Knebelvertrag Kapitalversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz

 Knebelvertrag Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz
– Berufsunfähigkeitsversicherung besser isoliert abschließen –

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst als isolierter Vertrag abgeschlossen und keinesfalls mit einer Kapitalversicherung kombiniert werden. Darauf weist der Verbraucher-schutzverband Bund der Versicherten (BdV) hin.

Verbraucher, die den Berufsunfähigkeits (BU) – Schutz als Zusatzvertrag zu einer Kapitalle-bensversicherung abschließen, laufen zu 50 % Gefahr, später einmal den wichtigen Berufsun-fähigkeitsschutz ersatzlos zu verlieren. Häufig ist das in den älteren Lebensjahren der Fall, wenn man den Versicherungsschutz am dringendsten benötigt.

Etwa die Hälfte aller Kapitallebens- und Rentenversicherungen werden vorzeitig gekündigt. Weil die Lebensversicherer es nicht zulassen, dass nach einer Kündigung des Hauptvertrages Lebensversicherung die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung weitergeführt werden kann, verlieren die Verbraucher nach Kündigung der Lebensversicherung auch den wichtigen BU-Versicherungsschutz.
„Meist stehen Verbraucher, die eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz kündigen, danach ohne ausreichenden Versicherungsschutz dar, weil sie entweder nicht mehr gesund sind und deshalb keinen neuen Vertrag bekommen oder ein neuer Vertrag wegen des gestiegenen Alters zu teuer würde“, so Frank Braun, Geschäftsführer des BdV.
Für die 50 % der Verbraucher, die vorzeitig an ihr Geld heran müssen und die Kündigung der Kapitalversicherung überlegen, etwa weil sie Schulden haben, bei Arbeitslosigkeit oder bei sonstigen veränderten Lebensumständen, stelle sich die Kombination Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz als Knebelvertrag dar. Entweder man verzichtet zu Gunsten des Versicherers auf eine Kündigung oder man kündigt den Vertrag, um an den Rückkaufswert der Kapitalversicherung zu gelangen und verliert dabei den wichtigen Berufsunfähigkeits-Schutz. Bei vernünftiger Betrachtung müsse dann oft von einer Kündigung abgeraten werden und die Verbraucher kämen nicht an ihr Geld heran, so Braun.

Die Berater beim Bund der Versicherten stellen auch fest, dass in der Kombination Kapitalversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz oftmals viel zu geringe Versicherungssummen für den Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden. Dafür verantwortlich ist ebenfalls die Kapitallebensversicherung, denn diese verschlingt so viel Geld, dass der Beitrag für eine ausreichende Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oft nicht mehr bezahlbar wäre. Teilweise wird bei einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz auch an der Versicherungsdauer gespart: Der Versicherungsschutz endet dann zum Beispiel mit dem 55. Lebensjahr, obwohl gerade in der Zeit danach das Risiko einer Berufsunfähigkeit besonders hoch ist. Das kommt nur dem Versicherungsunternehmen zu Gute, denn das eigentliche Risiko im Alter wird gar nicht erst versichert.

Verbraucher sollten daher immer Versicherung und Geldanlage trennen! Sinnvoll ist eine isolierte Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer Angehörige zu versorgen hat, kann diese auch mit einer reinen Risikolebensversicherung kombinieren, niemals aber mit einer Kapitalversicherung.