Archiv der Kategorie: Versicherungen

Die Wahrheit über ETF und Indexfonds

Jeder kennt sie – jeder will sie. Kennt sie jeder?

Die  Rede ist von ETFs. Und von Indexfonds. Und nein – das ist nicht das Gleiche!

Huch, wieso? Die meisten nennen diese beiden Investmentvehikel im gleichen Atemzug. Zeit, hier mal Klarheit hineinzubringen…

Die Medien springen ja gerne auf jeden Zug auf, wenn er modern ist und viele Leser sich dafür interessieren. Schade ist nur, dass meistens der einzige Hintergrund ja der ist, etwas zu verkaufen. Ja – so läuft das eben. Schön, wenn man nicht verkaufen muss, sondern beraten kann.

Was sind also Indexfonds?

Indexfonds sind Fonds, die einen bestimmten Index abbilden. Das kann der DAX sein oder der Eurostoxx oder auch eine Mischung aus Anleihe-Indizes, Aktienindizes oder sonstwas. Was damit noch nicht klar ist, wie er abgebildet wird:  Möglich ist die physische Abbildung, also der echte Kauf der im abzubildenden Index enthaltenen Wertpapiere oder die Abbildung über Finanzderivate, also Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten auf die jeweiligen Papiere.

Aufpassen muss man da aber auch: Es gibt nämlich sehr unterschiedliche Indizes, deren Unterschied aber gerne verschwiegen wird. Zum Beispiel bei den so gepriesenen Indexpolicen von Allianz, RuV, Axa etc.   Der Unterschied zwischen einen Performance-Index und einem Kursindex.

Der Performance-Inde berücksichtigt dabei die ausgeschütteten Dividenden. Der Kursindex nicht!

Die Folge sehen Sie hier im Schaubild ganz schön. Wenn also die Indexpolice, der Indexfonds den Kursindex als Grundlage hat, kann das mit der Rendite schon mal schwieriger werden.

Da kann man schon mal die Frage stellen, wer denn die Dividenden vereinnahmt, wenn der Kursindex nur als Vergleich herangezogen wird.

Die große blaue Versicherung ist wegen ihrer unseriösen Werbung schon abgemahnt worden! (https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/etikettenschwindel-bei-allianz-index-select-rente-gestoppt)

Und was sind nun ETFs?

Ganz einfach: ETF steht für „Exchange Traded Fund“ – nichts weiter! Damit ist weder eine Aussage über Kosten, noch über Inhalt, Strategie (Indexabbildung oder nur Aktien mit hohen Dividendenzahlungen etc…) oder über Rendite getroffen.

Es bedeutet nur, dass dieser Fonds über die Börse (Exchange) gehandelt (getradet) werden kann. Ansonsten werden ja üblicherweise die Fonds von den Investmentgesellschaften ausgegeben oder wieder zurückgenommen.

Und die Kosten?

Ja, ETFs sollen ja besonders günstig sein. Sind sie das wirklich? Sie kaufen einen ETF zu einem an der Börse festgelegten Preis. Der Ankauf („Brief“) erfolgt dabei bei Aktien und  oft auch bei ETFs zu einem anderen Preis als der Verkauf („Geld“). Der Unterschied wird Spread genannt und kann auch schon mal mehr als ein Prozent ausmachen.

Davon redet meist keiner, der ETFs verkaufen möchte… Wichtig ist die Kostenquote, hier wird sie Total Expense Ratio – kurz TER genannt. Dabei sind die Verwaltungskosten, Handelskosten etc. mit aufgeführt.

In der Anlageberatung spricht man ja neben den Kosten allerdings auch gerne von Rendite.

Was ist aber die Rendite?

Zuerst ein Mal gehen wir davon aus, dass jemand, der Geld anlegen möchte in allererste Linie eine Rendite erzielen möchte. Er möchte also mehr herausbekommen, als er eingezahlt hat.

Im Prinzip ist die Rendite gekennzeichnet durch eine Wertentwicklung (positiv oder negativ) aus verschiedenen Bausteinen. Vereinfacht gesagt, erzielen wir erst eine positive Rendite, wenn die Wertentwicklung die Inflation (=Geldentwertung) übersteigt. Wir haben dann einen reinen Realzins, der die Kaufkraft unseres Kapitals vermehrt.

Wenn wir dann bereit sind, auf das Geld länger zu verzichten, also die Verfügbarkeit einschränken, erhalten wir obendrauf eine Liquiditätsprämie. Fürher waren Bundesanleihen ein gutes Beispiel dafür. Je länger die Laufzeit, desto höher die Zinsen, also unsere Rendite. Noch mehr Prämie gibt es für die Übernahme von Risiken. Sie kaufen also eine Aktie, die sie beinahe jederzeit wieder verkaufen können. Dafür halten Sie Schwankungen in guten und schlechten Börsenphasen aus. Auf lange Frist hat sich das bisher immer ausgezahlt. 

Letztlich kommt es also bei unseren Geldanlagen nicht darauf an, das möglichst kostengünstige einzukaufen, sondern nach Abzug aller Kosten noch Rendite übrig zu haben. Im Übrigen liegt im Einkauf trotzdem der Gewinn (alte Kaufmannsregel). Also „billig“ in schlechten Marktphasen einzukaufen, ist sicher kein Nachteil.

In der Folge können Sie hier einige Charts (Einmalanlage zum Startzeitpunkt) unterschiedlicher Zeiträume (18 Jahre, 10 Jahre, 5 Jahre, 3 Jahre) sehen.

In jedem der Charts finden sich aktiv verwaltete Investmentfonds und auch einige Indexfonds als ETFs. Die Namen sind geschwärzt.

Wer herausfindet, welche Wertentwicklungen zu den Indexfonds gehört , kann seine Vermutung gerne hier mitteilen.  Die Auflösung folgt auf meiner Facebook-Seite: www.facebook.de/CollmannFinanz 

Performance Europa 18 Jahre   

 

Performance Europa 10 Jahre    

 

Performance Deutschland 5 Jahre  

 

Performance Deutschland 3 Jahre  

 

Betriebsrente nun auch für Geringverdiener attraktiver

Eine Betriebsrente zu installieren war bisher für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung und Gastronomie keine wirkliche Option. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Anfang des Jahres hat sich das geändert: Die Arbeitgeber erhalten nun für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30- prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Diese müssen zwischen 240 und 480 Euro jährlich betragen, womit sich der Zuschuss pro Beschäftigtem und Jahr auf 72 bis 144 Euro beläuft. Damit sinkt die Hürde vor der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, mit der sich Arbeitgeber nicht zuletzt im Ringen um Arbeitskräfte profilieren können.

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Auch für die Arbeitnehmer wird die Betriebsrente lohnenswerter. Für viele Geringverdiener bestand bisher das Problem, dass ihre gesetzliche Rente voraussichtlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und eine Betriebsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet würde. Mit dem BRSG gibt es die Betriebsrente nun bis einer Höhe von 100 Euro ohne Abzüge bei der Grundsicherung. Über diese Grenze hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei, allerdings nur bis zur Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 416 Euro monatlich).

Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen!

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.

Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.

Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.

Mediamarkt – E-Board im Angebot!

Da im aktuellen Media Markt Prospekt das City Blitz E-Board im Angebot ist und der ein oder andere bei diesem Preis über eine Anschaffung nachdenkt, wollten wir nochmal auf die versicherungsrechtliche Situation auf öffentlichen Straßen aufmerksam machen. Details in unserem Beitrag vom Oktober 2017, siehe unten!

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören u.a. Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen, Parkplätze von Einkaufszentren, etc. Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger.

Sollten Sie diese dennoch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen Sie sich strafbar, und das gleich mehrfach:

  • Sie verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung und erhalten ein Bußgeld und 1 Punkt
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen sonst begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Pflichtversicherung“! Diese greift aber nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken und nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
  • Des Weiteren ist eine Fahrerlaubnis (Klasse B) erforderlich, auch hier begehen Sie bei Zuwiderhandlung eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sogar Erziehungsberechtigte können durch das Gestatten des Gebrauchs eine Straftat begehen und müssen bei einem Unfall oder Schaden mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen!

Risiken vermeiden hilft Geld sparen!

Versicherungsvergleiche unter www.kinderleicht-versichern.de

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge!

Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören u.a. Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen, Parkplätze von Einkaufszentren, etc. Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger.

Sollten Sie diese dennoch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen Sie sich strafbar, und das gleich mehrfach:

  • Sie verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung und erhalten ein Bußgeld und 1 Punkt
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen sonst begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Pflichtversicherung“! Diese greift aber nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken und nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
  • Des Weiteren ist eine Fahrerlaubnis (Klasse B) erforderlich, auch hier begehen Sie bei Zuwiderhandlung eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sogar Erziehungsberechtigte können durch das Gestatten des Gebrauchs eine Straftat begehen und müssen bei einem Unfall oder Schaden mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen!

Risiken vermeiden hilft Geld sparen!

Versicherungsvergleiche unter www.kinderleicht-versichern.de

Alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden in Deutschland!

Jährlich werden deutschlandweit 1,1 Millionen Leitungswasserschäden gemeldet – im Schnitt entsteht alle 30 Sekunden ein Leck!

2015 betrugen die Kosten 2,3 Milliarden Euro, dazu kamen 230 Millionen Euro in der Hausratversicherung.

Dafür gibt es unterschiedliche Ursachen – mangelhafte Verlegung fällt dabei oft in die Haftung des Installateurs. Die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel bei Rohrbruch, aber beispielsweise nicht unbedingt, wenn das Rohr aus einem Verbindungsstück rutscht („Muffenversatz“).

Unter idealen Vorraussetzungen hat eine Rohrinstallation eine Lebensdauer von ca. 50 Jahren, in Würzburg wohl eher 20 Jahre aufgrund des kalkhaltigen Wassers. Je älter also die Gebäude, desto häufiger sind die Leitungswasserschäden.

Zur Vermeidung wäre es ratsam Absperrventile an den Wasserleitungen anzubringen und Hausbesitzer sollten ihre Rohrleitungssysteme regelmäßig überprüfen lassen

im Raum Würzburg am besten nach ca. 20 Jahren.

Sind Sie entsprechend abgesichert? Und kennen Sie Ihre Pflichten vor Eintritt eines Schadens?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung, sprechen Sie uns an oder informieren Sie sich auf unserer Homepage: http://www.kinderleicht-versichern.de

Zur Info, siehe auch Artikel in der Mainpost (nicht für alle lesbar!):

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Armaturen-Wasserschaden-Rohrbrueche-Schaden-Bayern;art735,9634547

Zahlt Ihre Haftpflicht?

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Zahlt Ihre Haftpflicht ?!
Haftung bei Deliktunfähigkeit von Kindern…

Ein Junge (5 Jahre) fährt mit seinem Fahrrad gegen den Neuwagen des Nachbarn.

Schaden: 2.389 Euro.

Wenn Sie die richtige Versicherung haben, zahlt sie den Schaden in voller Höhe!

Wenn nicht, beruft sich die Versicherung auf das BGB, nachdem Ihr Kind bis 7 (im Straßenverkehr sogar bis 10) gar nicht verantwortlich für sein Handeln sein und daher auch gar keine Schuld haben kann – es gilt als deliktunfähig. Die Versicherung prüft nun, ob die Eltern ein Verschulden trifft. Zum Beispiel, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann zahlt die Versicherung. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, tragen auch Sie keine Schuld – der Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn Sie nicht aus eigener Tasche zahlen, um die gute Nachbarschaft nicht zu riskieren.

Nur wenn die Versicherung bedingungsgemäß auf die Prüfung der Aufsichtspflicht bei Kindern verzichtet, haben Sie eine Chance auf Erstattung des Schadens.

Haben Sie die richtige Versicherung?  Vergleichen Sie mal – es ist kinderleicht!

KLV_Logo_mitC       http://www.kinderleicht-versichern.de

 

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KFZ – Versicherungen vergleichen

Mit dem Jahresende nähert sich auch wieder Volkssport Nummer Zwei – KFZ-Versicherungen vergleichen.

Die neuen Tarife sind jetzt da – nur die Beitragsrechnungen Ihrer alten Versicherung noch nicht, bei Axa sind die neuen Beiträge ab 2015 z.B. ab dem 27.10.2014 zu erfragen. Versand? Wer weiß…

Kündigen können Sie bie Ende November – bei Beitragserhöhungen auch noch bis 4 Wochen nach Rechnungserhalt!! Also keine Eile und lassen Sie sich nicht blenden – der Teufel steckt hier besonders häufig im Detail.

Machen Sie es sich diesmal einfach – vergleichen Sie auf meiner Homepage, denn vergleichen ist gut, Vertrauen ist besser, aber Kontrolle ist am besten!

Achten Sie auf die richtigen Details und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie! Denn Fallstricke gibt es immer noch genügend…

Pflege-Bahr

Pflege-Bahr?! Nie gehört?

So wie Hr. Riester und Hr. Rürup wollte sich wohl auch der Gesundheitsminister Daniel Bahr eine bleibende Erinnerung schaffen: Er führte die staatliche Förderung zur Pflegeversicherung zum 01.01.2013 ein.

Hintergrund ist die ständig steigende Zahl der Pflegebedürftigen und die Versorgungslücken, die entweder der Staat auffangen muss oder – vorrangig – Angehörige. So haften in diesem Fall zum Beispiel die Eltern für ihre Kinder.

Pflegestatistik_2009

Das Bild zeigt eine Statistik des Bundesamtes für Statistik

Die Förderung in Höhe von immerhin 5 Euro monatlich gibt es bei folgender Voraussetzung:
– mind. 18 Jahre alt, keine Höchstalterbeschränkung
– nur Pflegetagegelder (PTG)
– nur Tarife mit Rückstellungen
– mindestens 10€ Eigenbetrag 
– mind. 600€ PTG in P-Stufe III, max.Verdoppelung der gesetzl. Leistung
– keine Risikoprüfung, Kontrahierungszwang
– max. 5 Jahre Karenzzeit
– Dynamisierung möglich
– Anrechnung auf Sozialhilfe

Demnächst gibt es endlich auch zum Pflege-Bahr sinnvolle Tarife.
Informieren Sie sich jetzt bei uns über die Vorteile und Nachteile.

    Bitte geben Sie alle Daten ein, auch Ihre Telefonnummer, damit ich Sie bei Nachfragen schnell erreichen kann.