Sturmschaden? Was nun?

Die stürmische „Sabine“ hat ganz schön für Unordnung gesorgt und auch so einiges komplett zerlegt.
 
Ich hoffe, Ihr seid nicht betroffen.
 
Wenn doch ist folgendes zu beachten:
1. Bürgerpflicht und Pflicht als Versicherungsnehmer: weiteren Schaden abwenden! Schaden beheben und dafür sorgen, dass keine weiteren Folgeschäden auftreten (Notabdichtung, Wasserbeseitigung etccc.).
2. sofortige Meldung an Versicherer und am besten zuerst an Deinen Versicherungsmakler!
 
Ich bitte jetzt schon mal um Verständnis, dass die Bearbeitung bei den Versicherern wegen der großen Anzahl der Schäden etwas dauern kann.
 
Für alle meine bei der Domcura versicherten Kunden gilt (Zitat Domcura):
 
„Wenn Sie einen Sturmschaden melden möchten, geben wir die schadenbedingte Reparatur an den versicherten Sachen in gleichwertiger Ausführung – vorbehaltlich einer endgültigen Schadenprüfung und Einreichung von Schadenfotos – bis zu einer Höhe von max. 1.500,00 EUR frei. Bitte reichen Sie uns nach Ausführung der Arbeiten die Rechnung und die Schadenfotos zur Prüfung ein.
 
Sollte der Schaden höher sein, bitten wir um Einreichung eines Kostenvoranschlages. Für eventuell entstandene Folgeschäden bitten wir ebenfalls um Einreichung entsprechender Kostenvoranschläge.“ Zitatende
 
Für alle anderen Kunden gilt: Schaden am besten online direkt bei mir melden:
 
https://www.collmannfinanz.de/schadenmeldung/