Hilfen für Helfer

 Bürgerschaftliches Engagement wird auch steuerlich belohnt

Das Bundeskabinett hat am 14.02.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements („Hilfen für Helfer“) zugestimmt.

Die Bundesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger zu regeln und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und schlicht die Menschen, die sich engagieren, zu unterstützen. Damit soll ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistung dieser Menschen gegeben werden.

Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:

 Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 EUR jährlich.

 Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrages von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro.

 Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.

 Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35.000 Euro Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.

 Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen (z.B. Freikarten).

 Anhebung des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) von 307.000 Euro auf 750.000 Euro.

 Bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.