Archiv der Kategorie: Altersvorsorge

2019 könnte durchaus ein gutes Börsenjahr werden

Für Kapitalmarktanleger endete 2018 mehr als enttäuschend, denn es geht als schlechtestes Börsenjahr seit der Finanzkrise 2008 in die Geschichte ein. Der DAX schloss am letzten Handelstag (28. Dezember) bei lediglich 10.559 Punkten, ein Minus von 18 Prozent auf Jahressicht. Am Vortag wurde mit 10.279 Punkten der tiefste Stand seit zwei Jahren verzeichnet. Der Dow Jones verlor zwar im vergangenen Jahr „nur“ 5,6 Prozent, doch auch hier stand zuletzt 2008 ein solches Minus zu Buche.

2019 hat hingegen nach Meinung vieler Analysten durchaus gute Chancen auf eine positive Entwicklung. Der Konjunkturzyklus ist zwar in eine späte Phase eingetreten, doch verschiedene Faktoren sprechen noch immer für Aktien: die nach wie vor robuste US-Konjunktur etwa, das weltweit anhaltend geringe Zinsniveau, der niedrige Ölpreis und die neuesten konjunkturstützenden Maßnahmen der chinesischen Regierung. Der Kreditversicherer Euler Hermes erwartet ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent. In Deutschland dürfte die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auf über 45 Millionen klettern, ein neuer Rekord. Als Hauptrisikofaktoren werden die unberechenbare US-Handelspolitik, der Ende März anstehende Brexit und die italienische Schuldenpolitik gesehen.

Was sich im neuen Jahr für Fondsanleger steuerlich ändert

So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.

Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.

Abwärtstrend in der Lebensversicherung gestoppt?

Es gab Zeiten – die Älteren werden sich erinnern –, in denen die Lebensversicherungskunden eine Gesamtverzinsung von über 7 Prozent p. a. einstreichen konnten. In der Niedrigzinsphase ging dieser Wert auf Sinkflug; 2012 fiel er auf unter 4 Prozent, 2016 auf unter 3. Im gerade abgelaufenen Jahr wurden im Schnitt auch die 2,5 Prozent unterschritten. Und höhere Leitzinsen sind noch immer nicht in Sicht.

Dennoch scheint so langsam die Talsohle erreicht zu sein – denn die bisher für 2019 bekannt gegebenen Überschussbeteiligungen brechen mit dem Abwärtstrend. Stabil bleibt die laufende Verzinsung beispielsweise bei LVM, Stuttgarter, Württembergischer, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, Axa und Bayerischer. Eine Anhebung haben Ideal und DEVK angekündigt.

Für manche Versicherten verwirrend sind die Begrifflichkeiten. Die laufende Gesamtverzinsung umfasst den Garantiezins, der für die gesamte Vertragsdauer gilt, und den jeweils für ein Jahr garantierten Überschuss. Daneben gibt es noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und einen Schlussüberschuss, die manchmal mit der Gesamtverzinsung zu einem Gesamtzins zusammengefasst werden. Der sieht dann optisch höher aus, ist aber nicht garantiert.

Leider vergessen fast alle, dass die angegebenen Renditen nicht – wie meine Kunden immer vermuten – für die eingezahlten Beiträge, sondern nur für den Sparanteil der Beiträge. Also Beitrag abzüglich Verwaltungs-, Provisions- und Risikokosten.

Das reduziert die beim Kunden ankommende Rendite erheblich.

Ein Beispiel anhand eines echten Vertrages: Bei einer Rentenversicherung eines der größten und bisher immer sehr gut renditetechnisch abschneidenden Unternehmens mit 42 Jahren Laufzeit, einer vom Versicherer (in 2016) angegebenen Verzinsung von 3,1% verbleiben beim Kunden gerade 1,42 % errechnete Effektivrendite. Dafür aber immerhin steuerfrei, da noch vor dem Altersvermögensgesetz abgeschlossen.

 

Beitragssprung in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Allenthalben hört man von prall gefüllten Sozialkassen, der guten Beschäftigungssituation sei Dank. So soll demnächst der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken. Da überrascht es zunächst, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bald einen Sprung nach oben vollziehen soll – um satte 0,5 Prozentpunkte, das sind fast 20% Erhöhung. Bis vor Kurzem war noch von 0,3 Prozentpunkten die Rede. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich nun jedoch für ein halbes Prozent Aufschlag zum 1. Januar 2019 entschieden. „Wenn wir mehr Pflegekräfte wollen und wenn wir sie besser bezahlen wollen, dann wird das mehr kosten“, begründet Spahn die Pläne.

Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Pflegeversicherung trotz Beschäftigungsboom mehr Geld braucht. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Anspruchsberechtigten – aufgrund der alternden Gesellschaft – steigt. Außerdem wurden mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen leicht angehoben.

Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird die finanzielle Belastung dadurch allerdings kaum geringer: Infolge der Leistungserhöhung sind auch die Pflegekosten deutlich nach oben gegangen. Ohne private Vorsorge muss im Pflegefall weiterhin pro Monat ein potenziell vierstelliger Eigenanteil aufgebracht werden.

Quelle Bundesgesundheitsministerium : https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten/warum-hoehere-beitraege-zur-pflegeversicherung-notwendig-sind.html

 

5 Faktoren, die Sie beim (kreditfinanzierten) Immobilienkauf auf dem Schirm haben sollten

1. Kaufnebenkosten:

Zum Preis für die Immobilie selbst kommen noch Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent – sowie Notarhonorare und gegebenenfalls Maklerkosten hinzu. Ergibt insgesamt in der Regel mehrere Zehntausend Euro.

2. Laufende Kosten:

Zwar entfallen die Mietkosten, doch auch als Eigentümer muss man laufende Kosten schultern, die gern unterschätzt werden – Betriebskosten für Müllentsorgung, Heizung, Energie, Wasser oder Versicherungen, aber auch Renovierungskosten, für die idealerweise Rückstellungen gebildet werden sollten; hinzu kommen natürlich noch Zins und Tilgung für den Immo-Kredit.

3. Zinsbindung:

Vorsicht vor kurzen Laufzeiten mit verlockend niedrigen Zinssätzen – wenn die Leitzinsen beispielsweise in fünf Jahren wieder deutlich gestiegen sind, kann die Anschlussfinanzierung teuer werden. Da lohnt es sich meist, einen etwas höheren Zinssatz im Gegenzug für eine längere Laufzeit (und damit mehr Planungssicherheit) zu vereinbaren. Entscheidend ist der Einzelfall, der mit einem versierten Finanzierungsberater durchleuchtet werden sollte.

4. Eigenkapital:

Was viele Immo-Käufer nicht wissen: Auch Eigenleistungen werden häufig von Kreditgebern als Eigenkapitalersatz angerechnet. Zudem sollte geprüft werden, ob man mit einer KfW- Förderung die Ausgangsbasis für die Finanzierung verbessern kann.

5. Tilgungsrate:

Die Tilgungsrate sollte flexibel sein, um die Schulden gegebenenfalls – zum Beispiel bei beruflichem Aufstieg oder nach einer Erbschaft – schneller abtragen zu können.

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, bitte sprechen Sie uns an!

Rentenpläne der Großen Koalition unrealistisch

Im Koalitionsvertrag hat die GroKo eine „doppelte Haltelinie“ für die gesetzliche Rente vereinbart: Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken, der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Fachleute halten dieses Ziel – angesichts der unaufhaltsamen Überalterung der deutschen Gesellschaft – für mindestens sehr optimistisch, wenn nicht gar utopisch.

Diese Einschätzung haben nun Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München mit Zahlen untermauert. Ihnen zufolge müssten im Jahr 2030 bereits 45 Milliarden Euro an Steuermitteln zugeschossen werden, wenn die „doppelte Haltelinie“ steht. 2035 wären es 80 Milliarden, 2048 schließlich 125 Milliarden Euro. „Unbezahlbar“, so das Urteil der Experten um den Rentenforscher Axel Börsch-Supan. Die Zahlen zeigen erneut, dass die Bürger auf private und betriebliche Vorsorge angewiesen bleiben werden, wenn sie nicht im Alter drastische Einschnitte beim Lebensstandard hinnehmen wollen. Denn die Haltelinie wird nicht zu halten sein.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Hier können Sie Ihre Rentenlücke online kostenlos und völlig unverbindlich schätzen lassen!

Stationäre Pflege kostet im Schnitt 1.750 Euro Eigenanteil

Die Pflege in einer stationären Einrichtung ist teuer, und die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der PKV-Verband hat 11.400 Einrichtungen abgefragt und nun aktuelle Zahlen vorgelegt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen rund 1.750 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, wenn sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Regional fällt dieser Eigenanteil jedoch sehr unterschiedlich aus. Die Leistungsansprüche sind aber deutschlandweit die gleichen – siehe Bild.

Am teuersten in die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo der Eigenanteil 2.263 Euro beträgt. Es folgen das Saarland mit 2.111 und Baden-Württemberg mit 2.030 Euro. Am anderen Ende der Skala rangieren Sachsen-Anhalt (1.132 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (1.162) und Sachsen (1.170). Die Zahlen decken sich weitgehend mit denen des Pflegereports 2017 von Barmer-GEK.

Mit der jüngsten Pflegereform wurden die Pflegebedürftigen zwar etwas entlastet, an der grundlegenden Unterfinanzierung hat sich jedoch nichts geändert. Für den Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung pro Monat 2.005 Euro zu. Die verbleibende Lücke müssen die Pflegebedürftigen selbst füllen, wozu gegebenenfalls auch Vermögensgegenstände veräußert werden müssen. Reicht das Geld nicht aus, können auch die Kinder der Pflegebedürftigen zur Mitfinanzierung verpflichtet werden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium („Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung“ Stand 20.10.2017)

Die Wahrheit über ETF und Indexfonds

Jeder kennt sie – jeder will sie. Kennt sie jeder?

Die  Rede ist von ETFs. Und von Indexfonds. Und nein – das ist nicht das Gleiche!

Huch, wieso? Die meisten nennen diese beiden Investmentvehikel im gleichen Atemzug. Zeit, hier mal Klarheit hineinzubringen…

Die Medien springen ja gerne auf jeden Zug auf, wenn er modern ist und viele Leser sich dafür interessieren. Schade ist nur, dass meistens der einzige Hintergrund ja der ist, etwas zu verkaufen. Ja – so läuft das eben. Schön, wenn man nicht verkaufen muss, sondern beraten kann.

Was sind also Indexfonds?

Indexfonds sind Fonds, die einen bestimmten Index abbilden. Das kann der DAX sein oder der Eurostoxx oder auch eine Mischung aus Anleihe-Indizes, Aktienindizes oder sonstwas. Was damit noch nicht klar ist, wie er abgebildet wird:  Möglich ist die physische Abbildung, also der echte Kauf der im abzubildenden Index enthaltenen Wertpapiere oder die Abbildung über Finanzderivate, also Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten auf die jeweiligen Papiere.

Aufpassen muss man da aber auch: Es gibt nämlich sehr unterschiedliche Indizes, deren Unterschied aber gerne verschwiegen wird. Zum Beispiel bei den so gepriesenen Indexpolicen von Allianz, RuV, Axa etc.   Der Unterschied zwischen einen Performance-Index und einem Kursindex.

Der Performance-Inde berücksichtigt dabei die ausgeschütteten Dividenden. Der Kursindex nicht!

Die Folge sehen Sie hier im Schaubild ganz schön. Wenn also die Indexpolice, der Indexfonds den Kursindex als Grundlage hat, kann das mit der Rendite schon mal schwieriger werden.

Da kann man schon mal die Frage stellen, wer denn die Dividenden vereinnahmt, wenn der Kursindex nur als Vergleich herangezogen wird.

Die große blaue Versicherung ist wegen ihrer unseriösen Werbung schon abgemahnt worden! (https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/etikettenschwindel-bei-allianz-index-select-rente-gestoppt)

Und was sind nun ETFs?

Ganz einfach: ETF steht für „Exchange Traded Fund“ – nichts weiter! Damit ist weder eine Aussage über Kosten, noch über Inhalt, Strategie (Indexabbildung oder nur Aktien mit hohen Dividendenzahlungen etc…) oder über Rendite getroffen.

Es bedeutet nur, dass dieser Fonds über die Börse (Exchange) gehandelt (getradet) werden kann. Ansonsten werden ja üblicherweise die Fonds von den Investmentgesellschaften ausgegeben oder wieder zurückgenommen.

Und die Kosten?

Ja, ETFs sollen ja besonders günstig sein. Sind sie das wirklich? Sie kaufen einen ETF zu einem an der Börse festgelegten Preis. Der Ankauf („Brief“) erfolgt dabei bei Aktien und  oft auch bei ETFs zu einem anderen Preis als der Verkauf („Geld“). Der Unterschied wird Spread genannt und kann auch schon mal mehr als ein Prozent ausmachen.

Davon redet meist keiner, der ETFs verkaufen möchte… Wichtig ist die Kostenquote, hier wird sie Total Expense Ratio – kurz TER genannt. Dabei sind die Verwaltungskosten, Handelskosten etc. mit aufgeführt.

In der Anlageberatung spricht man ja neben den Kosten allerdings auch gerne von Rendite.

Was ist aber die Rendite?

Zuerst ein Mal gehen wir davon aus, dass jemand, der Geld anlegen möchte in allererste Linie eine Rendite erzielen möchte. Er möchte also mehr herausbekommen, als er eingezahlt hat.

Im Prinzip ist die Rendite gekennzeichnet durch eine Wertentwicklung (positiv oder negativ) aus verschiedenen Bausteinen. Vereinfacht gesagt, erzielen wir erst eine positive Rendite, wenn die Wertentwicklung die Inflation (=Geldentwertung) übersteigt. Wir haben dann einen reinen Realzins, der die Kaufkraft unseres Kapitals vermehrt.

Wenn wir dann bereit sind, auf das Geld länger zu verzichten, also die Verfügbarkeit einschränken, erhalten wir obendrauf eine Liquiditätsprämie. Fürher waren Bundesanleihen ein gutes Beispiel dafür. Je länger die Laufzeit, desto höher die Zinsen, also unsere Rendite. Noch mehr Prämie gibt es für die Übernahme von Risiken. Sie kaufen also eine Aktie, die sie beinahe jederzeit wieder verkaufen können. Dafür halten Sie Schwankungen in guten und schlechten Börsenphasen aus. Auf lange Frist hat sich das bisher immer ausgezahlt. 

Letztlich kommt es also bei unseren Geldanlagen nicht darauf an, das möglichst kostengünstige einzukaufen, sondern nach Abzug aller Kosten noch Rendite übrig zu haben. Im Übrigen liegt im Einkauf trotzdem der Gewinn (alte Kaufmannsregel). Also „billig“ in schlechten Marktphasen einzukaufen, ist sicher kein Nachteil.

In der Folge können Sie hier einige Charts (Einmalanlage zum Startzeitpunkt) unterschiedlicher Zeiträume (18 Jahre, 10 Jahre, 5 Jahre, 3 Jahre) sehen.

In jedem der Charts finden sich aktiv verwaltete Investmentfonds und auch einige Indexfonds als ETFs. Die Namen sind geschwärzt.

Wer herausfindet, welche Wertentwicklungen zu den Indexfonds gehört , kann seine Vermutung gerne hier mitteilen.  Die Auflösung folgt auf meiner Facebook-Seite: www.facebook.de/CollmannFinanz 

Performance Europa 18 Jahre   

 

Performance Europa 10 Jahre    

 

Performance Deutschland 5 Jahre  

 

Performance Deutschland 3 Jahre  

 

Betriebsrente nun auch für Geringverdiener attraktiver

Eine Betriebsrente zu installieren war bisher für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung und Gastronomie keine wirkliche Option. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Anfang des Jahres hat sich das geändert: Die Arbeitgeber erhalten nun für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30- prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Diese müssen zwischen 240 und 480 Euro jährlich betragen, womit sich der Zuschuss pro Beschäftigtem und Jahr auf 72 bis 144 Euro beläuft. Damit sinkt die Hürde vor der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, mit der sich Arbeitgeber nicht zuletzt im Ringen um Arbeitskräfte profilieren können.

page1image3276657296page1image3276657568

Auch für die Arbeitnehmer wird die Betriebsrente lohnenswerter. Für viele Geringverdiener bestand bisher das Problem, dass ihre gesetzliche Rente voraussichtlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und eine Betriebsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet würde. Mit dem BRSG gibt es die Betriebsrente nun bis einer Höhe von 100 Euro ohne Abzüge bei der Grundsicherung. Über diese Grenze hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei, allerdings nur bis zur Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 416 Euro monatlich).

Zinstief nutzen ! Erklär-Video

Zinstief nutzen – Immobilien günstig finanzieren   <– Klicken, um zum Video zu gelangen…

Dabei ist aber nicht zu vergessen, dass Immobilien-Preise auch wegen der hohen – durch das Zinstief verursachten – Nachfrage deutlich teurer sind.

Bei der Immobilienfinanzierung gibt es ziemlich viel zu berücksichtigen – lassen Sie sich am besten unabhängig beraten.

Wir vergleichen für Sie über 200 Banken – darunter wahrscheinlich auch Ihre Regional- oder Hausbank!