Archiv der Kategorie: Altersvorsorge

Zinstief nutzen ! Erklär-Video

Zinstief nutzen – Immobilien günstig finanzieren   <– Klicken, um zum Video zu gelangen…

Dabei ist aber nicht zu vergessen, dass Immobilien-Preise auch wegen der hohen – durch das Zinstief verursachten – Nachfrage deutlich teurer sind.

Bei der Immobilienfinanzierung gibt es ziemlich viel zu berücksichtigen – lassen Sie sich am besten unabhängig beraten.

Wir vergleichen für Sie über 200 Banken – darunter wahrscheinlich auch Ihre Regional- oder Hausbank!

Heidelberger (ex MLP) Portfolios der fondsgeb. Rentenversicherungen

Die Heidelberger Leben (ehemalige MLP Lebensversicherung)
bietet seit neuestem eine schöne Möglichkeit, die Portfolios I bis VI der fondsgebundenen Rentenversicherungen online zu ändern.

Dass die Riester-Rente „SafePerformer“ kostentechnisch im Vergleich von über 30 Tarifen trotzdem auf dem letzten Platz landet, sollte Besitzer eines solchen Vertrages zum Nachdenken bewegen.

Übrigens: Das Kapital von Riester-Renten-Verträge kann auf auf andere Tarife anderer Gesellschaften übertragen werden!

Bei der Auswahl der Protfolios und bei der Auswahl einer Riester-Rente helfe ich sehr gerne…

Externer Link zur Seite der Heidelberger Leben

Warnung vor gefälschten Schreiben an Rentner

Wieder ein Mal sind Rentner das Ziel von Trickbetrügern:

Rentner erhalten derzeit Anschreiben von einer „Deutschen Rentnerversicherung“ mit der Aufforderung, Zusatzbeiträge zu bezahlen, ansonsten würden Renten gekürzt.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung.de/) warnt ausdrücklich davor, die im Schreiben genannten Überweisungen vorzunehmen und weist daraufhin, dass sie nicht Absender des Schreibens ist. Trickbetrüger greifen immer wieder auf ähnlich klingende Namen von Behörden oder seriösen Instituten zurück, um den Anschein zu erwecken, dass das Schreiben korrekt ist. Wer sich nicht sicher ist, darf als Kunde der Fa. Collmann Finanz-Service auch gerne bei uns nachfragen.

Betriebliche Altersvorsorge – Direktversicherungen

 [19.02.2007] – Direktversicherungen: Bundessozialgericht bejaht Krankenversicherungspflicht

Seit 1.1.2004 müssen alle gesetzlich krankenversicherten Rentner für Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Direktversicherung gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen (Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, GMG). In einem für hunderttausende Rentner richtungweisenden Urteil traf das Bundessozialgericht in Kassel eine wichtige Entscheidung in zwei Verfahren (BSG-Urteile vom am 13.9.2006, Az. B 12 KR 1/06 R und B 12 KR 5/06 R).
Das BSG hat darin die gesetzliche Regelung bestätigt und hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beitragspflicht. Dabei zahlen die Versicherten den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse, und zwar für die Dauer von zehn Jahren bezogen auf die ausgezahlte Versicherungsleistung.
Beispiel:
Versicherungssumme einschließlich Überschussanteile: 100.000 Euro, Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung: 14,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung: 1,7 Prozent.
Die Krankenkasse kassiert von der Versicherungsleistung insgesamt 16.000 Euro, verteilt auf 120 Monate. Der monatliche Beitrag beträgt mithin 133,33 Euro.
In den im September entschiedenen Fällen ging es um Lebensversicherungsverträge, in denen die Beiträge komplett oder überwiegend vom Arbeitgeber gezahlt wurden. Das BSG machte im Urteil vom 14.9.2006 keinen Unterschied zwischen Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung. Vielmehr genüge ein formaler Bezug der Versorgungsleistung zum Arbeitsleben, um die Sozialversicherungspflicht auszulösen, also beispielsweise, dass der Vertrag vom Arbeitgeber abgeschlossen worden sei. Selbst dann, wenn Versicherte eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung nach dem Ende der Beschäftigung durch eigene Beitragszahlung fortgeführt hätten, ändere dies nichts an der Krankenversicherungspflicht.
Was ist zu tun?
Bis alle Konstellationen entschieden sind, sollten Sie Widerspruch gegen den Beitragsbescheid Ihrer Krankenkasse einlegen. Bei Ablehnung des Widerspruchs sollten Betroffene Klage vor dem Sozialgericht erheben, um sich die Chance zu bewahren, von einem positiven Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu profitieren. Denn VdK und SOVD haben bereits angekündigt, nach dem BSG auch das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Im Vorfeld können Betroffene erwägen, bei hohen Auszahlungsbeträgen in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sofern die übrigen Umstände nicht dagegen sprechen (Gesundheitsprüfung, Prämienhöhe, Familienversicherung).
Alternativ ist auch möglich, in der Phase der Auszahlung die gesetzliche Krankenversicherung vorübergehend zu verlassen und nach Ablauf von einigen Monaten wieder Mitglied zu werden. Diese Möglichkeit steht allerdings nur freiwillig Versicherten offen und setzt voraus, dass unmittelbar vor dem Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung vorübergehend eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde, z. B. ein Midijob mit 410 Euro im Monat.