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Beitragssprung in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Allenthalben hört man von prall gefüllten Sozialkassen, der guten Beschäftigungssituation sei Dank. So soll demnächst der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken. Da überrascht es zunächst, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bald einen Sprung nach oben vollziehen soll – um satte 0,5 Prozentpunkte, das sind fast 20% Erhöhung. Bis vor Kurzem war noch von 0,3 Prozentpunkten die Rede. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich nun jedoch für ein halbes Prozent Aufschlag zum 1. Januar 2019 entschieden. „Wenn wir mehr Pflegekräfte wollen und wenn wir sie besser bezahlen wollen, dann wird das mehr kosten“, begründet Spahn die Pläne.

Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Pflegeversicherung trotz Beschäftigungsboom mehr Geld braucht. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Anspruchsberechtigten – aufgrund der alternden Gesellschaft – steigt. Außerdem wurden mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen leicht angehoben.

Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird die finanzielle Belastung dadurch allerdings kaum geringer: Infolge der Leistungserhöhung sind auch die Pflegekosten deutlich nach oben gegangen. Ohne private Vorsorge muss im Pflegefall weiterhin pro Monat ein potenziell vierstelliger Eigenanteil aufgebracht werden.

Quelle Bundesgesundheitsministerium : https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten/warum-hoehere-beitraege-zur-pflegeversicherung-notwendig-sind.html

 

Aus der Reihe „Versicherungen, die die Welt nicht unbedingt braucht“

Wer dazu neigt, nach ein paar Gläsern Bier, Wein oder Spirituosen allen Vorsichtsmaßregeln zum Trotz noch selbst Auto zu fahren, findet bald ein passende Versicherung für den möglichen Führerscheinverlust. Ein kleiner Bremer Versicherer will nämlich in Kürze – ein genaues Datum ist nicht bekannt – eine Police einführen, die bei bis zu dreimonatigem Fahrverbot die Mobilität sicherstellt. Die „Führerscheinverlustversicherung“ übernimmt im Schadensfall die Kosten für zum Beispiel Taxi oder Chauffeur, voraussichtlich bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Schutz greift auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Anlässen für Führerscheinverlust, weshalb die Police in der Branche den Spitznamen „Raser-Versicherung“ erhalten hat. Die Prämie soll pauschal bei 300 Euro jährlich liegen.

Laut dem Anbieter haben sich bereits erste Interessenten gemeldet. Weniger begeistert von dem Angebot sind Verbraucherschützer: „Das lädt doch gerade dazu ein, sich nicht an geltende Vorschriften zu halten“, moniert etwas der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Der Versicherer beruft sich auf ein Versicherungs-Vorbild aus England; in Österreich hingegen wurde 2004 die Einführung einer ähnlichen Police verboten.

30 Jahre DAX (Deutscher Aktienindex)

Der DAX bildet die Wertentwicklung der dreißig größten und umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland ab – und das seit 1988 – nunmehr 30 Jahre lang!

Der Index repräsentiert das Börsengeschehen. Dabei berücksichtigt er – sofern es der Performance-Index ist – auch die Dividenden- und Bonuszahlungen.

Als Kursindex zeigt der Dax nur die reine Wertentwicklung des Kurses.

Die Unterscheidung zu kennen, ist wichtig, wenn z.B. Indexpolicen nur den Kursindex als Referenz nehmen und die Versicherer die Dividenden nicht an den Kunden ausschütten.

Infografik: 30 Jahre DAX | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Die Wahrheit über ETF und Indexfonds

Jeder kennt sie – jeder will sie. Kennt sie jeder?

Die  Rede ist von ETFs. Und von Indexfonds. Und nein – das ist nicht das Gleiche!

Huch, wieso? Die meisten nennen diese beiden Investmentvehikel im gleichen Atemzug. Zeit, hier mal Klarheit hineinzubringen…

Die Medien springen ja gerne auf jeden Zug auf, wenn er modern ist und viele Leser sich dafür interessieren. Schade ist nur, dass meistens der einzige Hintergrund ja der ist, etwas zu verkaufen. Ja – so läuft das eben. Schön, wenn man nicht verkaufen muss, sondern beraten kann.

Was sind also Indexfonds?

Indexfonds sind Fonds, die einen bestimmten Index abbilden. Das kann der DAX sein oder der Eurostoxx oder auch eine Mischung aus Anleihe-Indizes, Aktienindizes oder sonstwas. Was damit noch nicht klar ist, wie er abgebildet wird:  Möglich ist die physische Abbildung, also der echte Kauf der im abzubildenden Index enthaltenen Wertpapiere oder die Abbildung über Finanzderivate, also Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten auf die jeweiligen Papiere.

Aufpassen muss man da aber auch: Es gibt nämlich sehr unterschiedliche Indizes, deren Unterschied aber gerne verschwiegen wird. Zum Beispiel bei den so gepriesenen Indexpolicen von Allianz, RuV, Axa etc.   Der Unterschied zwischen einen Performance-Index und einem Kursindex.

Der Performance-Inde berücksichtigt dabei die ausgeschütteten Dividenden. Der Kursindex nicht!

Die Folge sehen Sie hier im Schaubild ganz schön. Wenn also die Indexpolice, der Indexfonds den Kursindex als Grundlage hat, kann das mit der Rendite schon mal schwieriger werden.

Da kann man schon mal die Frage stellen, wer denn die Dividenden vereinnahmt, wenn der Kursindex nur als Vergleich herangezogen wird.

Die große blaue Versicherung ist wegen ihrer unseriösen Werbung schon abgemahnt worden! (https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/etikettenschwindel-bei-allianz-index-select-rente-gestoppt)

Und was sind nun ETFs?

Ganz einfach: ETF steht für „Exchange Traded Fund“ – nichts weiter! Damit ist weder eine Aussage über Kosten, noch über Inhalt, Strategie (Indexabbildung oder nur Aktien mit hohen Dividendenzahlungen etc…) oder über Rendite getroffen.

Es bedeutet nur, dass dieser Fonds über die Börse (Exchange) gehandelt (getradet) werden kann. Ansonsten werden ja üblicherweise die Fonds von den Investmentgesellschaften ausgegeben oder wieder zurückgenommen.

Und die Kosten?

Ja, ETFs sollen ja besonders günstig sein. Sind sie das wirklich? Sie kaufen einen ETF zu einem an der Börse festgelegten Preis. Der Ankauf („Brief“) erfolgt dabei bei Aktien und  oft auch bei ETFs zu einem anderen Preis als der Verkauf („Geld“). Der Unterschied wird Spread genannt und kann auch schon mal mehr als ein Prozent ausmachen.

Davon redet meist keiner, der ETFs verkaufen möchte… Wichtig ist die Kostenquote, hier wird sie Total Expense Ratio – kurz TER genannt. Dabei sind die Verwaltungskosten, Handelskosten etc. mit aufgeführt.

In der Anlageberatung spricht man ja neben den Kosten allerdings auch gerne von Rendite.

Was ist aber die Rendite?

Zuerst ein Mal gehen wir davon aus, dass jemand, der Geld anlegen möchte in allererste Linie eine Rendite erzielen möchte. Er möchte also mehr herausbekommen, als er eingezahlt hat.

Im Prinzip ist die Rendite gekennzeichnet durch eine Wertentwicklung (positiv oder negativ) aus verschiedenen Bausteinen. Vereinfacht gesagt, erzielen wir erst eine positive Rendite, wenn die Wertentwicklung die Inflation (=Geldentwertung) übersteigt. Wir haben dann einen reinen Realzins, der die Kaufkraft unseres Kapitals vermehrt.

Wenn wir dann bereit sind, auf das Geld länger zu verzichten, also die Verfügbarkeit einschränken, erhalten wir obendrauf eine Liquiditätsprämie. Fürher waren Bundesanleihen ein gutes Beispiel dafür. Je länger die Laufzeit, desto höher die Zinsen, also unsere Rendite. Noch mehr Prämie gibt es für die Übernahme von Risiken. Sie kaufen also eine Aktie, die sie beinahe jederzeit wieder verkaufen können. Dafür halten Sie Schwankungen in guten und schlechten Börsenphasen aus. Auf lange Frist hat sich das bisher immer ausgezahlt. 

Letztlich kommt es also bei unseren Geldanlagen nicht darauf an, das möglichst kostengünstige einzukaufen, sondern nach Abzug aller Kosten noch Rendite übrig zu haben. Im Übrigen liegt im Einkauf trotzdem der Gewinn (alte Kaufmannsregel). Also „billig“ in schlechten Marktphasen einzukaufen, ist sicher kein Nachteil.

In der Folge können Sie hier einige Charts (Einmalanlage zum Startzeitpunkt) unterschiedlicher Zeiträume (18 Jahre, 10 Jahre, 5 Jahre, 3 Jahre) sehen.

In jedem der Charts finden sich aktiv verwaltete Investmentfonds und auch einige Indexfonds als ETFs. Die Namen sind geschwärzt.

Wer herausfindet, welche Wertentwicklungen zu den Indexfonds gehört , kann seine Vermutung gerne hier mitteilen.  Die Auflösung folgt auf meiner Facebook-Seite: www.facebook.de/CollmannFinanz 

Performance Europa 18 Jahre   

 

Performance Europa 10 Jahre    

 

Performance Deutschland 5 Jahre  

 

Performance Deutschland 3 Jahre  

 

Von Millionären lernen?

Kürzlich machte in den sozialen Netzwerken eine Grafik die Runde, der die Vermögensallokation der Millionäre weltweit zu entnehmen ist. Wie sich zeigt, steckt knapp ein Drittel ihres Kapitals in Aktien – viel mehr als bei deutschen Durchschnittsanlegern. Es folgen Cash mit 27,3 Prozent, Anleihen mit 18, Immobilien mit 14 und alternative Investments mit 9,7 Prozent. Taugt diese Asset-Allokation auch als Blaupause für Normalbürger? Immerhin haben die Millionäre weltweit ja größtenteils schon bewiesen, dass sie in Finanzangelegenheiten über ein gutes Händchen verfügen.

Doch so einfach ist es nicht. Denn im Gegensatz zur Mittelschicht müssen Millionäre in der Regel keinen Vermögensaufbau mehr bewerkstelligen. Ihr Schwerpunkt liegt vielmehr auf der Vermögenssicherung. Überdies gibt die Durchschnitts-Allokation für einen individuellen Anleger mit seinem persönlichen Risikoprofil wenig her.

Doch in einem Punkt können viele Vorsorgesparer und Privatinvestoren von den Millionären lernen: Der Aktienanteil in den deutschen Portfolios ist nach Meinung der meisten Experten zu gering, der Anteil praktisch unverzinster Anlagen zu hoch. Als Folge daraus lassen die Bundesbürger Jahr für Jahr viele Milliarden Euro an möglicher Rendite liegen.

Betriebsrente nun auch für Geringverdiener attraktiver

Eine Betriebsrente zu installieren war bisher für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung und Gastronomie keine wirkliche Option. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Anfang des Jahres hat sich das geändert: Die Arbeitgeber erhalten nun für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30- prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Diese müssen zwischen 240 und 480 Euro jährlich betragen, womit sich der Zuschuss pro Beschäftigtem und Jahr auf 72 bis 144 Euro beläuft. Damit sinkt die Hürde vor der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, mit der sich Arbeitgeber nicht zuletzt im Ringen um Arbeitskräfte profilieren können.

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Auch für die Arbeitnehmer wird die Betriebsrente lohnenswerter. Für viele Geringverdiener bestand bisher das Problem, dass ihre gesetzliche Rente voraussichtlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und eine Betriebsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet würde. Mit dem BRSG gibt es die Betriebsrente nun bis einer Höhe von 100 Euro ohne Abzüge bei der Grundsicherung. Über diese Grenze hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei, allerdings nur bis zur Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 416 Euro monatlich).

Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen!

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.

Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.

Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.

Schwellenländer-Währungsanleihen rentabler als Staatsanleihen von Industrienationen

Anleihen aus Emerging Markets, vor allem in Asien und Südamerika, werden immer attraktiver. Eine kürzlich erschienene Studie, an der unter anderem JP Morgan beteiligt war, attestiert Lokalwährungsanleihen aus Schwellenländern eine durchschnittliche Rendite von über 6 Prozent. Auf 5,7 Prozent kommen Hartwährungsanleihen aus den betreffenden Staaten, während Unternehmensanleihen fast 5 Prozent erreichen. Dagegen nehmen sich die Renditen in den Industrieländern äußerst bescheiden aus: Für zehnjährige Bundesanleihen gibt es magere 0,65 Prozent, für ihre US-Pendants 2,86 Prozent.

Den Analysten zufolge ist ein breiter Ursachen-Mix für diese Entwicklung verantwortlich. Zu nennen wären etwa eine gestiegene Standortqualität und Bonität, starkes Produktivitätswachstum, günstige Demografie, reduzierte Anfälligkeit für Wechselkursschwankungen und fortschreitende Diversifizierung der Kapitalmärkte. Wer die tendenziell höhere Volatilität nicht scheut, kann auf Basis dieser Faktoren mit Emerging-Markets-Anleihen eine hübsche Rendite generieren.