Im August trat das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft. Ziel ist, die Lebensversicherer für eine längere Niedrigzinsphase zu rüsten.
Wichtigste Änderungen sind:
– Absenkung des Höchstrechnungszinses („Garantiezins“) von derzeit 1,75 % auf 1,25 % – gültig ab 01.01.2015.
– höhere Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikogewinnen, steigt von derzeit 75 % auf 90 %
– nur noch hälftige Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere
– Einführung einer Renditekennziffer („Reduction in Yield“) , i.e. Effektivkostenquote
– Höchstzillmersatz wird von derzeit 40 auf 25 Promille gesenkt
Welche Auswirkungen hat das auf bestehende oder zukünftige Verträge?
Da für mich der Höchstrechnungszins noch nie Entscheidungskriterium war, und Risikogewinne nur in eher geringem Umfang bei den von mir ungeliebten kapitalbildenden Lebensversicherungen anfallen (im Gegensatz zur Rentenversicherung ohne größere Absicherung des Todesfalls), halte ich die Relevanz für eher gering.
Ungeliebt, weil es sinnvoll ist, das Risiko vom Ansparen zu trennen – Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel…
Die Kostenquote erhöht hoffentlich die Vergleichbarkeit, die Senkung des Zillmersatzes hat Auswirkungen auf anfängliche Guthaben, wie hoch die Auswirkung ist, wird sich noch zeigen.
Alles in allem bleibt es dabei: Es gibt keine allgemeingültige Aussage. Individuelle Beratung ist unbedingt nötig, besonders in Hinblick auf die Unterschiede verschiedener Durchführungswege (Riester,, Rürup, betriebl. oder private Altersvorsorge mit allen Ausprägungen wie fondsgebundene, anteilsgebundene, klassisch im Deckungsstock anlegende Versicherungen oder Fondssparpläne)