Hervorgehobener Beitrag

Fondsdepot Bank – wichtige Mitteilung –

heute möchte ich darüber informieren, dass Sie als Kunde der Fondsdepot Bank von dieser um eine aktive Zustimmung zu vereinbarten Vertragsbedingungen und geänderten Preisen gebeten werden. Das Gleiche hat die Commerzbank und die Comdirectbank in den letzten Wochen auch schon gemacht.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Geplanter Versand ab dem 19.11.2021
  • Ihre „aktive Zustimmung“ per QR-Code, Fax, Email oder Brief ist bis 03.02.2022 notwendig.
  • Keine Konsolidierung der Anschreiben. Sie können Anschreiben mehrfach erhalten und müssen jedem Anschreiben einzeln zustimmen.
  • Einführung neuer Grenze des Verwahrentgelts – es wird zunächst ein Freibetrag von 5.000€ vereinbart, zunächst wird dieser bis zu einem Freibetrag von 100.000€ nicht angewendet, kann dann aber ohne weitere Info auf 5.000€ reduziert werden. Das Verwahrentgelt beträgt Stand Oktober 0,5% p.a.
  • Erhöhung der Gebühren für Offline-Transaktionen (Fax, Post, Brief, Überweisung), wenn nicht über Ihren Berater eingereicht wird auf 10 €, vorher 5 €.
  • Der Info-Manager (kostenlose elektronische Info-Box) wird quasi „gesetzlich“ verpflichtend, weil die FoDB jedem Kunden bestimmte Informationen elektronisch zur Verfügung stellen muss.
  • Entfall des Rabattes (5€ p.a.) für den Info-Manager. Keine Änderung für Kunden mit Fondsdepot Online oder VL-Depot-Kunden. 

Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden für Rückfragen gerne zur Verfügung!

Hier finden Sie die FAQ sowie die Musteranschreiben des Kundenmailings:

Muster Fondsdepot

Muster Geldkonto

FAQ´s

Hervorgehobener Beitrag

Beitrag der Gebäudeversicherung steigt – was nun/tun?

Wie jedes Jahr müssen die Versicherer die Beiträge in den Gebäudeversicherungen anpassen. Hierfür gibt es mehrere Gründe, die ich an dieser Stelle auch schon mehrfach aufgeführt habe.

Zuallererst muss aber wissen, dass man heute die Gebäude ja zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Damit versucht man, die sich jährlich ändernden Kosten in die Versicherung einzubauen. Es macht ja keinen Sinn, ein Haus mit einer festen Versicherungssumme zu versichern, sagen wir mal 500.000€, dann fackelt die Hütte ab und am Ende kostet der Wiederaufbau halt 750.000€. Diese Kostensteigerung ist auch seit Corona innerhalb kürzerer Zeit möglich. Deshalb wird eine Versicherungssumme zum Wert 1914 in Mark berechnet (Wert 1914 = Neubauwert in Euro/ Baupreisindex). Von dieser Basis aus kann dann mit den Faktoren einen passenden Beitrag ermitteln.

Der Beitrag wird dann anhand von verschiedenen Faktoren errechnet. Wenn diese dann steigen, steigt eben der Beitrag.

  • Der Baupreisindex: Er steigt z.B. seit 2010 um 35 %, dieses Jahr um 6,4 %
  • Der Anpassungsfaktor oder der gleitende Neuwertfaktor zum Inflationsausgleich (je nach VGB). Von 2010 bis 2020 stieg der Anpassungsfaktor von 15,20 auf 19,36 – eine Steigerung um mehr als 20%.

Hinzu kommen noch die steigenden Schadenzahlen durch die immer stärker udn immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse, dessen Kulmination jüngst ganz Deutschland geschockt und wohl auch überrascht hat. Wer sich gegen Elementarschäden versichern möchte, sollte das tun,  und zwar am besten vor einem Schaden. Danach sind die Aussichten, Versicherungsschutz zu bekommen, sehr stark gesunken.

Hier kann man mal einen kurzen Vergleich rechnen:


Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum (Quelle: destatis)

Baupreisindex und weitere Indizes zu Bau oder Erwerb von Wohneigentum (Quelle: destatis.de)

 

Hervorgehobener Beitrag

kostenfreie Willenserklärung bei Covid-19-Erkrankung

Liebe Freunde, Kunden oder auch Besucher!

COVID-19 hält die ganze Welt in Atem. Es gibt kaum noch ein anderes Gesprächsthema. 

Unabhängig von den Auswirkungen auf die finanzielle Planung unserer Kunden gilt es, Sie auch bei dem Thema Gesundheit zu unterstützen. 

Sicherlich stellen sich viele Menschen die Frage: „Was passiert mit mir, wenn ich an Corona erkranke? Bin ich richtig abgesichert? Habe ich alles so geregelt, dass ich im Krankenhaus bestmöglich behandelt werden kann?“ 

Infolge der steigenden Zahlen der zur Intensivbehandlung benötigten Ressourcen wurde ein Handlungsleitfaden verabschiedet, der bei nicht ausreichenden Intensivbetten als Hilfestellung für das Klinikpersonal dient. Diese als Triage bezeichnete Vorgehensweise wird beispielsweise in Italien oder Spanien bereits praktiziert. 

Ein wichtiger Punkt dieser Handlungsanweisung ist die Klärung, ob der Patient in eine intensivmedizinische Behandlung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 eingewilligt hat bzw. ob er dies mutmaßlich getan hätte. 

Die mögliche Grundlage hierfür ist eine Patientenverfügung oder eigenständige Willenserklärung mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Intensivbehandlung inklusive aller dazu notwendigen medizinischen Maßnahmen wie beispielsweise künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung. 

Ab sofort kann ich Sie bei der kostenfreien Erstellung einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer COVID19-Erkrankung unterstützen. Auch bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung ist diese Willenserklärung ergänzend anzuraten. 

IN WENIGEN SCHRITTEN ZUR PERSÖNLICHEN COVID-19 WILLENSERKLÄRUNG 

Es ist wie immer kinderleicht: 

  1. Klicken Sie zunächst auf den folgenden Link: https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/covid-19_spezial-3/?vermid=7004091
  2. Es öffnet sich eine Informationsseite mit allem rund um die Willenserklärung.
  3. Wenn Sie die Willenserklärung für sich erstellen möchten, registrieren Sie sich bitte unter dem Punkt „Jetzt handeln“.
  4. Jetzt kann Ihre persönliche Corona-Willenserklärung erstellt werden.
  5. Drucken Sie die fertige Willenserklärung aus, tragen Ort und Datum ein und unterzeichnen sie. Das Schriftstück sollten Sie im Original sicher und auffindbar aufbewahren.
  6. Empfehlenswert ist es, Familie oder nahe Freunde zu informieren, dass eine solche Willenserklärung existiert.

Dieser aktuelle Service steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung. 

Natürlich können Sie den Link auch gern an Ihre Familienangehörigen, Freunde oder Kollegen weiterreichen. 

Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich und Ihre Familie ab!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen in diesen schwierigen Zeiten – bleiben Sie bitte gesund. 

Mit besten Grüßen

 

Die Arbeitskraft in der Zeit – gesetzlicher Schutz und private Vorsorge

Erfahre, wie eine intelligente Absicherung deiner Arbeitskraft dir finanzielle Sicherheit bieten kann. Entdecke Strategien und Tipps, um deine Zukunft zu sichern.

In einer Welt, die sich ständig verändert und in der Unsicherheit oft die einzige Konstante zu sein scheint, ist es unerlässlich, die eigene Arbeitskraft zu schützen. Die Absicherung der Arbeitskraft kann einen entscheidenden Unterschied zwischen finanzieller Stabilität und unerwarteten finanziellen Herausforderungen ausmachen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte der Absicherung der Arbeitskraft erkunden und Strategien aufzeigen, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

Buche hier einen Online-Termin (kostenlos für Kunden)

# Die Bedeutung der Absicherung der Arbeitskraft

In einer Zeit, in der Karrierewege unberechenbarer denn je sind, ist die Absicherung der Arbeitskraft von entscheidender Bedeutung für den individuellen finanziellen Schutz.

# Warum ist die Absicherung der Arbeitskraft wichtig?

Die Absicherung der Arbeitskraft geht über die traditionelle Vorstellung von Versicherungen hinaus. Es geht darum, sicherzustellen, dass man im Falle von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen weiterhin ein Einkommen hat.

# Schutz vor finanziellen Risiken

Ohne Absicherung der Arbeitskraft sind wir den finanziellen Risiken ungeschützt ausgesetzt. Plötzliche Krankheiten oder Verletzungen können zu Einkommensverlusten führen, die schwerwiegende Auswirkungen auf unsere finanzielle Stabilität haben können.

Strategien zur Absicherung der Arbeitskraft mit Versicherungslösungen

Im Rahmen der Absicherung der Arbeitskraft spielen verschiedene Versicherungslösungen eine wichtige Rolle, um finanzielle Risiken abzudecken und langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

1. Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein entscheidender Schutz

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen finanziellen Schutz, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Sie zahlt eine monatliche Rente, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Statistisch gesehen, wird jeder 4. Berufstätige im Laufe seines Lebens berufsunfähig.

2. Grundfähigkeitsversicherung: Schutz für grundlegende Fähigkeiten

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt im Falle des Verlustes grundlegender Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder der Fähigkeit zu Gehen eine vorab vereinbarte Summe aus. Sie bietet finanzielle Unterstützung, um die Kosten für notwendige Anpassungen oder Pflege zu decken.

3. Schwere-Krankheiten-Vorsorge: Absicherung bei schwerwiegenden Erkrankungen

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge zahlt eine vereinbarte Summe aus, wenn eine versicherte Person an einer schwerwiegenden Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erkrankt. Diese Versicherung bietet finanzielle Sicherheit, um medizinische Behandlungen oder Lebenshaltungskosten zu decken. Überlegung: Wieviele Leute kennen Sie, die eine der genannten Krankheiten erlitten hat? Wieviele kennen Sie, die berufsunfähig geworden sind?

4. Unfallversicherung: Schutz bei Unfällen

Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz im Falle von Unfällen, die zu Verletzungen und dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Sie zahlt eine Leistung, um medizinische Kosten zu decken oder den Verdienstausfall während der Genesung auszugleichen.

5. Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Absicherung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn eine Person dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Lösung zielt auf eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit ab und ist nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicheurng gleichzusetzen. Sie bietet finanzielle Unterstützung, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und den Verlust des Einkommens auszugleichen.

6. Krankentagegeld: Einkommenssicherung bei Krankheit

Das Krankentagegeld zahlt eine tägliche Geldleistung, wenn eine versicherte Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Es bietet finanzielle Sicherheit, um den Einkommensausfall während der Krankheitsdauer zu kompensieren. Der Übergang in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei nicht fließend: Wer krank ist, ist erstmal nicht berufsunfähig. Bei einigen Anbietern gibt es deswegen Garantien, dass hier keine Lücken zwischen Arbeitsunfähigkeit („gelber Schein“) und Berufsunfähigkeit entstehen.

Durch die Kombination dieser Versicherungslösungen mit anderen Strategien wie Notfallfonds und Einnahmequellen-Diversifizierung kann eine umfassende Absicherung der Arbeitskraft erreicht werden, die langfristige finanzielle Stabilität gewährleistet.

Buche hier einen Online-Termin (kostenlos für Kunden)

Beispiele für Definitionen:

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande sein wird, seinem Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.“

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens zwei Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen.“

Grundfähigkeit

Leistung bei Verlust einer der folgenden Fähigkeiten: Sehen, Sprechen, sich orientieren, Hände gebrauchen – oder

Leistung bei Verlust drei der folgenden Fähigkeiten: Hören, Sitzen, Gehen, Stehen, Auto fahren, Greifen, Treppe steigen, Knien o. Bücken, Heben und Tragen, Arme bewegen.

Schwere Krankheiten

Leistung bei Feststellung einer der folgenden Krankheiten:

Krebs (1) ·  Schwere Verbrennungen · Schlaganfall · Herzinfarkt · Muskeldystrophie · Querschnittslähmung ·Nierenversagen · Sprachverlust · Blindheit · Koma · Taubheit · Verlust von Gliedmaßen (2) · Aortenplastik ·

Bypass-Operation der Herzkranzgefäße · Erkrankung des Herzmuskels · Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) · Fortgeschrittene Lebererkrankung · Kinderlähmung (Poliomyelitis) · Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenentzündung · Multiple Sklerose (2) · Gutartiger Hirntumor · Fortgeschrittene Alzheimer Krankheit  (vor Alter 65) · Systemischer Lupus Erythematodes · Schwere Kopfverletzung · HIV-Infektion durch Bluttransfusion · HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten · Schwere rheumatoide Arthritis · Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit · Enzephalitis · Bakterielle Meningitis · Motor – Neurone – Erkrankung · Abhängigkeit von einer dritten Person (3) · Fortgeschrittene Lungenerkrankung…. und mehr

Beitragserhöhung in der GKV!

Mit dem Beschluss des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) durch den Bundesrat ist es nun besiegelt:

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 01.07.2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % angehoben.

Kinderlose zahlen noch mehr: Sie müssen 4,0 % bezahlen.

Bei zwei oder mehr Kindern (bis max. 25. Lj) reduziert sich der Satz um je 0,25%Punkte.

Der Arbeitgeber-Anteil bleibt weiter bei 1,7% stehen.

Ein freiwillig GKV-Versicherter mit Einkommen ab 4.987,50 € (also ab Beitragsbemessungsgrenze) zahlt statt 977,56 € ab dem 01.07. dann 1.007,49 € mtl. GKV-Beitrag.

Zeit, über den Wechsel zu einer PKV nachzudenken.

Vergleichen Sie hier Ihre private Krankenvollversicherung.

Oder vereinbaren Sie hier am besten gleich einen Termin:

https://calendly.com/collmannconsilio/60min

Ich erkläre bei Bedarf auch, warum die Geschichten über unbezahlbare Beiträge im Alter oder ein unmögliche Rückkehr in die GKV Märchen sind. 

Für Kunden sind Beratungen kostenlos, für alle anderen lohnen sie sich auf jeden Fall!

Privat krankenversichert ist auch im Alter eine Option!

Bei der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gibt es mehrere Möglichkeiten der Beitragssteigerungen: von der Pflegepflicht und den Zusatzbeiträgen über Beitragssätze bis zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Nun sollen zum 01.072023 laut Gesetzentwurf vom 24.05.23 die Pflegepflichtbeiträge von 3,05 auf 3,4% erhöht werden, ein Plus von fast 12%.

Kinderlose müssen mehr bezahlen, da sich hier der Beitrag von 0,35% auf 0,6% erhöht. Ohne Arbeitgeberbeteiligung!

Damit steigt der Höchstbeitrag in der GKV auf über 1.000 € mtl.!

Zusätzlich plant Rot/Grün gerade eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Höhe des Rentenversicherungsbeitrags, was für Gutverdiener definitiv ein eKatastrophe wäre. Dann würde der Beitrag auf über 1.470€ im Monat steigen.

Sie wollen trotzdem zurück in die GKV? Kein Problem: 

Termin vereinbaren und beraten lassen.

Sie wollen sich privat versichern oder hierzu beraten lassen?

Fordern Sie ein Angebot an oder vergleichen Sie hier

Neuregelung ab 2023 – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht elementar

Guten Tag alle zusammen,

sicher habt Ihr Euch schon ein oder mehrere Male Gedanken über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und evtl. sogar über Testamenterstellung gemacht.

Ich habe jedenfalls gelernt, dass ein Unglück manchmal schneller passiert, als man sich vorstellen mochte.

Nun gab es zum 01.01. des Jahres einige gesetzliche Neuerungen. Fakt war schon vorher, dass viele alte Vorsorgevollmachten und Verfügungen keine rechtliche Gültigkeit mehr besitzen und auch von Ärzten schon abgelehnt wurden.

Änderungen:

  • Das Notvertretungsrecht ist richtigerweise ein Ehegattenvertretungsrecht und gilt im Notfall nur für den Gesundheitsbereich und für maximal 6 Monate. Familienangehörige sind ausgeschlossen und können nicht ohne Vollmacht vertreten! Die selbstbestimmt erstellte Vorsorgevollmacht wird also elementar und ein Grundschutz.
  • Einige Paragrafen und Bezeichnungen werden geändert. So entfällt zukünftig der veraltete Begriff des „Mündels“. Paragrafen wurden neu sortiert.
  • Unterschriftsbeglaubigungen bleiben weiter mind. für Grundbuchangelegenheiten (Immobilien) dringend notwendig. Neu ist, dass eine vom Notar beglaubigte Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig bleibt. Unternehmer benötigen in jedem Fall eine Unterschrifts-Beglaubigung für die speziell zu erstellenden Vollmachten!

Webinar-Termine:

Testament und Nachlass regeln – Familie entlasten – Erbschaft optimieren

Termin am 30.1.2023 um 18 Uhr

Für Eltern: Sichern Sie das Glück Ihrer Kinder mit einer Sorgerechtsverfügung

Termin am 26.1.2023 um 9 Uhr

Für Privatpersonen: Vollmachten, Testament und 24-Stunden-Notfallhilfe

Termin am 14.1.2023 um 11 Uhr

Termin am 18.1.2023 um 18 Uhr

 

Ihr findet ein 16min.-Video unter nachfolgendem Link und die Termine in folgendem Veranstaltungskalender:

https://collmann.juradirekt.com/de/veranstaltungen/

Ich selber habe meine Dinge über JuraDirekt geregelt und empfehle daher dieses Unternehmen zur Regelung auch Eurer Vollmachten und Patientenverfügungen.

Link zum Kalender und zum Video

5 Millionen Pflegefälle

Laut Statistischem Bundesamt waren Zu Ende 2021 fast 5 Millionen Menschen, genau 4,96 Mio., pflegebedürftig, wovon der Großteil (84%) zu Hause ambulant gepflegt wird. Fast 80% sind über 65 Jahre alt.

Zum 01.01.2017 wurde der Pflegebegriff erweitert, was die sehr starke Zunahme in den Jahren ab 2017 erklärt.

Dass die Kosten steigen, muss wohl nicht extra erwähnt werden.

Vergleichen Sie hier Ihre Pflegetagegeld-Tarife

 

Infografik: Fast 5 Millionen Pflegebedürftige | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Fake-Shops erkennen

#StiftungWarentest hat im jüngsten Heft LCD- und OELD-Fernseher und Beamer getestet, passend zur bald beginnenden WM.

DAbei googlet man natürlich nach dem Testsieger von #Philips #65OLED706/12.

Die Angebote fangen bei fast allen bekannten Shops und Vergleichsseiten bei 1299€ an oder etwas darüber, etwas darunter. Nur ein einziger bietet das Gerät für unter 1.000€ an.

#Fake-Shop?

Also ab in die Recherche: Impressum zeigt GmbH an. Also habe ich im Unternehmensregister nach der GmbH gegoogelt – kein Treffer.

So weit – so schlecht.

#Who.is (Denic-Domain-Abfrage) erzählt uns den Firmennamen mit Sitz in einem nördlichen Bundesland. Laut Impressum sitzt die Firma aber in einem südlichen.

Noch ein Hinweis: Der Registrar der Domain sitzt in Hongkong.

Dann wird auf der Seite das Logo von #Paypal gezeigt. Im Bestellprozess ist leider nur Vorkasse ausgewählt – ohne weitere Option.

Alles in allem: Billig ist möglicherweise nicht immer gut – ich habe jedenfalls mal nicht bestellt…

BSI – Warnung an Nutzer von Microsoft „Exchange-Servern“

das BSI warnt aktuell vor einer als hohe Gefährdung eingestuften Sicherheitslücke bei Microsoft „Exchange-Servern“. Nutzer von Microsoft Exchange Online scheinen nicht betroffen.
Es ist denkbar, dass unter Nutzung der Zugriffsrechte eines Exchange-Servers mit wenig Aufwand weitreichende Angriffe auf die gesamte Struktur ermöglicht werden.
Das BSI sieht die Bedrohungslage als geschäftskritisch an und befürchtet massive Beeinträchtigungen des normalen Betriebes.
Es ist laut BSI zwingend erforderlich, dass die betroffenen Server mit einem von Microsoft zur Verfügung gestellten Sicherheitsupdate versehen werden.
Eine Maßnahmenbeschreibung mit hilfreichen Links finden Sie im Anhang.

Ukrainische Flüchtlinge im Haushalt aufgenommen?

Sie haben Ukrainische Flüchtlinge in Ihrem Haushalt aufgenommen? Dazu erstmal ein ganz großes Hutab von mir und ein von Herzen kommendes Dankeschön!

Wenn Sie nun bei der Haftpflichtkasse Darmstadt versichert sind, kann ich Ihnen folgende gute Nachricht weiterreichen:

Zitat: „Nehmen Kunden der Haftpflichtkasse Schutzsuchende im eigenen Haushalt kostenlos auf, gewähren wir beitragsfreien Versicherungsschutz im Rahmen der Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung. Nachfolgend haben wir alles Wichtige für Sie zusammengefasst.

Undichte Fugen? (K)ein Leitungswasserschaden?

Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 20.10.2021 – Az. IV ZR 236/20) sind Wasserschäden, die durch undichte Fugen entstanden sind nicht automatisch versicherte Leitungswasser-Schäden im Sinne der Bedingungen der Gebäudeversicherung.

  • Bisher wurden derartige Schäden meist reguliert und auch in den gerichtlichen Instanzen so abgeurteilt, weil die Fugen und die Wände z.B. der Dusche zu den „sonstigen Einrichtungen“ des Rohrleitungssystems gezählt wurden und bestimmungswidrig aus Rohren und eben sonstigen Einrichtungen austretendes Leitungswasser  für den Schaden ursächlich waren.
  • Dem hat nur der BGH widersprochen. Laut Urteil kann der Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen, dass mit „sonstigen Einrichtungen“ laut Bedingung auch undichte Fugen bzw. undichte Duschkabinen- / Wände gemeint sind. 
  • Für den allgemein verständigen Versicherungsnehmer sei erkennbar und auch anzunehmen, dass aus dem Passus „Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung […] den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen […] ausgetreten sein“ eine physische Verbindung mit dem Rohrsystem notwendig sei. 

Für Kunden der Collmann CONSILIO GmbH

VHV: bedingungsseitig nicht, aber laut Mitteilung des Versicherers mitversichert (inkl. angekündigter Aufnahme ins Bedingungswerk):

https://www.vhv-partner.de/magazin/2022/02/wasserschaden

Domcura: „den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen (u.a. auch ein im häuslichen Badezimmer verfliester, bodenebener Duschbereich mit festen Abtrennungen, der unmittelbar an einen mit dem Rohrsystem verbundenen Ablauf angrenzt) oder deren wasserführenden Teilen“ – also mitversichert (telefonisch bestätigt) – gültig für AVB ab 01.07.2017 / 01.10.2020 / 

#CollmannFinanz Aktien Altersvorsorge Aufsichtspflicht Aufsichtspflichtverletzung Auto Autoversicherung BBoard Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung Börse CityBlitz Deliktunfähig E-Board eboard Eltern Gebäudeversicherung Haften haftpflichtversicherung Haftung Hoverboard Investment KFZ KFZ-Vergleich KFZ-Versicherung Kinder Krankentagegeld Lebensversicherung MediaMarkt MiFID Monowheel Monowheels Pflege Pflegeversicherung Reiseabbruch Reiserücktritt Rendite Rente Unfall Unfallversicherung vergleichen Vergleichsportale Vermögen versichern Versicherungsvergleich