Archiv der Kategorie: Versicherungen

Wechsel-Kennzeichen – KFZ-Versicherung

seit dem 01.07.2012 gibt es Wechselkennzeichen: Es dürfen zwei Fahrzeuge (der gleichen Klasse!) wechselweise mit nur einem Kennzeichen genutzt werden.
Aber Vorsicht: ob es günstiger wird, hängt stark von der Versicherungsgesellschaft ab und das Fahrzeug ohne Kennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen stehen!

Weitere Voraussetzungen:
– nur innerhalb derselben Fahrzeugklasse (M1, L und 01)
– Anbringung mit Wechselteil
– TÜV-Plakette auf festem Teil
– Jedes Fahrzeug wird separat zugelassen
– bei erstmaliger Zulassung sind beide Fahrzeuge erforderlich
– auch für Oldtimer
Kombimögllichkeiten: PKW-PKW, PKW-Wohnmobil, PKW-Oldtimer,
Oldie-Oldie, Oldie-Wohnmobil, Wohnmobil-Wohnmobil, Motorrad-Motorrad, Motorrad-Quad/Trike/Leichtkraftrad, Anhänger-Anhänger

Heidelberger (ex MLP) Portfolios der fondsgeb. Rentenversicherungen

Die Heidelberger Leben (ehemalige MLP Lebensversicherung)
bietet seit neuestem eine schöne Möglichkeit, die Portfolios I bis VI der fondsgebundenen Rentenversicherungen online zu ändern.

Dass die Riester-Rente „SafePerformer“ kostentechnisch im Vergleich von über 30 Tarifen trotzdem auf dem letzten Platz landet, sollte Besitzer eines solchen Vertrages zum Nachdenken bewegen.

Übrigens: Das Kapital von Riester-Renten-Verträge kann auf auf andere Tarife anderer Gesellschaften übertragen werden!

Bei der Auswahl der Protfolios und bei der Auswahl einer Riester-Rente helfe ich sehr gerne…

Externer Link zur Seite der Heidelberger Leben

3-Jahres-Sperrfrist für PKV fällt

Ab dem 01.01.2011 fällt die bisher geltende dreijährige Sperrfrist, die besagte, dass erst ab dreimaliger Überschreiten der jährlichen Versicherungspflichtgrenze eine freiwillige Versicherung in der privaten Krankenversicherung möglich ist.

Somit reicht es aus, in diesem Jahr und voraussichtlich im nächsten Jahr die Pflichtgrenze zu überschreiten, um sich privat versichern zu können.

Die Grenze beträgt im Jahr 2010 genau 49.950 Euro p.a.. Im Jahr 2011 beträgt sie voraussichtlich 49.500 Euro p.a. (Änderungen vorbehalten)

„Einbauküchen“ in der Wohngebäudeversicherung

Nach der neuesten Rechtsprechung ist die Zuordnung von Einbauküchen im Rahmen der
Wohngebäude- bzw Hausratversicherung anhand folgender Kriterien vorzunehmen.
Sogenannte Küchenzeilen oder Anbauküchen sind keine Gebäudebestandteile. Sie sind
der Hausratversicherung zuzuordnen und auch summarisch in der Versicherungssumme
zu berücksichtigen.
 
Eine serienmässig vorgefertigte Einbauküche ist weder als Gebäudebestandteil noch als
Zubehör in der Wohngebäudeversicherung mitversichert (AG Düren, Urteil v. 12.2.2003,
45 C 477/02).
 
Einbauküchen fallen unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung,
wenn sie individuell handwerklich hergestellt worden sind und so in das Gebäude
eingefügt worden sind, dass nicht ohne erheblichen Wertverlust eine Trennung vom
Gebäude möglich ist.
 
Diese Voraussetzungen liegen heutzutage in den meisten Fällen nicht mehr vor.
Um dem Begriff der Einbauküche im Sinne der Wohngebäudeversicherung gerecht zu
werden, muß die Einbauküche speziell für den betreffenden Raum angefertigt und im
Wesentlichen individuell gestaltet sein.
 
Somit handelt es sich bei einer an der Wand aufgestellten oder aufgehängten Küche,
deren Zwischenräume zwischen Decke und Seitenwände durch Blend- und Passleisten
geschlossen worden sind, nicht um eine Küche im Sinne der Wohngebäudeversicherung
(vgl. OLG Köln, Urteil v. 30.7.1992, 5 U 36/92)

 

Produkttest: Teuer erkaufter Rabatt

Die Risikoleben der Cosmos Direkt ist günstig, bietet aber weniger Leistung als viele Konkurrenzprodukte.

Den vollständigen Artikel können Sie sich unter dieser Adresse anschauen:
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/162/183589/

Was wieder ein Mal beweist, dass es nicht nur auf die Werbung ankommt. Auch mit „normalen“ Versicherern lässt sich Geld sparen – und das bei besserer Leistung und oft sogar günstiger als die Direktversicherer, wie der Vergleich zeigt! 

Und am besten und leichtesten bekommen Sie diese Produkte bei Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler.

Legaler Betrug der Kapitalversicherungen

 Gemeinsame Presseerklärung der Verbraucherzentralen Hamburg, Hessen
und Sachsen sowie des Bundes der Versicherten (BdV)

Verbraucherverbände warnen vor Abschluss von Kapitalversicherungen

Die Verbraucherzentralen Hamburg, Hessen, Sachsen und der Bund der Versicherten warnen Verbraucher davor, sich wegen der Hinweise auf die künftige Besteuerung neuer Kapitallebens-versicherungs- und Rentenversicherungsverträge zum Abschluss von Verträgen verleiten zu lassen, um sich vermeintliche Steuervorteile zu sichern. Auch mit den jetzigen Steuervorteilen sei die Kapitalversicherung ein schlechter Sparvertrag und eine unzureichende Versicherung, meinen die Genannten. Auch die Schutzgemeinschaft für Bankkunden schließt sich dem an.
Die wirtschaftlichen Nachteile der Kapitallebensversicherung lägen insbesondere in deren Intransparenz begründet (hohe versteckte Abschluss- und Verwaltungskosten) sowie bei den enormen Verlusten, die die Verbraucher beim vorzeitigen Ausstieg hinnehmen müssten. Immerhin werde nahezu jeder zweite Vertrag vorzeitig gekündigt. Zudem sei es nicht sinnvoll, Geldanlage und Versicherungsschutz miteinander zu verknüpfen.
Hintergrund der Warnung ist die Äußerung der Rürup-Kommission, die Kapitallebensversicherung müsse mit allen anderen Formen der Geldanlage gleichbehandelt werden, denn Kapitallebensversicherungs-verträge seien Geldanlage- und nicht Versicherungsverträge. Deswegen fordert die Rürup-Kommission auch die Besteuerung der Erträge künftig abgeschlossener Kapitallebensversicherungen.
Bereits Mitte 1999 hatte Finanzminister Eichel angekündigt, Erträge aus Kapitalversicherungen besteuern zu wollen. Daraufhin schwärmten Heerscharen von Versicherungsvermittlern aus und schwatzten den Verbrauchern mit dem Argument der drohenden Besteuerung kurzfristig Millionen neuer Kapitallebensversicherungsverträge auf. Den unüberlegten Abschluss bereuten viele Verbraucher später und kamen nur mit großer Mühe oder hohen Verlusten aus den Verträgen heraus.
Hierzu dürfe es nicht wieder kommen, warnen die Verbraucherschützer.
Bund der Versicherten, 19.03.2003

Hinweis:

Legaler Betrug 74 047/83, LG Hamburg
April 1983: Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen verklagt den BdV auf Unterlassung der Aussage: „Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug.“ Das LG Hamburg weist die Klage als unbegründet ab.
22.03.2007

Knebelvertrag Kapitalversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz

 Knebelvertrag Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz
– Berufsunfähigkeitsversicherung besser isoliert abschließen –

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst als isolierter Vertrag abgeschlossen und keinesfalls mit einer Kapitalversicherung kombiniert werden. Darauf weist der Verbraucher-schutzverband Bund der Versicherten (BdV) hin.

Verbraucher, die den Berufsunfähigkeits (BU) – Schutz als Zusatzvertrag zu einer Kapitalle-bensversicherung abschließen, laufen zu 50 % Gefahr, später einmal den wichtigen Berufsun-fähigkeitsschutz ersatzlos zu verlieren. Häufig ist das in den älteren Lebensjahren der Fall, wenn man den Versicherungsschutz am dringendsten benötigt.

Etwa die Hälfte aller Kapitallebens- und Rentenversicherungen werden vorzeitig gekündigt. Weil die Lebensversicherer es nicht zulassen, dass nach einer Kündigung des Hauptvertrages Lebensversicherung die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung weitergeführt werden kann, verlieren die Verbraucher nach Kündigung der Lebensversicherung auch den wichtigen BU-Versicherungsschutz.
„Meist stehen Verbraucher, die eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz kündigen, danach ohne ausreichenden Versicherungsschutz dar, weil sie entweder nicht mehr gesund sind und deshalb keinen neuen Vertrag bekommen oder ein neuer Vertrag wegen des gestiegenen Alters zu teuer würde“, so Frank Braun, Geschäftsführer des BdV.
Für die 50 % der Verbraucher, die vorzeitig an ihr Geld heran müssen und die Kündigung der Kapitalversicherung überlegen, etwa weil sie Schulden haben, bei Arbeitslosigkeit oder bei sonstigen veränderten Lebensumständen, stelle sich die Kombination Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz als Knebelvertrag dar. Entweder man verzichtet zu Gunsten des Versicherers auf eine Kündigung oder man kündigt den Vertrag, um an den Rückkaufswert der Kapitalversicherung zu gelangen und verliert dabei den wichtigen Berufsunfähigkeits-Schutz. Bei vernünftiger Betrachtung müsse dann oft von einer Kündigung abgeraten werden und die Verbraucher kämen nicht an ihr Geld heran, so Braun.

Die Berater beim Bund der Versicherten stellen auch fest, dass in der Kombination Kapitalversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz oftmals viel zu geringe Versicherungssummen für den Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden. Dafür verantwortlich ist ebenfalls die Kapitallebensversicherung, denn diese verschlingt so viel Geld, dass der Beitrag für eine ausreichende Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oft nicht mehr bezahlbar wäre. Teilweise wird bei einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz auch an der Versicherungsdauer gespart: Der Versicherungsschutz endet dann zum Beispiel mit dem 55. Lebensjahr, obwohl gerade in der Zeit danach das Risiko einer Berufsunfähigkeit besonders hoch ist. Das kommt nur dem Versicherungsunternehmen zu Gute, denn das eigentliche Risiko im Alter wird gar nicht erst versichert.

Verbraucher sollten daher immer Versicherung und Geldanlage trennen! Sinnvoll ist eine isolierte Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer Angehörige zu versorgen hat, kann diese auch mit einer reinen Risikolebensversicherung kombinieren, niemals aber mit einer Kapitalversicherung.