Änderung der Gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.07.2014

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) ist wie geplant am 1.7.2014 in Kraft getreten. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Rente ab 63

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird für die Jahrgänge bis 1963 ausgeweitet. Vor 1953 geborene Versicherte können abschlagsfrei ab dem 63. Lebensjahr ihre Altersrente beziehen. Für 1953 bis 1963 geborene Versicherte gilt eine Altersstaffel (63 Jahre und 2 Monate bis 64 Jahre und 10 Monate). Für ab 1964 geborene Versicherte bleibt es beim 65. Lebensjahr. Auf die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren werden künftig auch Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit sowie Übergangsgeld angerechnet, soweit diese Zeiten Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind. Um eine „Frühverrentungswelle“ zu vermeiden, werden jedoch Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt (Ausnahme: die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt). Auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder des Arbeitslosengelds II werden nicht berücksichtigt.

Mütterrente

Die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder wird von bisher 12 Monate (1 Entgeltpunkt = 28,61 EUR im Westen, 26,39 EUR im Osten) auf 24 Monate (2 Entgeltpunkte) erhöht. Für Kinder die ab dem 1.1.1993 geboren sind bleibt es bei 3 Entgeltpunkten. Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch, es muss kein Antrag gestellt werden.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten

Für Rentenneuzugänge wird die Zurechnungszeit um zwei Jahre auf die Zeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres verlängert (bisher: 60. Lebensjahr). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um rund 40 EUR monatlich. Mit einer „Günstigerprüfung“ wird verhindert, dass sich die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder Krankheit mindern dann nicht die Rente.

Erhöhung des Reha-Budgets

Das Reha-Budget wird rückwirkend zum 1.1.2014 erhöht. Es wird an die Bevölkerungsentwicklung angepasst. Davon profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen.