantritt der Reise aus den versicherten Gründen: Krankheit oder Unfall, evtl. auch Schwangerschaft, Verlust Arbeitsplatz… Bei Nichtantritt wegen Insolvenz leisten diese nicht.