Archiv des Autors: Boris Collmann

Stiftung Warentest beurteilt Berufsunfähigkeitspolicen

Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorge- maßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als„befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahrengeliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung.

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Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.

Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.

Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.

5 Tipps für die Nutzung von Vergleichsportalen

Verbraucherschützer bemängeln, dass Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es die Werbung suggeriert. Auch das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich dennoch bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Versicherungen, Strom, Telekommunikation oder Finanzierungen macht, sollte diese fünf Fallen kennen:

  1. Zweites Portal bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden.
  2. Filter richtig einstellen: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur„geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – oft nehmen nicht alle Anbieter teil.
  3. Zusatzangebote wegklicken: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen beispielsweise kann das eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. Wer eine braucht, bekommt sie in der Regel anderswo günstiger.
  4. Von Niedrigzinsen nicht blenden lassen: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, wobei der niedrigere Wert die Rankingposition bestimmt. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende aber eher auf den höheren Wert hinaus.
  5. „Position 0“ beachten: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis- Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.

Gerne können Sie über unsere Homepage die Vergleichsrechner nutzen. Zusätzlich dazu beraten wir Sie gerne individuell nach Ihren Bedürfnissen. Sprechen Sie uns an.

Schlechtes Zeugnis für neue Anleger-Pflichtinformationen

Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II sollte für mehr Transparenz sorgen und bessere Entscheidungsgrundlagen für Investments schaffen. Wie eine neue Studie belegt, für die Prof. Stephan Paul von der Bochumer Ruhr-Universität neben rund 3.000 Kunden auch mehr als 150 Sparkassen und Banken befragt hat, gelingt das nur bedingt. „Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden“, lautet ein Fazit des Autors. Und weiter: „Den hohen Kosten steht ein bestenfalls zweifelhafter und tendenziell sogar negativer Nutzen entgegen.“ Im Endeffekt würden viele Privatanleger durch die unüberschaubare Informationsvielfalt von den Kapitalmärkten abgeschreckt.

Die Bundesregierung hält die Maßnahmen dennoch für grundsätzlich zielführend und richtig. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage kontert sie: „Die Geeignetheitserklärung, die Ex-ante- Kosteninformationen sowie die Basisinformationsblätter nach der PRIIPs-VO ermöglichen es Kunden, Anlageentscheidungen auf einer besseren Grundlage zu treffen, und stellen aus Sicht derBundesregierung grundsätzlich einen Nutzen für den Anleger dar.“ Ferner wird darauf verwiesen,dass die Evaluierung der Neuregelungen noch nicht abgeschlossen sei.

Anleger auf Immobilienjagd

Offene Immobilienfonds konnten im ersten Quartal dieses Jahres circa drei Milliarden Euro an Anlegergeldern einsammeln. Damit ließen sie Aktienfonds weit hinter sich, die auf rund 1,4 Milliarden Euro kamen. Ein Minus von satten fünf Milliarden Euro gab es sogar bei Renten- und Geldmarktfonds, wie der Fondsverband BVI mitteilte.

Das viele Geld in „Betongold“ umzusetzen, fällt den Immobilienfondsmanagern angesichts der hohen Kaufpreise allerdings zunehmend schwerer. Immerhin flossen ihnen in den letzten Jahren bereits jeweils fünf bis sechs Milliarden Euro an frischen Geldern zu, die angelegt sein wollten. Die Ratingagentur Scope hat kürzlich in einer Studie festgestellt, dass die Risiken der Immobilienfonds tendenziell gestiegen, die Renditen hingegen gesunken sind. Scope-Analystin Sonja Knorr betont jedoch: „Trotz aller Risiken bleibt der offene Immobilienfonds ein sicherheitsorientiertes Anlageprodukt.“ Auch die Anbieter selbst blicken in der Mehrheit optimistisch in die Zukunft. Zuletzt lagen die Renditen der Fonds laut Scope durchschnittlich bei etwa 3 Prozent p. a.

Sommerzeit ist Reisezeit – sicher durch den Urlaub

Manche sind schon in Urlaub, manche fahren aber erst noch. In Bayern geht es Ende des Monats los.
Zeit, sich nochmal Gedanken zu machen, was man noch braucht.
Unbedingt empfehlenswert, und zwar egal ob privat oder gesetzlich versichert: Eine Auslandsreisekrankenversicherung. Für den privat Versicherten als Schutz vor Inanspruchnahme des Selbstbehaltes, für gesetzlich Versicherte ein Muss wegen der Versorgungslücke!

Was ist aber, wenn jemand krank wird? Reise abbrechen, von der Reise zurücktreten? DAs kostet: Manchmal den vollen Reisepreis, bei kurzfristigem Rücktritt aber mind. 90 % des Reisepreises.

Informieren SIe sich bei unserem Würzburger Partner, der Würzburger Versicherung AG, zufällig die bestmögliche Versicherung für Reisen, denn:

TravelSecure® ist einfach unschlagbar, wenn es um Leistung und Service geht! Nachdem Finanztest diese zum besten Reisebegleiter für Familien gekürt hat, geht nun auch der eKomi Award 2019 des größten unabhängigen europäischen Anbieters transaktionsbasierter Kundenmeinungen und Produktbewertungen wieder nach Würzburg. In der Award- Kategorie #VERSICHERER konnte sie sich gegen 94 Unternehmen durchsetzen und hat dank der positiven Kundenbewertungen die Mitbewerber auf hintere Plätze verwiesen. 
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Und immer wieder sind defekte technische Geräte (hier z.B: ein Kühlschrank) oder Elektrokabel, die zu Bränden führen…

Einer der Gründe ist, dass wir heute viel leichter an Billigware herankommen.

Für alle Gewerbetreibende,Geschäftsführer, Vorstände bekommt da das Wörtchen „Elektrorevision“ nochmals eine verschärfte Bedeutung!

Ich kann nur empfehlen, Büros mit ordentlichen geprüften Steckerleisten auszustatten, keine Reihenschaltung der Leisten vorzunehmen und generell mit offenen Augen durch das Büro zu gehen.

Besonders für die Organe wie Geschäftsführer und Vorstände wird hier schnell die Unterscheidung zw. grober und einfacher Fahrlässigkeit überlebenswichtig. Da hilft dann auch irgendwann keine D&O-Versicherung mehr….

Beratung zu Prävention und Risikomanagement kann da ’ne Menge „Kohle“ sparen (sic!)

Steuerliche Benachteiligung betrieblicher Krankenversicherungen aufgehoben

Seit 2014 mussten Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) von den Arbeitnehmern als Barlohn versteuert werden. Dies hat die Verbreitung des „Privatpatienten-Upgrades“ deutlich eingeschränkt, obwohl die Mehrheit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer laut Umfragen gern in den Genuss gesundheitlicher Zusatzleistungen käme.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bKV-Beiträge als Sachlohn gelten und damit für Arbeitnehmer steuerfrei sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass aus der Versicherung kein Anspruch auf Geldzahlungen resultiert. Damit wird es für Arbeitgeber wieder attraktiver, ihre Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels mit einem „Wohlfühlprogramm“ an sich zu binden.

Eine bKV kann verschiedene Leistungsbausteine umfassen, beispielsweise Chefarztbehandlung und Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten, Zuschüsse zu Zahnbehandlung und -ersatz, von den Krankenkassen nicht erstattete Vorsorgeuntersuchungen, Auslandsreiseschutz und/oder alternative Heilverfahren.

Wohngebäudeversicherung wird teurer

Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“,die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die sich läppern und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich.

Die Prämien müssen folglich angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist.

Risiko einer Berufsunfähigkeit bleibt hoch

Man sollte meinen, dass die vielfältigen ergonomischen Verbesserungen der Arbeitswelt zu einer sinkenden Wahrscheinlichkeit führen, berufsunfähig zu werden. Immerhin wird heute auf rückenschonendes Sitzen geachtet, Sicherheitsvorschriften werden fortlaufend verschärft, immer mehr körperlich strapaziöse Arbeiten werden von Maschinen erledigt.

Wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kürzlich errechnet hat, ist aber der Quote derjenigen, die vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben müssen, seit rund 20 Jahren konstant: Noch immer trifft dieses Schicksal jeden vierten Arbeitnehmer. Als Datenbasis dienten 17 Millionen private Berufsunfähigkeitspolicen und das Tafelwerk „DAV 1997 I“.

Verschoben haben sich allerdings die Ursachen: Während früher vor allem körperliche Schädigungen den vorzeitigen Renteneintritt ausgelöst haben, sind heute psychische Leiden der Berufsunfähigkeits- Auslöser Nummer eins. Fast jeder dritte Versicherungsfall geht laut dem Versicherer-Gesamtverband darauf zurück. Danach folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats, die für jeden vierten Fall einer erzwungenen Berufsaufgabe verantwortlich sind.